Raumfahrtpolitik Richtlinie 7, die Vereinigten Staaten Weltraumgestützte Positionierung, Navigation und Zeitpolitik


15. Januar 2021

MEMORANDUM FÜR DIE LEITER
DER STAATSSEKRETÄR
der Verteidigungsminister
Generalstaatsanwalts
der Sekretär des Innern
DIE Handelsminister
der Verkehrsminister
der Sekretär des ENERGY
DIE Minister für innere Sicherheit
der Direktor des Office of Management and
BUDGET
DER LEITER NATIONAL INTELLIGENCE
der Stellvertreter des Präsidenten für NATIONAL
SECURITY INNERES
Der Administrator der National Aeronautics and
Space Administration
der Vorsitzende der Joint Chiefs of Staff
DER VORSITZENDE der Eidgenössischen Kommunikations
KOMMISSION

THEMA: Raumfahrtpolitik Richtlinie 7, die Vereinigten Staaten
Weltraumgestützte Positionierung, Navigation und
Zeitpolitik

Diese Weltraumrichtlinie enthält Umsetzungsmaßnahmen und Leitlinien für weltraumgestützte Positionierungs-, Navigations- und Zeitsteuerungsprogramme (PNT) der Vereinigten Staaten für nationale und innere Sicherheit, zivile, kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke der Vereinigten Staaten. Diese Richtlinie ergänzt die Leitlinien der Executive Order 13905 vom 12. Februar 2020 (Stärkung der nationalen Widerstandsfähigkeit durch verantwortungsvollen Einsatz von Ortungs-, Navigations- und Zeitmessdiensten) und die sektorübergreifenden Leitlinien für globale Navigationssatellitensysteme (GNSS) vom 9. Dezember , 2020, Nationale Raumfahrtpolitik. Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie 39 des Nationalen Sicherheitspräsidenten 39 (NSPD-39) vom 15. Dezember 2004 (Richtlinien zur weltraumgestützten Positionierung, Navigation und Zeitmessung in den USA).

https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/memorandum-space-policy-directive-7/

Nachfolgend auf Deutsch:

15. Januar 2021

MEMORANDUM FÜR DEN

VICE PRESIDENT

DER SECRETARY

DES

SECRETARY OF STATE

THE SECRETARY

OF DEFENSE

DER ATTORNEY

GENERAL DER

SECRETARY DES SECRETARY OF

COMMERCE

THE SECRETARY

OF TRANSPORTATION THE SECRETARY

OF

ENERGY THE SECRETARY OF

HOMELAND SECURITY THE DIRECTOR OF THE OFFICE OF MANAGEMENT AND BUDGET THE DIRECTOR OF NATIONAL INTELLIGENCE THE ASSISTANT TO THE PRESIDENT FOR NATIONAL SECURITY AFFAIRS THE

SUBJECT: Space Policy Directive 7, The United States

Space-Based Positioning, Navigation, and Timing

Policy

Diese Richtlinie über raumfahrtpolitische Maßnahmen und Leitlinien für die Aufräum- und Zeitplanung der Vereinigten Staaten für die nationale und innere Sicherheit der Vereinigten Staaten, zivile, kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke. Diese Richtlinie ergänzt die Leitlinien des Executive Order 13905 vom 12. Februar 2020 (Stärkung der nationalen Resilienz durch verantwortungsvolle Nutzung von Positionierungs-, Navigations- und Timing-Diensten) und der sektorübergreifenden Leitlinien für globale Satellitennavigationssysteme (GNSS), die in der Nationalen Raumfahrtpolitik vom 9. Dezember 2020 enthalten sind. Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie des Präsidenten der Nationalen Sicherheit-39 (NSPD-39) vom 15. Dezember 2004 (United States Space-Based Positioning, Navigation, and Timing Policy).

Abschnitt 1. Umfang. Diese Richtlinienrichtlinie enthält Leitlinien für:

a) Aufrechterhaltung und Modernisierung des Global Positioning System (GPS) und von Bund her entwickelter, im Besitz befindlicher und betriebener Systeme zur Erweiterung oder anderweitigen Verbesserung des GPS;

b) Die Durchführung und den Betrieb von Fähigkeiten zum Schutz der Vereinigten Staaten und des Zugangs zu GPS und deren Nutzung für nationale, heimatliche und wirtschaftliche Sicherheit sowie zur Verweigerung feindlicher Anwendungen gegen feindliche Anwendungen, die die Nutzung von pNT-Diensten der Vereinigten Staaten nutzen; Und

c) Beteiligung der Vereinigten Staaten an internationalen Kooperationsinitiativen in Bezug auf ausländische, auf dem Weltraum basierende PNT-Dienste und die ausländische Nutzung von GPS und seinen Erweiterungen.

Abs. 2. Definitionen. Für die Zwecke dieses Dokuments:

a) „PNT-Dienst“ bezieht sich auf jedes System, Netzwerk oder jede Funktion, die einen Verweis zur Berechnung oder Erweiterung der Berechnung von Längen-, Breitengrad-, Höhen- oder Übertragungsdaten oder einer Kombination davon bereitstellt.

b) „Primary PNT Service“ bezieht sich auf einen unabhängigen PNT-Dienst, der von einem Benutzer oder Systembetreiber als bevorzugte Quelle von PNT-Informationen ausgewählt wurde. Von einem primären PNT-Dienst wird erwartet, dass er ausreichende Genauigkeit, Verfügbarkeit, Integrität oder andere für den Benutzer wichtige Eigenschaften bietet.

