Bei Schnupfen, Fieber, Heiserkeit: Ermächtigung jetzt per Gesetz

Foto: Collage
 

Auch wenn die Groko-Unterstützerfront und die gemeinhin unter „Systemvertreter“ subsumierten Meinungsführer in Politik und Medien sich noch so gegen diesen Begriff verwahren: Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, das aktuell vom Bundestag im Eilverfahren durchgedrückt werden soll, ist nichts anderes als ein lupenreines Ermächtigungsgesetz. Man könnte auch von einem kalten Putsch von oben sprechen: Merkel und Spahn höhlen damit unter dem Vorwand eines willkürlich anwendbaren Lebens- und Gesundheitsschutzes Grundgesetz, Freiheit und Demokratie aus.

Würde man nur der zugrundegelegten, angeblich „guten Absicht“ der Regierung folgen und nach dem Buchstabenlaut gehen, dann lies sich dies alles hochtrabend als Neuregelung, die sinnvollen und praktischen Zwecken der Pandemiebekämpfung dienen soll. Doch es muss stets die Missbrauchsanfälligkeit berücksichtigt werden: Könnten die Bestimmungen dazu benutzt werden, den Feinden von Freiheit und Demokratie eine formal gesetzeskonforme, aber faktisch autokratische Machtausübung zu erleichtern?

Denn und rein normativ waren selbst die schlimmsten Verbrechen der meisten Diktaturen einwandfrei oder gar verfassungsgemäß: Das Dritte Reich fußte verfassungsrechtlich stets auf der Weimarer Verfassung, wenngleich es diese bis zur Unkenntlichkeit aushöhlte; und die selbst der schlimmste stalinistische Terror stützte sich auf Artikel 58 des sowjetischen Strafgesetzbuchs. Und alleine nach seinem Wortlaut und dem Gesetzeszweck nach beurteilt erscheint auch das Ermächtigungsgesetz von 1933 als ein hoch sinnvolles, zielführendes und notwendiges Regelwerk – das nicht umsonst den Titel „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ trug.

Und so ist es, in beunruhigender Parallelität, auch mit dem „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ von 2020 nicht anders – dessen Feststellung oder Ausrufung dann künftig die Sache von regierungsgesteuerten Gesundheitsbehörden, nach willkürlichen Kriterien sein wird, womit ein faktisches Notstandsregime fortan jederzeit ausrufbar und noch leichter in die Tat umsetzbar sein wird, als es selbst das Kriegsrecht im Verteidigungsfall, oder die Realisierung der Notstandsgesetze vom Sommer 1968 je verlangt hätten.

Scheinlegalität auf den letzten Drücker

Der Sinn der Novelle liegt nicht in der Umsetzung der Ausnahmebestimmungen, denn diese sind ja längst in Kraft; er liegt in deren nachträglicher Legitimierung – und in dem Versuch, sie theoretisch ständig wiederholbar zu machen. Wenn auch diese Regierung selbst keine Diktatur errichten will (wobei gallige Skeptiker unterstellen, diese existiere bereits seit März): Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik hat sie damit eine juristische Blaupause erschaffen, mit der in Deutschland fortan problemlos und scheinbar auf dem Boden des Gesetzes wieder die Tyrannei Fuß fassen kann.

Das am Freitag erstmalig zur Beratung im Bundestag vorgesehene Gesetz soll fortan genau definieren, welche Vorschriften und Regeln in einer „Pandemie“ ab sofort möglich sein sollen – mit dem einzigen Ziel, so „t-online„, dass diese Normen dann „besser Bestand vor Gericht“ haben. So soll schnell noch eine Scheinlegalität geschaffen werden, um der Klagelawine die Spitze zu nehmen, die derzeit wegen der Corona-Beschlüsse und/oder wegen der jeweiligen Allgemeinverfügungen der Länder   auf die Bundes- und diverse Landesregierungen zurast. Das vorgesehene sofortige Inkrafttreten am Tag nach der Verabschiedung der Novelle soll verhindern, dass der derzeit massiv vor zahllosen deutschen Gerichten unter Druck geratende November-Lockdown am Ende noch gefährdet wird. Spahn und Merkel haben an alles gedacht.

Es handelt sich um eine Breitband-Norm von Gummiparagraphen, angefangen von der arbiträren Verwendung des wachsweichen „Pandemie“-Begriffs bis hin zu „Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum“. All das, was in den letzten Monaten für Unmut sorgte, Demonstrationen auslöste und einen zunehmenden zivilen und auch juristischen Widerstand auf den Plan rief, soll durch die Neufassung pauschal abgedeckt und geregelt werden. Fortan kann dann die Regierung als Exekutive nach Gutdünken und Herzenslust über Ausgangs- und Kontakteinschränkungen – und zwar öffentlichen UND privat! , die Anordnung von Abstandsgeboten, die Verfügung von Mund-Nasen-Bedeckungszwang, über Verbote und Beschränkungen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen aller Art entscheiden; ferner kann sie Sportveranstaltungen, die Schließung von Schulen und Kitas sowie die Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs anordnen.

