Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 13.08.2023 (Textausgabe)

Nachrichten Hamburg - hamburg.de

Bürgerwut bringt Asylantenunterkunft zu Fall: Widerstand ist möglich!

Arnsberg. Zuwanderungs-Lobbyisten und Medien sind bestürzt: die Proteste gegen immer neue Asylantenunterkünfte schwappen jetzt auch auf Westdeutschland über. Nun ist der Plan der Bezirksregierung Arnsberg (NRW), im Ortsteil Oeventrop eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für „Flüchtlinge“ einzurichten, am erbitterten Widerstand der Einwohner gescheitert. Während einer Bürgerversammlung zog der Eigentümer der Immobilie sein Angebot, diese an das Land NRW zu vermieten, spontan zurück – die Bürger jubelten.

Die geplante ZUE, die in einem ehemaligen Kloster im Ortsteil Oeventrop eingerichtet werden sollte, sorgte seit Wochen für Streit. Eine Mehrheit der Bürger lehnt die Einrichtung ab. Im Rahmen einer Bürgerversammlung wollte die Bezirksregierung Arnsberg die Pläne öffentlich vorstellen. Das Interesse war groß, mehrere hundert Bürger nahmen daran teil.

Dann die überraschende Wende: der Eigentümer des Klosters zog sein Angebot wegen der massiven Bürger-Vorbehalte zurück.

Gegenüber der „Welt“ erklärte der Unternehmer: „Eine ZUE in dieser Größe hätte den Ort gespalten. Das wollte ich nicht. Deshalb habe ich mich dagegen entschieden. Ich bin Oeventroper und will es auch bleiben. Meine Familie ist seit Generationen hier verwurzelt. Den Ausschlag hat für mich die Bürgerversammlung am letzten Montagabend gegeben. Mir ist in den letzten Tagen richtig bewußt geworden, daß die Leute durch die vielen Krisen erschöpft sind. Eine so große Unterkunft in diesem kleinen Ort kriegen wir nicht mehr gestemmt.“

Den Plänen der Bezirksregierung zufolge sollten in dem früheren Kloster bis zu 450 Migranten untergebracht werden. Dieses Vorhaben ist jetzt erst einmal vom Tisch. Der Fall lehrt aber auch: immer neue Asylanten-Einquartierungen in der eigenen Nachbarschaft sind kein Gottesurteil. Erfolgreicher Widerstand ist möglich – auch in Westdeutschland. (rk)

Quelle: zuerst.de

Tagesschau-Zoff! Warum der MDR Nachrichten für die Tagesschau boykottierte

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) verweigerte mehr als zwei Wochen lang, Nachrichten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an die „Tagesschau“ anzuliefern. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Demnach soll sich das Regionalprogramm ab Mitte Juli geweigert haben, entsprechende Nachricht bereitzustellen.

Grund für den mitteldeutschen Nachrichtenboykott: ein schwelender Konflikt zwischen dem MDR und der ARD aktuell-Redaktion in Hamburg bezüglich digitaler Präsenz. Demnach wollte der MDR Nachrichten vor allem auf der eigenen Website und App zur Verfügung stellen.

Im April hatte ARD-aktuell damit begonnen, die für tagesschau.de zugelieferten Texte der Landesrundfunkanstalten nicht mehr als externe, sondern als eigene Beiträge zu markieren. Seither werden die Leserinnen und Leser nicht mehr zur jeweiligen Landesrundfunkanstalt weitergeleitet, sondern bleiben im „Tagesschau“-Angebot. Dies soll der MDR-Führung maßgeblich missfallen haben. Sie fürchtete Bedeutungsverlust und eine Schwächung des eigenen Angebots.

Die Regional-Nachrichten aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind bei der tagesschau nun mit einem Hinweis auf „MDR.de“ und die MDR-App versehen worden – andere ARD-Anstalten verzichten hingegen auf derartige Verweise, wenngleich es auch beim SWR Unmut über das Vorgehen aus Hamburg gegeben haben soll.