(c) „Augmentation“ bezieht sich auf jedes System, das Benutzern von PNT-Signalen zusätzliche Informationen zur Verfügung stellt, die es Benutzern ermöglichen, eine verbesserte Leistung im Vergleich zu den nicht erweiterten Signalen eines primären PNT-Dienstes allein zu erhalten. Zu diesen Verbesserungen gehören verbesserte Genauigkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Zuverlässigkeit sowie unabhängige Integritätsüberwachungs- und Warnfunktionen für kritische Anwendungen. Augmentationssysteme verlassen sich inhärent auf einen primären PNT-Dienst, um zu arbeiten.

(d) „Alternativer PNT-Dienst“ bezieht sich auf einen PNT-Dienst, der in der Lage ist, völlig unabhängig von oder in Verbindung mit anderen PNT-Diensten zu arbeiten. Mehrere, unterschiedliche PNT-Dienste, die in Kombination verwendet werden, können eine verbesserte Sicherheit, Ausfallsicherheit, Sicherheit, Genauigkeit, Verfügbarkeit und Integrität bieten. Ein alternativer PNT-Dienst ermöglicht es einem Benutzer, im Falle einer Störung oder Manipulation von der primären Quelle von PNT-Signalen zu wechseln.

e) „Interoperaable“ bezieht sich auf die Fähigkeit mehrerer, unabhängiger PNT-Dienste und deren Erweiterungen, gemeinsam zu nutzen, um bessere Fähigkeiten auf Benutzerebene bereitzustellen, als dies durch die ausschließliche Nutzung eines einzigen Dienstes oder Signals erreicht würde.

f) „Kompatibel“ bezieht sich auf die Fähigkeit mehrerer unabhängiger PNT-Dienste und deren Erweiterungen, getrennt oder in Kombination miteinander verwendet zu werden, ohne einen einzelnen Dienst zu beeinträchtigen, ohne die Vereinigten Staaten und die alliierte militärische Beschäftigung von PNT, die gemeinhin als Navigation Warfare bezeichnet werden, zu beeinträchtigen.

g) „Navigation Warfare“ oder „NAVWAR“ bezieht sich auf die absichtliche defensive und offensive Aktion, um Positionierungs-, Navigations- und Timing-Informationen durch koordinierte Nutzung von Weltraum, Cyberspace und elektronischer Kriegsführung zu gewährleisten und zu verhindern. Gewünschte Effekte werden durch den koordinierten Einsatz von Komponenten in Informationsoperationen, Weltraumoperationen und Cyberspace-Operationen generiert, einschließlich elektronischer Kriegsführung, offensiver und defensiver Raumfahrtoperationen und Computernetzwerkoperationen.

Abs. 3. Hintergrund. Die von GPS bereitgestellten Multi-Use-Dienste sind integraler Bestandteil der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten, des Wirtschaftswachstums, der Transportsicherheit und der Sicherheit im Heimatland. Diese Dienstleistungen sind wesentliche, aber weitgehend unsichtbare Elemente der weltweiten wirtschaftlichen Infrastrukturen.

(a) Verantwortungsvolle Nutzung von Space-Based PNT.

i) GPS ist eine Schlüsselkomponente mehrerer Sektoren der kritischen Infrastruktur der Vereinigten Staaten, wie in der Richtlinie über die Richtlinie über die Richtlinie des Präsidenten vom 12. Februar 2013 (Critical Infrastructure Security and Resilience) und in der EO 13905 festgelegt. Kaskadierende Effekte durch erweiterte PNT-Dienstunterbrechungen oder -verweigerung können sich negativ auf alle Sektoren auswirken. Autonome Fahrzeuge an Land, auf See und in der Luft haben begonnen, sich auf GPS für Navigation, Positionsbewusstsein und andere Fahrzeugfähigkeiten zu verlassen. Darüber hinaus verlassen sich viele Informationssysteme auf das GPS-Timing-Signal, um sowohl Festnetz- als auch Mobilfunkzustellmittel zu ermöglichen. Ein längerer AUSFALL von GPS oder ein längerer Zeitraum gefälschter oder manipulierter GPS-Signale könnten schwere wirtschaftliche Verluste verursachen und Leben gefährden.

ii) GPS ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten. Seine Anwendungen sind in praktisch alle Facetten der US-Militäroperationen integriert. Die Vereinigten Staaten und die verbündeten Streitkräfte werden weiterhin für den verantwortungsvollen Einsatz von GPS und alternativen PNT-Diensten zur Unterstützung von Missionsoperationen ausrüsten und ausbilden.

