Bundesweit sind nach einem Medienbericht seit 2018 mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen durch Polizisten eingeleitet worden. Dies habe eine Umfrage bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der Bundesländer und des Bundes ergeben, schreibt die Zeitung „Welt am Sonntag“.
Eine zweistellige Zahl der Verfahren sei bereits eingestellt worden oder werde noch geprüft. Aus dem Bericht des Ministeriums wird zitiert, dass die Zahlen womöglich noch höher ausfielen, da die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt keine Zahlen vorgelegt hätten.
Unterschiedliches Vorgehen je nach Bundesland
Wie die Umfrage ergab, unterscheiden sich die Kontrollmechanismen sowie die Verfolgungsbefugnisse von Bundesland zu Bundesland. Müssten Beamte in Baden-Württemberg jede 50. Abfrage begründen, fordert Hessen das nur bei der 200. Abfrage – und auch erst seit 2019. In Bundesländern wie etwa Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahndeten Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehlten der Behörde entsprechende Befugnisse.
In den vergangenen Wochen war bekannt geworden, dass mehrere Personen des öffentlichen Lebens – vor allem Frauen – Drohschreiben mit der Unterzeichnung „NSU 2.0“ erhalten hatten. In drei Fällen in Hessen sollen den Drohschreiben ungeklärte interne Abfragen an Polizeicomputern vorausgegangen sein, bei denen persönliche Daten der Opfer erkundet wurden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 26.07.2020