Ein MDR-Sprecher sagte vage: „Gemeinsam mit der Tagesschau arbeiten wir kontinuierlich daran, das Angebot technisch und funktional zu optimieren“ sagte ein MDR-Sprecher vage auf Nachfrage. „Die Nachrichten aus Mitteldeutschland sind bereits wieder für die Nutzerinnen und Nutzer abrufbar.“

Der MDR ist bis heute die einzige Landesrundfunkanstalt, die auf eine Übernahme der „Tagesschau“ in ihrem Dritten Programm verzichtet. Gleichzeitig wird der MDR ab kommenden Jahr die Produktion des „ARD-Mittagmagazins“ übernehmen. Ab November wird der MDR-Verwaltungsdirektor Ralf Ludwig neuer Intendant. Er übernimmt das Amt von Wille.

Quelle: nius.de

AfD-Sportschütze klagt erfolgreich – Dieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz

Ein Thüringer Sportschütze verliert seine Waffenerlaubnis, weil er Mitglied in der AfD ist. Im Eilverfahren erringt der Mann nun einen ersten Erfolg. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera liest sich wie eine Abrechnung mit dem Verfassungsschutz.

Juristische Ohrfeige für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, daß der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT in Gänze vorliegt, liest sich dabei wie eine Abrechnung mit dem Thüringer Verfassungsschutz und seinem länger in der Kritik stehenden Präsidenten Stephan Kramer.

Der Kläger ist Mitglied der AfD und damit durch seinen Wohnsitz automatisch Mitglied im Thüringer Landesverband. Seit 2019 besitzt der Thüringer einen sogenannten Kleinen Waffenschein, mit dem es unter anderem erlaubt ist, Pfefferspray oder Schreckschußpistolen mit sich zu führen. Im Juni 2021 beantragt der Sportschütze erfolgreich eine weitergehende Waffenerlaubnis und läßt eine Kurz- und Langwaffe eintragen.

Widerruf der Waffenerlaubnis
Ein Jahr später widerruft das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, dem auch das Landesamt für Verfassungsschutz untersteht, die Waffenerlaubnis und rechtfertigt dies ausschließlich mit der Mitgliedschaft des Klägers in der Thüringer AfD. Da der Landesverband vom Inlandsgeheimdienst als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingeschätzt werde, gebe es nun begründete „Zweifel hinsichtlich einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“. Der Mann muß seine Waffen und Munition schließlich abgeben, einen Widerspruch lehnt das Amt ab. Daraufhin klagte der Sportschütze mit Unterstützung des AfD-Landesverbandes.

Das Verwaltungsgericht Gera gab dem Mann nun vollumfänglich recht und kassierte das Vorgehen des Thüringer Innenministeriums vorläufig ein. Grundsätzlich hatte sich das Ministerium auf den Landesverfassungsschutzbericht und einen, wie der Kläger meint, „dünnen“ internen Vermerk berufen. Doch die beiden Schriftstücke liefern laut Gericht „weder für sich noch bei zusammenfassender Würdigung den dafür erforderlichen Grad an Erkenntnisgewißheit“. Gemeint ist die fehlende Gewißheit, daß es sich bei der Thüringer AfD und auch dem Kläger um erwiesene Rechtsextremisten handelt.

Gericht liest Verfassungsschutz die Leviten
Zentraler Bestandteil der Vermerke waren die Äußerungen „eines Landessprechers“ der AfD – gemeint ist offensichtlich Björn Höcke. Diese lassen sich laut den Richtern in Gera aber schon wegen der „komplexen Strukturen politischer Parteien“ nicht automatisch auf den gesamten Landesverband und alle seine etwa 1.200 Mitglieder übertragen.