iii) Die weit verbreitete und wachsende Abhängigkeit von GPS durch militärische, zivile und kommerzielle Anwendungen, Systeme und Infrastrukturen macht die Leistung vieler dieser Systeme von Natur aus anfällig, wenn GPS-Signale gestört oder manipuliert werden sollten. GPS-Benutzer müssen einen potenziellen Signalverlust planen und angemessene Schritte unternehmen, um die Integrität der empfangenen GPS-Daten und des Rangingsignals zu überprüfen oder zu authentifizieren, insbesondere in Anwendungen, in denen selbst kleine Verschlechterungen zum Verlust von Menschenleben führen können. Darüber hinaus bieten Signale von PNT-Diensten und deren Erweiterungen inhärente Fähigkeiten, die von Gegnern, einschließlich feindlicher Streitkräfte und terroristischer Gruppen, genutzt werden können.

b) Raumanwendungen. Anwendungen für GPS gehen jetzt über die Erde hinaus. Das terrestrische Servicevolumen von GPS, definiert als das Volumen vom Boden bis zu einer Höhe von 3.000 Kilometern, ist zu einem integralen Bestandteil für Weltraumstarts geworden. Der Einsatz von GPS wird in das Space Service Volume (SSV) ausgeweitet, das sich von 3.000 km bis zur geosynchronen Erdumlaufbahn (GEO) erstreckt, trotz eingeschränkter Sichtweite und geringerer empfangener Signalleistung. Satelliten setzen auf GPS für Navigation, Haltungskontrolle, Weltraumsituationsbewusstsein und neue Weltraumwissenschaftsanwendungen wie Funkbedeckung. Im Einklang mit der Raumpolitik-Richtlinie 1 (SPD-1) vom 11. Dezember 2017 (Wiederbelebung des human Space Exploration Program) und der Raumpolitik-Richtlinie 3 (SPD-3) vom 18. Juni 2018 (National Space Traffic Management Policy) werden PNT-Dienste auch eine wichtige Rolle im Weltraumverkehrsmanagement und zukünftigen Anwendungen im Cislunar Service Volume spielen, das sich von GEO bis hin zur Mondumlaufbahn erstreckt. Für Anforderungen, die zur Unterstützung dieser neuen Anwendungen erforderlich sind, sollten die Behörden die Anforderungen über Standard-GPS-Anforderungen koordinieren.

c) Foreign Space-Based PNT. Aufstrebende ausländische, weltraumgestützte PNT-Dienste könnten den zukünftigen Nutzen von GPS verbessern oder untergraben. Die Vereinigten Staaten werden weiterhin die Entwicklung ausländischer, auf DemON-Gestützter PNT-Dienste auf der Grundlage von GPS und deren verantwortungsvollen Einsatz in nichtmilitärischen Anwendungen mit verbündeten und gleichgesinnten Nationen fördern. Die Nutzung mehrerer, vielfältiger PNT-Dienste kann zu einer besseren Leistung in Bezug auf Benutzergenauigkeit, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit führen. Die Regierung der Vereinigten Staaten gewährleistet jedoch nicht die Zuverlässigkeit oder Authentizität ausländischer PNT-Dienste. Obwohl ausländische, weltraumbasierte PNT-Dienste zur Ergänzung des zivilen GPS-Dienstes verwendet werden können, sollten Empfängerhersteller angesichts wachsender Cyberbedrohungen die Sicherheit, Integrität und Widerstandsfähigkeit weiter verbessern. Daher sollte die Einbeziehung ausländischer PNT in Multikonstellationsgeräte so konzipiert werden, dass eine mögliche Verschlechterung wesentlicher Benutzerfähigkeiten infolge möglicher Wurzeln des ausländischen globalen Navigationssatellitensystems (GNSS) ausgeschlossen wird. Die Vereinigten Staaten werden sich der Risiken und potenziellen Vorteile im Zusammenhang mit der Nutzung ausländischer weltraumgestützter PNT-Dienste bewusst bleiben und weiterhin den verantwortungsvollen Einsatz von GPS als herausragenden weltraumgestützten PNT-Dienst fördern und unterstützen.

d) Politik- und Managementrahmen der Vereinigten Staaten.

i) Die Vereinigten Staaten verbessern und pflegen das GPS und seine Erweiterungen weiter, um den wachsenden nationalen, nationalen und wirtschaftlichen Sicherheitsanforderungen sowie anderen zivilen Anforderungen gerecht zu werden und vielfältige kommerzielle und wissenschaftliche Anwendungen zu ermöglichen. Parallel dazu verbessern die Vereinigten Staaten weiterhin ihre Fähigkeiten, gegnern den Zugang zu weltraumgestützten PNT-Diensten zu verwehren, insbesondere diensten, die offen verfügbar sind und von Gegnern oder Terroristen leicht genutzt werden können, um die Sicherheit der Vereinigten Staaten zu bedrohen. Die Vereinigten Staaten befassen sich mit Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von weltraumgestützten PNT und fördern verantwortungsvolle Nutzungsansätze für die Erfassung, Integration und Bereitstellung von PNT-Diensten in kritischen Infrastrukturen. Die Vereinigten Staaten fördern auch die Entwicklung alternativer Ansätze für PNT-Dienste und Sicherheit, die neue Technologien und Dienste bei ihrer Entwicklung integrieren können, wie Quantensensorik, relative Navigation und private oder öffentliche und betriebene alternative PNT-Dienste.

ii) Die unterschiedlichen Anforderungen und mehrfachen Anwendungen weltraumgestützter PNT-Dienste erfordern stabile, aber anpassungsfähige Richtlinien und Managementmechanismen. Daher wird die Regierung der Vereinigten Staaten weiterhin einen politischen und managementpolitischen Rahmen für GPS und seine Erweiterungen unterstützen, der den zunehmenden und unterschiedlichen nationalen und globalen Anforderungen gerecht wird.

