Gesundheitsprodukte: Bundesgerichtshof schränkt Werbung mit neuen Infektionskrankheiten ein


22.12.2023
Zahnputzbecher mit Mundspülung in einer Flasche
Bundesgerichtshof schränkt Werbung mit neuen Infektionskrankheiten ein (imago / photothek / Ute Grabowsky)

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil Werbung für Gesundheitsprodukte gegen neue Infektionskrankheiten eingeschränkt. Während der Pandemie hatte ein Hersteller von Mundspülungen mit „Corona-Prophylaxe“ unter anderem mit der Aussage geworben, dass das Risiko einer Tröpfchenübertragung der Coronaviren verringert würde.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah darin einen klaren Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und mahnte das Unternehmen wegen unzulässiger Werbung ab. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung war jedoch eine unterschiedliche Auslegung des Infektionsschutzgesetzes. Die Verbraucherzentrale sieht in dem jetzigen Richterspruch eine Grundsatzentscheidung. Demnach dürften Hersteller von Gesundheitsprodukten generell nicht mit Bezug auf eine neue Infektionskrankheiten werben. Die schriftliche Urteilsbegründung lag den Angaben zufolge noch nicht vor.

Quelle: Deutschlandfunk vom 22.12.2023

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Monate zuvor

Die Staatssatanshure Deutschlandfunk hat es als erster gebracht! Wenn es etwas gegen das Volk zu erniedrigen gibt ist dpa und DXXXfunk ganz vorn mit der Fackel in der Hand zum Scheiterhaufen!

Ulrike
Ulrike
4 Monate zuvor

Logisch die Leute sollen doch krank werden……..nur so kann man Reibach machen ohne Ende.