Vielmehr, so das Gericht, bedürfe es „der Absicherung durch eine eingehende und ausführliche Analyse der entsprechenden programmatischen Aussagen der Partei sowie der Aussagen einer ausreichenden Vielzahl von Funktionären, Mitgliedern oder sonstiger Personen, die der Partei zugerechnet werden können und aus denen eine systematische Verletzung und Missachtung der im Thüringer Verfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze folgt“. Dies sei nicht erfolgt. Heißt: Der Verfassungsschutz hat laut den Richtern nicht nachweisen können, daß der gesamte Landesverband und alle Mitglieder der AfD Verfassungsfeinde seien – auch wenn die Äußerungen „eines von zwei Landessprechern“ ein gewisses Indiz seien könnten.

„Mangelhafte qualitative und quantitative“ Arbeit
Auch „die Wiedergabe von lediglich drei vereinzelten programmatischen Aussagen aus dem Wahlprogramm des AfD-Thüringen des Jahres 2019 zur Landtagswahl in Thüringen und der Wiedergabe von ganzen sechs einzelnen Aussagen von vier Funktionären aus vier von derzeit neun Kreisverbänden“ durch das Innenministerium stellt das Gericht nicht zufrieden.

Es urteilt: „Das reicht angesichts der mangelhaften qualitativen und quantitativen Verdichtung nicht aus, eine feststehende Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands der AfD-Thüringen zu belegen.“ Die Behörde vermittele „dem Leser bei zusammenfassender Würdigung letztlich nur einen, wenn auch nicht unwesentlichen Ausschnitt aus dem Parteileben“, nicht jedoch „den erforderlichen rechtssicheren Blick auf das Gesamtgeschehen“. Das Amt habe sich nicht die Mühe gemacht zu prüfen, ob es vielleicht auch noch andere Strömungen im Landesverband gebe.

Auch die vom Verfassungsschutz monierten Stellen aus dem Landeswahlprogramm lassen laut den Richtern nicht automatisch darauf schließen, daß die Partei verfassungsfeindlich agiere. So sei die beispielsweise von der AfD geforderte Absenkung der Versorgungs- und Unterbringungsstandards für Asylbewerber schon deswegen nicht verfassungswidrig, da das Bundesverfassungsgericht nie Mindeststandards festgelegt habe.

Auch Sonneberg spielt eine Rolle
Eine besondere Rolle räumt das Gericht in seiner Entscheidung auch dem Sonneberger AfD-Landrat Robert Sesselmann ein. Daß dieser nach einer Prüfung seiner Verfassungstreue sein Amt weiter ausführen darf, spreche eindeutig gegen die Annahme, „es existiere in diesem Landesverband nur eine einzige, alle anderen dominierende politische Grundausrichtung“.

Alles in allem sei der Entzug der Waffenerlaubnis des Klägers damit rechtswidrig. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, gilt die Entscheidung nur bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren, bei dem der klagende Sportschütze nun gute Chancen haben dürfte.

AfD sieht Urteil als Etappensieg
Der Thüringer AfD-Landessprecher Stefan Möller zeigte sich gegenüber der JUNGEN FREIHEIT zufrieden mit dem Urteil. „Das Gericht hat unter anderem herausgearbeitet, warum die Einstufung konkreter programmatischer Äußerungen des Landesverbands als ‚verfassungsfeindlich‘ unzulässig ist. Anders als im politischen Diskurs genügt es vor Gericht eben nicht mehr, eine vermeintlich verfassungsfeindliche Ausrichtung zu behaupten, wenn damit schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte von Mitgliedern der AfD Thüringen begründet werden sollen.“ Die AfD sehe in der Entscheidung „einen ersten Schritt zum noch fernen Ziel, den politischen Missbrauch des Verfassungsschutzes zu beenden.“