Abs. 4. Politische Ziele und Leitlinien. Ziel dieser Politik ist es, die Führungsrolle der Vereinigten Staaten bei der Erbringung von Dienstleistungen und den verantwortungsvollen Einsatz globaler Satellitennavigationssysteme, einschließlich GPS und ausländischer Systeme, aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck hat die Regierung der Vereinigten Staaten

a) einen kontinuierlichen weltweiten Zugang zu WELTRAUM-gps-Diensten der Vereinigten Staaten und von der Regierung bereitgestellten Erweiterungen kostenlos von direkten Nutzungsgebühren zu gewähren und einen offenen, freien Zugang zu Informationen zu gewähren, die für die Entwicklung und den Bau von Geräten zur Nutzung dieser Dienste erforderlich sind;

b) das Global Positioning System im Einklang mit dem Recht der Vereinigten Staaten zu betreiben und aufrechtzuerhalten, um die zivilen, heimatgerechten und nationalen Sicherheitsbedürfnisse im Einklang mit den veröffentlichten Leistungsstandards und Schnittstellenspezifikationen zu erfüllen;

c) die NAVWAR-Fähigkeiten zu verbessern, um die feindliche Nutzung von pNT-Diensten der Regierung der Vereinigten Staaten zu verweigern, ohne den zivilen und kommerziellen Zugang zu zivilen PNT-Diensten außerhalb eines Bereichs militärischer oder heimatspezifischer Sicherheitsoperationen übermäßig zu stören;

d) die Leistung der auf dem Weltraum basierenden PNT-Dienste der Vereinigten Staaten zu verbessern, einschließlich der Entwicklung robusterer Signale, die widerstandsfähiger gegen Störungen und Manipulationen im Einklang mit den Vereinigten Staaten und verbündeten nationalen Sicherheits-, Heimatsicherheits- und zivilrechtlichen Zwecken sind;

e) die Cybersicherheit von GPS, seine Erweiterungen und im Besitz der REGIERUNG der Vereinigten Staaten befindlichen GPS-fähigen Geräte zu verbessern und die Einführung von cybersicheren GPS-fähigen Systemen durch Systemverbesserungen und die Einbeziehung von Cybersicherheitsprinzipien für Weltraumsysteme, Schnittstellenspezifikationen und andere Leitlinien, die Cybersicherheit für Benutzergeräte vorschreiben, zu fördern;

f) die Frequenzumgebung, die derzeit von GPS und seinen Erweiterungen genutzt wird, zu schützen und mit der US-Industrie zusammenzuarbeiten, um zusätzliche Bereiche des Funkspektrums zu untersuchen, die die GPS- und PNT-Resilienz erhöhen könnten;

g) in inländische Fähigkeiten investieren und internationale Aktivitäten unterstützen, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber schädlichen Störungen oder Manipulationen von GPS zu erkennen, zu mildern und zu erhöhen, und gegebenenfalls alternative PNT-Quellen für kritische Infrastrukturen, Schlüsselressourcen und aufgabenwesentliche Funktionen zu ermitteln und umzusetzen;

h) GPS und seine Erweiterungen für die Nutzung durch die kritische Infrastruktur der Vereinigten Staaten beizubehalten, um die Sicherheit von Lebensfunktionen und die betriebliche Effizienz im Einklang mit PPD-21 zu erhöhen;

i) mit internationalen GNSS-Anbietern

zusammenarbeiten, um die Kompatibilität zu gewährleisten, die Interoperabilität mit gleichgesinnten Ländern zu fördern, die Transparenz bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu fördern und den Marktzugang für die US-Industrie zu ermöglichen. Förderung der ausländischen Entwicklung von PNT-Diensten und -Systemen auf Basis von GPS und der Einbeziehung von GPS als wesentliches Element in Systeme, die mehrere PNT-Dienste integrieren. Zumindest sollen sichergestellt werden, dass alle ausländischen Systeme mit GPS und seinen Erweiterungen kompatibel sind, dass sie keine militärischen und zivilen GPS-Signale stören und dass gegenseitige Sicherheitsbedenken berücksichtigt werden, um die feindliche Nutzung von pNT-Diensten in den Vereinigten Staaten zu verhindern;

j) förderung die verantwortungsvolle Nutzung der auf dem Weltraum der Vereinigten Staaten basierenden PNT-Dienste und -Fähigkeiten für Anwendungen auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene im Einklang mit der Executive Order 13905; Und

k) Förderung der technologischen Führungsrolle der Vereinigten Staaten bei der Bereitstellung weltraumgestützter PNT-Dienste und bei der Entwicklung sicherer und widerstandsfähiger Endnutzerausrüstung.

