Gesetzliche Kassen: Bundessozialgericht verbietet Wahltarife

 

Eine Frau wird zahnärztlich behandelt. (www.imago-images.de)
Zahnersatz gegen Zusatz-Prämien dürfen gesetzliche Kassen nicht mehr anbieten. (www.imago-images.de)

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Kunden keine Einzel-Leistungen gegen zusätzliche Prämien anbieten – etwa eine Auslandsbehandlung oder Zahnersatz.

Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel und gab damit einer Klage der privaten „Continentale Krankenversicherung“ statt. Die AOK/Rheinland hatte verschiedene Wahltarife wie etwa Ein- und Zweibettzimmer im Krankenhaus, Zahnersatz und Brillen eingeführt. Außerdem bot sie ihren Kunden Vergünstigungen und Rabatte etwa für Kochkurse oder Freizeitparks an. Auch dies untersagte das Bundessozialgericht.

(Az.: B 1 KR 34/18 R und B 1 KR 16/18 R)

Quelle: Deutschlandfunk vom 30.07.2019 


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