Es ist nicht der erste Fall dieser Art in Deutschland. In zahlreichen Bundesländern wird derzeit AfD-Mitgliedern ihre Waffenerlaubnis entzogen. In Sachsen-Anhalt gewann zuletzt der Magdeburger AfD-Stadtrat Ronny Kumpf sein Verfahren und darf seine Waffenbesitzkarte behalten. (ho)

Quelle: Junge Freiheit

Trump-Verfahren in Georgia vor zentralem Schritt

Die Entscheidung, ob es gegen Ex-US-Präsident Donald Trump wegen versuchter Beeinflussung der Wahlergebnisse im US-Bundesstaat Georgia zu einer Anklage kommt, rückt immer näher. Zwei Zeugen bestätigten mehreren US-Medien gestern, dass sie für diesen Dienstag Vorladungen zur Sitzung eines Geschworenengremiums erhalten hätten. Die Grand Jury wird über eine mögliche Anklage gegen Trump entscheiden.

Erwartet wird, dass die Staatsanwaltschaft dann auch ihre Ermittlungsergebnisse präsentieren wird, wie unter anderem die „New York Times“ und CNN berichteten. Üblicherweise brauchen die Geschworenen meist nur einige Tage, bis sie über mögliche Anklagen befinden. Sollten sie sich für eine Anklage entscheiden, wäre es bereits das vierte Strafverfahren gegen Ex-Präsident Trump.

Hintergrund der Ermittlungen in Georgia sind Trumps Versuche, dort den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 zu beeinflussen. Trump hatte die Wahl gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Der Republikaner weigert sich bis heute, seine Niederlage einzugestehen, und behauptet ohne Belege, er sei durch Wahlbetrug um einen Sieg gebracht worden.

Georgia hatte zu den Bundesstaaten gehört, die für den Wahlausgang eine Schlüsselrolle spielten. Biden gewann dort nur mit knapp 12.000 Stimmen Vorsprung. Trump bemühte sich, seine Wahlniederlage dort nachträglich ungeschehen zu machen.

Quelle: ORF

SONNTAGSTREND – Eine Ampel-Partei legt zu

Für Union und Grüne geht es in der Sommerpause weiter nach unten!

Im Sonntagstrend, den das Meinungsforschungsinstitut INSA wöchentlich für BILD am SONNTAG erhebt, kommen CDU und CSU in dieser Woche auf 26 Prozent – das ist ein Prozentpunkt weniger als in der Vorwoche.

► Auch die Grünen verlieren einen Punkt und kommen nur noch auf 13 Prozent.

► Einzig die Kanzler-Partei kann zulegen: Die SPD kann als einzige Ampel-Partei einen Prozentpunkt gutmachen und kommt in dieser Woche auf 20 Prozent, während die FDP bei 7 Prozent bleibt.

► Auf 21 Prozent kommt die AfD und bleibt damit stabil im Vergleich zur Vorwoche, ebenso wie die Linke (5 Prozent).

Die sonstigen Parteien könnten 8 Prozent der Stimmen auf sich vereinen (+ 1).

Quelle: Bild-online

Drohnenangriff auf Krim galt russischem Truppenstützpunkt

Ein ukrainischer Drohnenangriff auf der von Moskau besetzten Krim in der Nacht auf gestern hat laut einem Medienbericht einem Logistikstützpunkt der russischen Truppen in der Nähe von Jewpatorija im Westen der Schwarzmeerhalbinsel gegolten. Bei dem nächtlichen Angriff seien 17 Drohnen zum Einsatz gekommen, berichtete das Internetportal „Ukrajinska Prawda“ unter Berufung auf Quellen beim ukrainischen Geheimdienst SBU.

Nach vorläufigen Angaben seien „Dutzende von Besatzern“ getötet oder verletzt worden. Auch Ausrüstung sei zerstört worden, berichtete das ukrainische Internetportal weiter. Das genaue Ausmaß der Schäden werde aber noch untersucht. Die Angaben ließen sich nicht unabhängig prüfen.