Abs. 5. Management von space-based PNT Services.

a) Das National Space-Based Positioning, Navigation, and Timing Executive Committee (Executive Committee) ist das interinstitutionelle Organ, das für die Führung und Wahrung gesamtstaatlicher Interessen bei der Bereitstellung weltraumgestützter PNT-Dienste, Erweiterungen und weltraumgestützter Alternativen zuständig ist. Die stellvertretenden Sekretäre des Verteidigungsministeriums und des Verkehrsministeriums oder ihre designierten Vertreter führen gemeinsam den Vorsitz des Exekutivkomitees.

b) Zusätzlich zu den Ko-Vorsitzenden sind die Mitglieder des Exekutivausschusses auf der Ebene des stellvertretenden Sekretärs oder gleichwertiger Mitglieder des Außenministeriums, des Ministeriums des Finanzministeriums, des Justizministeriums, des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, des Handelsministeriums, des Ministeriums für Energie, des Ministeriums für Heimatschutz, des Büros des Direktors des Nationalen Nachrichtendienstes , die Joint Chiefs of Staff, die National Aeronautics and Space Administration oder ihre designierten Vertreter sowie die Leiter anderer Exekutivabteilungen und Agenturen (Agenturen), die von den Ko-Vorsitzenden eingeladen werden. Der Administrator der nationalen Fernmelde- und Informationsverwaltung ist von Amts wegen Mitglied im Einklang mit der Aufgabe des Administrators, den Präsidenten in Fragen der Telekommunikations- und Informationspolitik zu beraten.

c) Teile des Exekutivbüros des Präsidenten, einschließlich des Amtes für Management und Haushalt, des Personals des Nationalen Weltraumrates, des Personals des Nationalen Sicherheitsrats, des Büros für Wissenschafts- und Technologiepolitik und des Personals des Nationalen Wirtschaftsrates, können auf Einladung der Ko-Vorsitzenden als Beobachter teilnehmen und den Exekutivausschuss über die politischen Auswirkungen des Präsidenten beraten. Der Vorsitzende des Nationalen Raum-, Navigations- und Timing-Beirats (oder designierter Vertreter) wird in beratender Funktion eingeladen, die nichtstaatliche Erwägungen vertritt. Die Ko-Vorsitzenden können gegebenenfalls auch den Vorsitzenden der Eidgenössischen Kommunikationskommission zur Teilnahme im Exekutivkomitee einladen. Der Exekutivausschuss tritt mindestens einmal jährlich und erforderlichenfalls auf Anraten der Lenkungsgruppe der Exekutive gemäß Abschnitt 5 Buchstabe e zusammen.

d) Der Exekutivausschuss gibt Empfehlungen zu Sustains, Modernisierung und politischen Fragen im Zusammenhang mit den auf dem Platz der Vereinigten Staaten stationierten PNT-Diensten für seine Mitgliedsorganisationen und an den Präsidenten, gegebenenfalls über den Assistenten des Präsidenten für nationale Sicherheitsfragen oder gegebenenfalls über den Exekutivsekretär des Nationalen Weltraumrates ab. Darüber hinaus wird das Exekutivkomitee die für die strategischen Entscheidungen über die Politik zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Führungsrolle der Vereinigten Staaten bei der Bereitstellung weltraumgestützter PNT-Infrastrukturen und -Dienste, einschließlich GPS, ihren Erweiterungen und den im Besitz der REGIERUNG der Vereinigten Staaten befindlichen und betriebenen weltraumgestützten PNT-Systeme und -Anwendungen, die Sicherheit für diese Dienste und ihre Beziehungen zu ausländischen pNT-Diensten im Weltraum beraten und koordinieren. Insbesondere hat der Exekutivausschuss

i) sicherzustellen, dass die nationale Sicherheit, die innere Sicherheit und die zivilen Anforderungen im Entscheidungsprozess umfassend und angemessen berücksichtigt werden, und die Integration und Dekollidung dieser Anforderungen an weltraumgestützte PNT-Fähigkeiten bei Bedarf zu erleichtern;

ii) Koordinierung der raumbasierten PNT-Programmpläne, -anforderungen, -überlegungen und -politiken der einzelnen Abteilungen und Agenturen;

iii) dem Exekutivsekretär des Nationalen Weltraumrates alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen, in dem die derzeitigen und geplanten zivilen pNT-Dienste bewertet werden und ob sie voraussichtlich mit ausländischen, auf dem Weltraum basierenden PNT-Diensten wettbewerbsfähig bleiben;

iv) Pläne zur Modernisierung der auf dem Weltraum basierenden PNT-Infrastrukturen und -Dienste der Vereinigten Staaten, einschließlich der Entwicklung, des Einsatzes und des Betriebs neuer oder verbesserter oder beider nationaler Sicherheitsdienste oder öffentlicher Sicherheitsdienste, zu fördern, zu überprüfen und umzusetzen;

v) in Abstimmung mit dem Office of Science and Technology Policy Forschung und Entwicklung zu Technologien der nächsten Generation und zur Entwicklung von Arbeitskräften fördern, um eine weiterhin führende Führungsrolle der Vereinigten Staaten bei weltraumgestützten PNT-Technologien sicherzustellen;

vi) die Vorschläge der Agenturen für die internationale Zusammenarbeit in Abstimmung mit dem Außenministerium zu überprüfen und Empfehlungen für diese auszusprechen, sowie Fragen der Verwaltung und des Schutzes von PNT-Frequenzen in Abstimmung mit dem Handelsministerium; Und