Verbotsvollmachten nach Herzenslust

Auch Beschränkungen für Übernachtungsangebote, Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen, die Schließung von Einzel- oder Großhandel sowie Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel. Hinzu kommen Absagen und Auflagen für Veranstaltungen, Versammlungen und religiöse Zusammenkünfte sollen künftig vom Gesundheitsministerium nach freiem Ermessen verfügt werden können, ferner eine ausgewachsene Prohibition und Beschränkung der Marktfreiheit durch Begrenzung von Verkauf und Konsum von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten genannt. Auch die aktuell besonders streitbaren Einschränkungen für die Gastronomie werden in dem neuen Paragrafen 28a genannt. Und natürlich darf auch die Erhebung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern nicht fehlen – und, last but not least, die Reisebeschränkungen genannt.

Es ist die fast chronologische Aufnahme und aller Grausamkeiten in die neuen Bestimmungen, mit denen diese Bundesregierung die Bevölkerung auf Grundlage diffuser und manisch herbeigetesteter Zahlen seit Monaten drangsaliert – und die sie nunmehr nicht nur für den Moment, sondern für alle Zukunft festgeschrieben sehen will. Denn was künftig eine „Pandemie“ ist, das bestimmen dann wie diesmal auch in Zukunft praktischerweise supranationale Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation – und der zuständige Fachminister Jens Spahn, dem diese außerordentliche Machtfülle zufließen soll, bzw. seine Nachfolger, dürfen dann künftig jeden Schnupfen zum Vorwand für eine Gesundheitsdiktatur heranziehen – sofern die jetzige je enden sollte.

Die finale und ewige Gesundheitsdiktatur rückt näher

Dass, wie es scheinbar mäßigend in dem Entwurf heißt, „die Anordnung der Schutzmaßnahmen …ihrerseits verhältnismäßig sein muss“, wie es in dem neuen Paragrafen weiter heißt, ist eine weitere dehnbare Variable – denn verhältnismäßig war in der aktuellen Corona-Krise schon nichts, und dennoch befinden wir uns bereits im zweiten Lockdown.

Nun sollen die Lesungen bis Mitte November im Hauruckverfahren über die Bühne gehen – und dann soll das scheindemokratische Groko-Einparteienbündnis das neue Gesetz abnicken. Was sich die Abgeordneten eigentlich klar machen müssten: Anschließend hat der Bundestag dann faktisch keine Mitsprachemöglichkeit mehr, was die einzelnen Maßnahmen betrifft – denn eine Mitwirkung der Landesparlamente ist nicht vorgesehen. Dann herrscht Grabesstille, wann immer die Regierung sich anschickt, Grundrechte auszuhebeln. Und dies wird sie tun, daran besteht kein Zweifel – sie geht in der im Parlament gelesenen Fassung sogar explizit darauf ein:

(Screenshot:Twitter)

Vergegenwärtigen wir uns: Immer schon war es ein ganz wesentliches Merkmal eines Ermächtigungsgesetzes, dass die Selbstentmachtung durch den Souveräns bzw. von die von ihm gewählten Organe freiwillig erfolgt. Und so ist es auch mit diesem Gesetz: Das Parlament macht sich damit faktisch überflüssig, niemand braucht es fortan mehr.

Dies ist um Längen übler als alles, was sich die personifizierten Feindbilder der deutschen Haltungsapostel – von Bolsonaro, Trump, Netanjahu bis hin zum vielgeschmähte Viktor Orban – sogar  während Corona je an Machtanmaßungen herausnahmen. Kein deutscher Politiker, der diesem Gesetz zustimmt, braucht danach jemals wieder über demokratiefeindliche Polen, Ungarn und im Prinzip nicht einmal Weißrussland ein scheeles Wort zu verlieren – mit diesem Abrutschen in den Autoritarismus hat die Bundesrepublik jedes Recht, sich als moralische Instanz aufzuspielen, verwirkt. (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 05.11.2020

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Geht der Nonsens durch den Bundestag ? Oder sagt das M ,,ich bin das Gesetz “?
Wer vebockt so viel Blödsinn? Ich vergesse immer …wir sind ja Rechtsstaat….und da ist wohl alles erlaubt… der BP in seiner Blödheit/Volksverachtung wird dieses Machwk sicher unterschreiben. Die ROTEN/Violetten Roben werden hoffentlich viel Arbeit bekommen. Ich wüsste zu gern vom Politbüro den Termin für den 3.WK.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Wenn Sie die die Sympathie des Volkes zu spüren bekommen wollen, dann bekommen Sie das mit solchen vermutlichen fascho Gesetzen.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Und alle im BT nicken das ab. Man fasst es nicht was für elende Verräter dort sitzen.