Bereits im Sommer standen die siebzehn Angeklagten in einem aufsehenerregenden Prozess in Österreich vor Gericht. Der zentrale Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft ließ mehrere Wohnungen durchsuchen und beschlagnahmte Konten und elektronische Geräte. Doch der Richter stellte bereits in erster Instanz fest: Der Protest der Identitären Bewegung fand im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates statt. Im Zentrum der Anklage standen drei Aktionen, welche die Massenzuwanderung nach Österreich sowie die Gefahr der Islamisierung kritisierten. So sah die Staatsanwaltschaft etwa im Spruch „Islamisierung tötet“ eine hetzerische Parole. Der Richter indes setzte mit seinem Urteil ein deutliches Zeichen: Hetze oder Sachbeschädigung sei „nicht Kern der Identitäten-Bewegung“. Man könne diese „nicht goutieren“, aber sie hätte das Recht aktiv zu sein.
Am Mittwoch nun wurde dieses erstinstanzliche Urteil vom Oberlandesgericht bestätigt und setzt damit ein Zeichen: Patriotischer Aktivismus ist nicht kriminell, sondern Teil einer gelebten Demokratie, so die IB-Österreich in einer Pressemitteilung.
Der Versuch, die größte patriotische NGO in Österreich zu zerschlagen und die soziale Existenz der Führungspersonen zu vernichten, sei gescheitert. „Wir werden 2019 alles dafür tun, damit wir die ersten und die letzten Patrioten waren, denen das passiert! Niemand soll mehr Angst haben, seine Meinung zu sagen“, so die Ankündigung des IBÖ-Sprechers Martin Sellner zu der neuen Identitären-Kampagne „Österreich wird frei“. Mit der Kampagne will die IB den Zustand beenden, dass Patrioten in Österreich noch immer Angst haben müssen, ihre Meinung frei zu äußern. Äußern sie sich frei, verlieren sie Jobs, Aufträge, Konten und sogar Schulplätze für ihre Kinder.
„Wir werden die Regierung an ihre Pflicht erinnern, unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu schützen. Bis kein Österreicher mehr Angst haben muss, Islamisierung, Masseneinwanderung und importierte Kriminalität anzusprechen“, so die österreichischen Identiären. (SB)
Quelle: journalistenwatch.com vom 24.01.2019
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„Am Mittwoch nun wurde dieses erstinstanzliche Urteil vom Oberlandesgericht bestätigt und setzt damit ein Zeichen: Patriotischer Aktivismus ist nicht kriminell, sondern Teil einer gelebten Demokratie, so die IB-Österreich in einer Pressemitteilung.“
Eine solche Ansage wird es von unseren Handelsgerichten nicht geben.
Die sind ihrer Firma gegenüber weisungsgebunden.
Das ist erfreulich. Hier in NRW ist es offensichtlich ein Politikum, daß eine Klage gegen das Land NRW vor einem Verwaltungsgericht aus 2017 in Sachen Kleiner Waffenschein immer noch keinen Verhandlungstermin hat.
Es keimt der Verdacht, daß man den Ausführungen der BRD-Dissidenten nicht folgen mag, da bei einem Ausgang zulasten des Landes NRW die EU-Staatsbildung tangiert wird.
WIE ALLES BEGANN:
Um dem Gesetz Genüge zu tun, wurde 2014 (der Unterfertigende) und 2016
(die Unterfertigende) für das Mitführen einer CN- und Pfefferspraydose ein
Kleiner Waffenschein beantragt. Diese Kleine Waffenscheine wurden erteilt, weil
es keine Gründe gab, die Dokumente zu verwehren(!). Die Unbedenklichkeit und Zuverlässigkeit waren somit gegeben. Seit Ende Dezember 2016 betrachtet die Landesregierung NRW die Unterfertigenden als „Reichsbürger“ und erklärt die Unterfertigenden zu „Staatsfeinden“. Der PP von xxxx, Herr xxxxxx, drohte ein hohes Zwangsgeld an, um die Rückgabe der Kleinen Waffenscheine innerhalb von 14 Tagen erfolgen zu lassen.
Warum sehen die Kommunalbehörden die Unterfertigenden in Verbindung mit „Reichsbürgertum“?
Mitte 2008 überprüften die Anzeigenerstatter ein behördliches Schreiben des
Landkreisamts Demmin auf Authentizität und haben es als echt bestätigt bekommen (siehe Anlage: Demmin – keine BRD Staatsbürgerschaft). Die Kommune Stadt xxxxxx wurde vergeblich um Stellungnahme gebeten, woraufhin den hiesigen Behörden die Zurückweisung der vorgeblichen Staatsbürgerschaft „deutsch“ erklärt und die Hauptverantwortlichen der Behörden darauf hingewiesen wurden, dass das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, welches umgangssprachlich BRD genannt wird, gemäß Artikel 133 Grundgesetz de facto kein eigenständiger Staat sein kann, sondern, wie in verschiedenen „abstrusen Verschwörungstheorien“ behauptet wird, tatsächlich eine NGO /OMF sein muss (NGO = Nicht-Regierungs-Organisation / non-governmental organization // OMF =Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft).
Die Polizei© nimmt Jahre später im März 2017 (!) Bezug auf
den Vorgang und sieht in den Anzeigenerstattern gefährliche
„Reichsbürger“, denen allesamt die Eigenschaft der Unzuverlässigkeit
oktroyiert wurde. Dieses beschmutzt den guten Leumund und die Ehre vorgenannter Personen, ist eine Unterstellung basierend auf einer fragwürdigen
Prognoseentscheidung und eine unzulässige Verallgemeinerung. In der Quintessenz dieser pauschalen Unterstellung gelten „Reichsbürger“ nicht nur als unzuverlässig, sie sind nach öffentlicher Verlautbarung von NRW Innenminister Ralf Jäger erklärte Staatsfeinde. Die Unterfertigenden sind nun politisch verfolgte Personen; obwohl um Sachaufklärung und Wahrheit bemüht, und gelten doch paradoxerweise als Demokratie- und Staatsfeinde dieses Landes. Gemäß Veröffentlichungen des xxTagesblattxx und des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Anzeigenerstatter auf das Übelste diffamiert, und von Herrn Ralf Jäger in verschärfter Form in die direkte Nähe von Rechtsextremen, Holocaustleugnern, Querulanten, Verschwörungstheoretikern und STAATSFEINDEN angesiedelt.
Wir weisen explizit darauf hin, dass wir weder eine irgendwie geartete Nazi- oder Naso-Diktatur oder Rechtsnachfolgerin, noch eine andere faschistische und/oder Menschenrecht verachtende Organisation unterstützen oder mit jener zusammenarbeiten oder uns selbige in diesem Lande wünschen !
Mit freundlichen Grüßen,
Karin und Klaus xxxx
Was die Handelsgerichte liegen lassen wollen, bearbeiten die nicht !
Genauso ist es mit der Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig der staatlichen Selbstverwaltungen, wegen Anerkennung der internationalen Apostillen.
Die Firma Bundesrepublik in Deutschland hat das Abkommen unterschrieben und begeht internationalen Vertragsrechtsbruch !
Also wird Klage beim Vertragspartner eingereicht, basta !