(vii) Pflege und Beratung durch den National Space-Based Positioning, Navigation, and Timing Advisory Board (Advisory Board). Der Beirat setzt sich aus Sachverständigen von außerhalb der Regierung der Vereinigten Staaten zusammen und wird als Beratender Ausschuss des Bundes gechartert. Der Beirat holt Beiträge von staatlichen und lokalen Regierungen, der Industrie und der Wissenschaft zu Entwicklungen bei der Anwendung weltraumgestützter PNT-Technologien ein und berät den Exekutivausschuss zu politischen und dienstleistungspolitischen Auswirkungen.

e) Der Exekutivausschuss unterhält eine Executive Steering Group, die sich aus Beamten zusammensetzt, die von den Agenturen, die den Exekutivausschuss bilden, benannt werden. Die Lenkungsgruppe der Geschäftsleitung tritt bei Bedarf zusammen, um Aufgaben und Themen festzulegen, die der Prüfung des Exekutivausschusses bedürfen. Die Tagesordnung für die Sitzungen der Lenkungsgruppe wird von den Mitgliedern der Lenkungsgruppe oder ihren Beauftragten im Voraus genehmigt. Die Auf Konsensbasis beruhende Lenkungsgruppe der Exekutive schafft einen Konsens und arbeitet daran, Die Probleme im Namen des Exekutivausschusses zu lösen und gleichzeitig Prioritäten festzulegen und Aufgaben zwischen den interinstitutionellen Mitgliedern und dem Nationalen Büro für die Koordinierung der Ortungs-, Navigations- und Timing-Koordinierungsaufgaben zu lösen. Wenn die Mitglieder der Executive Steering Group keinen Konsens über Vorschläge, Budgetempfehlungen oder Richtlinien erzielen können oder bei kritischen Ereignissen, die die auf dem Weltraum basierende PNT-Architektur oder -Dienste in den Vereinigten Staaten betreffen, empfiehlt die Gruppe zusätzliche Sitzungen des Exekutivausschusses, um relevante Fragen zu behandeln.

f) Das Nationale Büro für die Koordinierung der Ortungs-, Navigations- und Timing-Koordinierungsbüros (NCO) unterstützt die Sitzungen und Funktionen des Exekutivausschusses und der Executive Steering Group. Sie wird von einem hauptamtlichen Direktor geleitet, der vom Senior Executive Service von einer anderen Behörde als dem Verteidigungsministerium zugewiesen wurde, und umfasst einen stellvertretenden Direktor, der vom Verteidigungsministerium zugewiesen wurde. Die im Exekutivausschuss vertretenen Agenturen weisen dem Untergebot gegebenenfalls und im Einklang mit dem anwendbaren Recht Bedienstete mit einer festgelegten Dauer zu, die für den Abschluss der Aufgaben mit entsprechendem technischen Fachwissen erforderlich ist. Der Exekutivausschuss legt die Mittel für den Unterkörper fest, einschließlich Finanzierung, Standort, Personal ausstattung und Zusammensetzung, die mit dieser Richtlinie im Einklang stehen.

g) Der Unterbuchstabe fungiert als Sekretariat des Exekutivausschusses und nimmt die vom Exekutivausschuss und der Exekutivlenkungsgruppe übertragenen Aufgaben wahr. Die Agenturen stellen dem Unterkommunikationsfonds geeignete Informationen zur Verfügung, um die interinstitutionelle Transparenz über weltraumgestützte PNT-Programme, -Pläne, -Politiken, Haushaltszuweisungen und Tätigkeiten, die sich auf die interessenoder interinstitutionellen Abhängigkeiten auswirken, zu gewährleisten. Die Unterco wird die Entwicklung und Verbreitung strategischer Botschaften und Bildungsmaterialien koordinieren, um das Vertrauen und die Übernahme von pNT-Diensten in den Vereinigten Staaten zu unterstützen.

h) Der Exekutivausschuss berät und koordiniert die abteilungsübergreifende Ressourcenzuweisung für GPS und seine Erweiterungen. Der Verteidigungsminister trägt die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Ressourcen für die Entwicklung, den Erwerb, den Betrieb, die Aufrechterhaltung und die Modernisierung von GPS. Der Verkehrsminister stellt dem Verteidigungsminister weiterhin Mittel für die Bewertung, Entwicklung, Denakquise, Durchführung, Operation und Aufrechterhaltung der Überwachung der GPS-Zivilsignalleistung und alle zusätzlichen benannten gps-zivilen Fähigkeiten zur Verfügung, die ausschließlich ziviler (nichtmilitärischer) Anwendung im Einklang mit interinstitutionellen Vereinbarungen haben. GPS-Erweiterungen und andere einzigartige PNT-Funktionen werden von jeder Agentur finanziert, die diese Dienste oder Fähigkeiten benötigt, einschließlich der Beschaffungs- und Betriebskosten im Nebenjahr. Alle neuen technischen Merkmale, die von den zivilen Stellen vorgeschlagen und finanziert werden, dürfen bestehende oder geplante nationale Sicherheitsfunktionen von GPS nicht übermäßig beeinträchtigen oder verdrängen. Ressourcenprobleme werden durch den regulären Budgetprozess gelöst.

i) Innerhalb von 120 Tagen nach Veröffentlichung dieser Richtlinie veröffentlicht der Exekutivausschuss einen Durchführungsplan, der über einen Zeitraum von fünf Jahren alle Bestimmungen dieser Richtlinie in Kraft setzt. Darüber hinaus wird der Exekutivausschuss die Charta sowohl des Exekutivausschusses, der Executive Steering Group als auch der NCO im Einklang mit den Bestimmungen dieser Richtlinie aktualisieren.

