Björn Höcke stellt Strafanzeige gegen Thüringens Verfassungsschutzpräsident

Björn Höcke, AfD, Landesvorsitzender Thüringen

In einem Radiointerview mit NDR Info vom 26. Juni 2023 bezeichnete der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, AfD-Wähler in Bezug auf das Ergebnis der Landratswahlen in Sonneberg als „braunen Bodensatz“. Hierzu nimmt der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, wie folgt Stellung: „Gemäß § 130 StGB macht sich strafbar, wer gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachelt und die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe beziehungsweise Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Stephan Kramer hat in einem Interview 20 Prozent der Bevölkerung pauschal als ˈbraunen Bodensatzˈ verunglimpft. Hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die erwähnte Strafvorschrift vor. Deswegen habe ich heute gegen ihn Strafanzeige gestellt.“

https://twitter.com/Dexxter1104/status/1674379911664918531

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
8 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Alexander Berg – BERG. Blog

Zitat: „Gemäß § 130 StGB macht sich strafbar, wer gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachelt und die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe beziehungsweise Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.“
—-
Anmerkung: Die Würde des Menschen, also das Leben selbst, ist unantastbar.
—-
Was sich da angegriffen fühlt, ist lediglich die Person, also die Rolle, die der Mensch spielt. Die Menschenwürde kann deshalb auch nicht angegriffen werden, weil sie per se unantastbar ist.

Last edited 10 Monate zuvor by Alexander Berg – BERG. Blog
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
10 Monate zuvor

Der Deutsche geht nicht zu beleidigen! Nur der Ausländer oder so, geht von Deutschen zu beleidigen. Der wird angeklagt! Der Höcke wird abgewiesen, wie die 4000 die 2012 gegen Merkel geklagt haben!

Einen Sklaven kann man nicht beleidigen, der ist schon ganz unten. Der hat kein Recht beleidigt zu werden!

Baufutzi
Baufutzi
10 Monate zuvor

Moshe Kramer…

Ulrike
Ulrike
10 Monate zuvor

Was bildet sich dieser Kramer ein? Eien bodenlose Frechheit die Wähler als braunen Bodensatz zu bezeichnen. Der gehört abgesetzt ab bitte sofort.

Bernd
Bernd
10 Monate zuvor

Ich stelle mir wieder die Frage bei solchen Meldungen, ist Herr Höcke wirklich ahnungslos und dumm oder spielt er brillant seine Rolle, nach dem Motto, dass Volk will belogen werden. Sein Vorhaben, und das hat sich langsam aber sicher in der breiten Masse plaziert, dass unsere Justiz politisch/ Parteibuch gesteuert ist. Haben die denn irgendeinen Staatsanwalt und oder Richter mit AFD- Parteibuch???? Davon abgesehen sind das alles nur noch einlassungsfähige juristische Luftnummern seit dem 25.07.2012. Wenn hier eine Partei in dieser bewohnten Zone wirklich Opposition wäre und auf die real existierenden Zustände hinweisen würde, dann könnte echte Hoffnung aufkommen. Leute, aber so…………….??? Spielen wir doch die Lakaienrolle für die USA weiter, bis zum geplanten Untergang und lassen uns weiter ablenken…………

birgit
birgit
10 Monate zuvor

Gibt nen schönen Spruch: “ Was ich selber denk und tu, trau ich Anderen zu „

echolot
echolot
10 Monate zuvor

die AFD hat natürlich recht das zu tun. bei der willkür die in den gerichten herrscht ist es allerdings glücksache ob ein richter sich das getraut. die politische und juristische kaste betreiben schliesslich vetternwirtschaft. da schützt man sich gegenseitig vor der „bösen AFD“.

birgit
birgit
10 Monate zuvor
Reply to  echolot

genauso ist das !!!