REUTERS/ Toby Melville
Die britische Regierung will den #Brexit nutzen, um legal bis zu 13.000 #EU-Ausländer auszuweisen. Das berichtet die britische Zeitung „The Times“. Zudem soll der Prozess wesentlich schneller ablaufen als dies üblicherweise der Fall wäre.
Die Abschiebungspläne gehen aus einem Dokument über Rechte von EU-Bürgern in #Großbritannien hervor, das die #Premierministerin Theresa May am Montag der Öffentlichkeit vorstellen und danach nach Brüssel übergeben will. Das 15 Seiten umfassende Papier besagt, dass EU-Ausländer zwar dieselben Rechte wie etwa bei Beschäftigung, Gesundheit und Rente genießen, jedoch an Wahlen nicht teilnehmen werden dürfen. Diejenigen Europäer, die noch vor dem Ablauf des Brexit-Prozesses eingereist seien und mindestens fünf Jahre in Großbritannien verbracht haben, dürften auch nach dem Ausstieg aus der EU bleiben.
Zur selben Zeit soll aber für Menschen, die Straftaten begangen haben oder „Sicherheitsprobleme“ verursacht haben, die Abschiebe-Regelung gelten. Das europäische Recht, dass die #Abschiebung straffälliger Menschen verbietet, ist laut „The Times“ stets ein Dorn im Auge der britischen Regierung gewesen und sei auch bei dem Brexit-Referendum ein großes Thema gewesen.
In Großbritannien leben den Angaben zufolge derzeit insgesamt bis zu 13.000 Ausländer aus der EU, die durch Straftaten aufgefallen sind. Eine große Anzahl der Straftäter stammt aus #Polen und #Irland. Die Abschiebung droht vor allem 6.000 Menschen, die zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.
Im Jahr 2015 hat Großbritannien lediglich nur 44 verurteilte Straftäter abgeschoben.
Quelle: Sputnik vom 26.06.2017
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Rolf Biermann wurde von der Justizmafia in Abwesenheit ausgewiesen und Adrian Ursache angeschossen. Worin liegt der große Unterschied? Hat Rechtsanwalt Dirk Ulrich Magerl die Unterschriften der Gerichtsbeschlüsse geprüft? In https://web.facebook.com/groups/PegidaPartei sehen wir sehr viele und gute Meinungen! Hier etwas Rechtskunde: Richter, Richterinnen und Beamte in der BRD weigern sich oft, Urteile persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig:
Die rechtlichen Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden wir im § 126 BGB der BRD. Im Fernsehen wurde gezeigt, dass ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof wegen fehlender Unterschrift aufgehoben und zurückgewiesen wurde! Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift in der BRD (Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Die Briten machen das genau richtig, fort mit diesen Kriminellen !
Recht so schiebt das Gesockse ab. Egal wo sie herkommen.