Abs. 6. Ausländischer Zugang zu DEN auf dem Weltraum basierenden PNT-Fähigkeiten der Vereinigten Staaten.

(a) Die Ausfuhr endenvon PNT-Fähigkeiten der Vereinigten Staaten, die auf der Munitionsliste der Vereinigten Staaten oder der Handelskontrollliste aufgeführt sind, wird weiterhin gemäß den International Traffic in Arms Regulations oder den Export Administration Regulations und in Übereinstimmung mit allen bestehenden Gesetzen und Vorschriften lizenziert. Die Ausfuhrkontrollen werden aktualisiert, um sicherzustellen, dass unnötige Kontrollen, die die Widerstandsfähigkeit und die globale Nutzung ziviler GPS untergraben oder einschränken, reduziert oder beseitigt werden, ohne die Navigationsführung der Vereinigten Staaten, die nationale Sicherheit oder die innere Sicherheit zu beeinträchtigen.

b) Als allgemeine Richtlinie werden die meisten Ausfuhren ziviler, auf dem Massenmarkt befindlicher pNT-Fähigkeiten, die derzeit verfügbar sind oder auf dem globalen Markt verfügbar sein sollen, weiterhin als günstig angesehen werden. Die Ausfuhr sensibler PNT-Informationen, -Systeme, -Technologien und -Komponenten mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittenen PNT-Informationen und Komponenten wird von Fall zu Fall im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den einschlägigen Zielen und Erwägungen der nationalen Sicherheit und Außenpolitik betrachtet.

Abs. 7. Rollen und Verantwortlichkeiten der Agentur. Die Agenturen stellen die zur Erreichung der Ziele dieser Politik erforderlichen Mittel zu, sofern für diesen Zweck Mittel zur Verfügung stehen.

a) Der Secretary of State hat

i) in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsminister, dem Verkehrsminister und den Leitern anderer geeigneter Agenturen die Nutzung von GPS und seinen Erweiterungsdiensten und -standards mit ausländischen Regierungen und anderen internationalen Organisationen fördern und die Entwicklung ausländischer ziviler PNT-Dienste und -Systeme auf der Grundlage von GPS fördern;

ii) die Führung bei den Verhandlungen mit ausländischen Regierungen und internationalen Organisationen über zivile und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister militärische PNT-Angelegenheiten übernehmen, einschließlich der Koordinierung der interinstitutionellen Überprüfung von

A) Anweisungen an die Delegationen der Vereinigten Staaten für bilaterale und multilaterale Konsultationen über die Planung, Verwaltung und Nutzung von GPS, anderen globalen und regionalen Satellitennavigationssystemen und deren Erweiterungssystemen;

b) internationale Vereinbarungen und öffentliche Erklärungen mit ausländischen Regierungen und internationalen Organisationen über die Planung, den Betrieb, die Verwaltung oder die Nutzung von GPS, anderen globalen und regionalen Satellitennavigationssystemen und deren Erweiterungssystemen; Und

iii) mit dem Verteidigungsminister am PNT-Dialog mit Verbündeten, insbesondere den NATO-Beziehungen, teilnehmen.

b) Der Verteidigungsminister hat

i) die Verantwortung für die Entwicklung, den Erwerb, den Betrieb, die Sicherheit und die weitere Modernisierung des GPS zu tragen und gleichzeitig die angemessene Vertretung und Beteiligung der Sicherheit der Bürger- und Heimatsicherheit an diesen Tätigkeiten und alle Entscheidungen, die die Aktien der zivilen und der Heimatsicherheit betreffen, zu erleichtern;

(ii) Entwicklung, Erwerb, Betrieb, realistische Prüfung, Bewertung und Wartung von NAVWAR-Fähigkeiten und anderen Fähigkeiten, die erforderlich sind, um:

(A) GPS-Dienste im Falle eines Gegners oder einer anderen Störung, Störung oder Manipulation effektiv nutzen;

(B) wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um den Bemühungen gegnern entgegenzuwirken, PNT-Dienste zu verweigern, zu unterbrechen oder zu manipulieren;

c) gegebenenfalls in Abstimmung mit anderen Agenturen jede vorsätzliche Störung oder Manipulation, die sich nachteilig auf die Nutzung von GPS für militärische Operationen auswirkt, zu identifizieren, zu lokalisieren und zu mildern;

iii) sicherstellung der frühesten operativen Verfügbarkeit modernisierter militärischer und NAVWAR-Fähigkeiten;

iv) Ausbildung, Ausrüstung, Ersanundübung der Streitkräfte und der nationalen Sicherheitskapazitäten der Vereinigten Staaten unter operativ realistischen Bedingungen, zu denen die Verweigerung oder Verschlechterung von GPS gehört. in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsminister und dem Secretary of Homeland Security und gegebenenfalls mit dem Secretary of State Leitlinien zu entwickeln, die diese Aktivitäten und NAVWAR-Schulungen, Tests, Demonstrationen und Übungen erleichtern, ohne die Innere Sicherheit und die öffentlichen Dienste und Operationen, sei es international oder im Inland, übermäßig zu stören oder zu erniedrigen;

v) die Nutzung der nationalen SICHERHEITSdienste für GPS durch verbündete Streitkräfte fördern, um die Interoperabilität zwischen den Vereinigten Staaten und den verbündeten Streitkräften und Fähigkeiten zu erleichtern und ihre Nutzung als herausragende militärische, auf dem Weltraum basierende PNT-Fähigkeit aufrechtzuerhalten;

