Der nächste Rohrkrepierer der „Ampel“: Keine Fortschritte bei der „Rückführungsverbesserung“

31. Januar 2024
Der nächste Rohrkrepierer der „Ampel“: Keine Fortschritte bei der „Rückführungsverbesserung“
NATIONAL
Foto: Symbolbild

Nicht nur prominente rechte Vordenker wie der Kopf der österreichischen Identitären, Martin Sellner, fordern seit langem die „Remigration“, die organisierte Rückführung von Ausländern in ihre Herkunftsländer. Auch Bundeskanzler Scholz hatte sich im Oktober im „Spiegel“ dafür starkgemacht, Illegale verstärkt wieder loszuwerden: „Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“, hatte er gesagt – und vor allem beim grünen Koalitionspartner dafür viel Widerspruch kassiert.

Dabei findet sich bereits im Koalitionsvertrag, auf den sich die „Ampel“-Regierung im Dezember 2021 geeinigt hatte, auf Seite 112 die ausdrückliche Forderung nach einer „Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen“.

Tatsächlich hat die Bundesregierung nun Mitte Januar im Bundestag unter dem sperrigen Titel „Rückführungsverbesserungsgesetz“ ein Maßnahmenbündel verabschiedet, das Rückführungen erleichtern soll. Es sieht einige Verschärfungen vor, etwa bei der Abschiebehaft, die von bisher zehn auf bis zu 28 Tage erweitert wird.

Experten sind aber skeptisch, das damit tatsächlich eine nennenswerte Beschleunigung und vor allem: höhere Zahlen von Abschiebungen einhergehen werden. Es komme, urteilen sie, weniger auf weitere gesetzliche Regelungen an als vielmehr, die  schon bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten endlich auszuschöpfen.

„Das Rückführungspaket hat vor allem symbolischen Nutzen“, kritisiert Hans Vorländer, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR). Er halte das „nicht für ganz ungefährlich“, weil große Erwartungen geweckt worden seien, die nicht erfüllt werden könnten. „Scholz’ Aussage, im großen Stil abzuschieben, wird sich nicht realisieren lassen“, sagt Vorländer voraus, denn: „Das würde umfassende Rücknahmeabkommen mit Herkunfts- und Drittstaaten erfordern, die im Moment noch nicht existieren.“

Zwar konnten inzwischen mit einigen Ländern Abkommen unter Dach und Fach gebracht werden, etwa mit Indien, Georgien, Moldawien, Usbekistan und Kirgisistan. Auch mit Marokko konnte erst kürzlich eine Migrationszusammenarbeit vereinbart werden, und es soll Gespräche mit dem Irak gegeben haben. Einen wirklichen „Durchbruch“ kann der Konstanzer Asylrechtsexperte Daniel Thym darin allerdings bislang nicht erkennen.

„Die Partnerschaft mit Indien ist ein Placebo, die mit Georgien vor allem ein Symbol“, führt er an. „Georgien kooperiert ohnehin schon.“ Die Bundesregierung müsse aber vor allem mit denjenigen Ländern stärker kooperieren, deren Staatsangehörige sich in hoher Zahl illegal in Deutschland aufhalten – Georgien oder Usbekistan sind nicht die Problemländer. Vielmehr gehe es um „westafrikanische Staaten wie Gambia oder Nigeria, Irak oder die Türkei“. Wenn es mit dem Irak nun eine erste Vereinbarung gebe, sei das begrüßenswert. „Von Erfolg kann man aber erst sprechen, wenn die Rückführungszahlen tatsächlich deutlich nach oben gehen.“

Ein weiteres Problem machen die Experten in den Bundesländern aus. „Sie setzen oft nicht das um, was rechtlich möglich wäre“, sagt Thym. Er ruft in Erinnerung, daß bereits unter Ex-Kanzlerin Merkel vereinbart worden sei, Menschen mit schlechten Bleibeperspektiven in zentralen Einrichtungen der Länder unterzubringen, um später Abschiebungen zu erleichtern. Aber: viele Bundesländer leiten Migranten zügig an die Kommunen weiter, statt sie zentral zu betreuen.

Dasselbe gilt für Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber. Gesetzgeberisch wäre diese Option schon lange möglich – viele Länder nutzen sie aber nicht. Auch Kommunen und Kreise, die für die Anschlußunterbringung zuständig sind, setzen bisher vor allem auf Geldleistungen. Erst in jüngster Zeit sind einige Städte und Kreise dazu übergegangen, sogenannte Bezahlkarten für Asylbewerber einzuführen – und haben positive Erfahrungen damit gemacht. Der Kreis Greiz in Thüringen meldete schon kurz nach der Einführung eine erste Bilanz: mehrere Migranten hätten die Bezahlkarte nicht annehmen wollen – und reisten ab.

Das ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Aber die von der Bundesregierung gesetzlich angestrebte „Rückführungsverbesserung“, geschweige denn die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Rückführungsoffensive“ sieht anders aus. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 31.01.2024

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Ulrike
Ulrike
2 Monate zuvor

Scholz gross rumtönen wir schieben schneller ab – und was passiert? Ja wie üblich bei dieser Ampel NIX. Alles bloss Schwafelei um das Volk zu beruhigen .

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Monate zuvor

Es wird immer mit großem Rummel etwas angelegt, was dann nicht funktionieren soll. So ist der Plan.

birgit
birgit
2 Monate zuvor

Das ist nun mal so, wenn die Flöhe erst mal im Pelz sitzen ist es schwer die wieder los zu bekommen. Die Viecher legen Eier und laufend schlüpfen neue.