In der Nacht gestern war Berichten zufolge über Teilen der Krim die Flugabwehr aktiviert worden. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums in Moskau hatten russische Streitkräfte 20 ukrainische Drohnen abgewehrt. Der „vereitelte Terroranschlag“ habe weder Opfer gefordert noch Schäden verursacht, behauptete das Ministerium laut der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Tass am Samstagmorgen. Auch diese Angaben ließen sich nicht verifizieren.

Quelle: ORF

MANN (40) IN U-HAFT – Brandstifter löste Feuerinferno in Kirche aus

Die Barockkirche von Großröhrsdorf brannte nach der Brandstiftung komplett ab
Die Barockkirche von Großröhrsdorf stand komplett in Flammen

Großröhrsdorf (Sachsen) – Die Barockkirche von Großröhrsdorf wurde vorsätzlich in Brand gesteckt. Am Samstag wurde ein 40-jähriger Deutscher verhaftet, der die Tat bereits eingeräumt hat.

Eine Woche nach dem verheerenden Brand, der die 1736 erbaute barocke evangelische Stadtkirche fast vollständig zerstörte, vermeldete die Polizei am Samstag: Der Kirchenbrand wurde vorsätzlich gelegt! Ein Tatverdächtiger wurde gefasst und sitzt bereits in U-Haft.

▶︎ Der Mann soll die Kirche in der Nacht zum 4. August angesteckt haben. Anwohner hatten am Morgen danach gegenüber BILD von mehreren Explosionen berichtet, die während des Brandes zu hören gewesen waren.

Festnahme am Freitag
Die Feuerwehr äußerte daraufhin die Vermutung, dass die Ölheizung explodiert war. Doch die Kripo betonte, „in alle Richtungen“ zu ermitteln.

Wie ein Polizeisprecher am Samstag mitteilte, konnte eine technische Brandursache schnell ausgeschlossen werden: „Es muss von Brandstiftung ausgegangen werden.“ Der Brandursachenermittler hatte Hinweise, dass das Feuer absichtlich gelegt wurde.

Am Freitag wurde schließlich eine polizeibekannte Person vernommen. Der Mann räumte die Tat ein, gegen ihn wurde umgehend Haftbefehl erlassen. Polizisten brachten den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt

Am vergangenen Samstag, gegen 1.45 Uhr, soll es einen lauten Knall in der Kirche an der Lichtenberger Straße gegeben haben. Das berichteten laut Polizei mehrere Zeugen. Die Flammen erfassten zunächst den Dachstuhl. Nach etwa einer Stunde brannte auch der Glockenturm.

Die barocke Kirche wurde nahezu komplett zerstört. Nur wenige Gegenstände, wie ein Kreuz und zwei Leuchter, konnten aus der Sakristei gerettet werden.

▶︎ Nur noch Asche sind u. a. eine Madonna aus dem 15. Jahrhundert, ein vom Sohn des Dresdner Zwinger-Architekten Matthäus Daniel Pöppelmann gefertigtes Gemälde, Bildnisse von Luther und Melanchthon aus dem Jahre 1614 und der 1745 fertig gestellte Altar.

„Ich bin zutiefst bestürzt und betroffen, dass unsere geliebte Stadtkirche fast vollständig zerstört wurde“, sagte der evangelische Gemeindepfarrer Stefan Schwarzenberg (60): „Aber ich spüre auch den Zusammenhalt. Der Wille ist da, hier wieder was hinzubekommen.“

Sachsens Innenminister Armin Schuster (62, CDU): „Der zügige Ermittlungserfolg kann den herben kulturellen Verlust, den die Kirche, die Stadt, letztlich wir alle erlitten haben, zwar nicht wieder gut machen. Vielleicht ist es aber ein kleiner Trost, dass sich ein Tatverdächtiger bereits nach wenigen Tagen in Untersuchungshaft befindet.“

Quelle: Bild-online

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 13.08.2023

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