(A) im Einklang mit den Leitlinien in Abschnitt 6 dieser Richtlinie die nationalen Sicherheitsdienste, die Benutzeroberfläche, die Informationen und die Technologie von GPS für die Verwendung durch verbündete Streitkräfte zur Verfügung stellen; Und

b) mit Verbündeten zusammenarbeiten, um den Zugang zu nationalen Sicherheitsdiensten und Benutzerausrüstung zu überwachen, um das Potenzial von Gegnern zu begrenzen, diese Fähigkeiten gegen die Vereinigten Staaten und verbündete Streitkräfte zu nutzen;

vi) die Verpflichtung, die Nutzung der als selektive Verfügbarkeit bezeichneten Funktion einzustellen, beizubehalten;

vii) in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium die Verpflichtungen zur Abwärtskompatibilität der Sicherheit des Lebens aufrechterhalten, um eine weitere internationale Akzeptanz ziviler und militärischer GPS-PNT-Dienste im zivilen Luftraum zu ermöglichen;

viii) den Zugang zu geeigneten Nationalen Sicherheitsdiensten und Benutzerausrüstungen auf Bundesebene zu erleichtern, um kritische Anforderungen für Notfallmaßnahmen und andere Zwecke der Heimatsicherheit zu erfüllen, und ausnahmsweise für zivile Zwecke, einschließlich staatlicher oder lokaler Notfallmaßnahmen im Einklang mit den festgelegten Absichtserklärungen;

ix) verbesserte und dedizierte PNT-Funktionen für die nationale Sicherheit entwickeln, einschließlich vielfältigerer, flexiblerer und leistungsfähigerer Signale und Dienste;

x) in Abstimmung mit dem Verkehrsminister Schätzungen der Kosten des GPS-Programms auf der Grundlage der Strategie des Verkehrsministeriums und der künftigen Anforderungen zur Umsetzung von GPS-Daten und Signalauthentifizierung vorlegen und die Strategie widerspiegeln, die mit dem Bundesfunknavigationsplan oder seinem Nachfolger im Einklang steht;

xi) die Federführung für Verhandlungen mit ausländischen Verteidigungsorganisationen über jegliche Zusammenarbeit in Bezug auf den Zugang zu oder Informationen über GPS-Militärdienste beizubehalten;

xii) in Zusammenarbeit mit anderen Agenturen gegebenenfalls den Nutzen und die Durchführbarkeit des Hostings sekundärer Nutzlasten auf GPS-Satelliten zu bewerten, einschließlich derjenigen, die die globale Such- und Rettungskapazität für alle Nutzer verbessern sollen. Keine sekundäre Nutzlast kann sich negativ auf die Leistung, den Zeitplan oder die Kosten von GPS oder deren Signalen oder Diensten auswirken. Die für die Bewertung, Entwicklung, Denakquise, Integration und den Betrieb von sekundären Nutzlasten erforderlichen Mittel liegen in der Verantwortung der Trägeragentur oder der Trägerorganisationen; Und

xiii) In Abstimmung mit dem Staatssekretär und dem Handelsminister sowie mit allen Agenturen, die Mitglieder des Exekutivausschusses sind, die dem Exekutivausschuss mitgeteilt wurden, bleibt das Verteidigungsministerium für die Koordinierung der Hochfrequenzkompatibilität mit anderen RadioNavigationssatellitendiensten (RNSS), die in den von GPS genutzten RNSS-Frequenzbändern operieren oder zu betreiben beabsichtigen.

c) Der Handelsminister hat

i) den Zugang der US-Industrie zu ausländischen Märkten für weltraumgestützte PNT-Waren und -Dienstleistungen zu fördern und gleichzeitig einen Risikomanagementansatz für nationale Sicherheitsbedenken der Vereinigten Staaten zu verfolgen;

ii) in Forschung und Entwicklung von Technologien der nächsten Generation investieren, die GPS-Anwendungen für den kommerziellen Einsatz verbessern könnten;

iii) vertretung der kommerziellen Interessen der Vereinigten Staaten mit anderen Agenturen bei der Anforderungsüberprüfung von GPS und den damit verbundenen Erweiterungen;

iv) in Abstimmung mit dem Secretary of State, dem Verteidigungsminister, dem Verkehrsminister und dem Administrator der National Aeronautics and Space Administration versuchen, das von GPS genutzte Frequenzspektrum und seine Erweiterungen durch geeignete nationale und internationale Frequenzmanagement- und Regulierungspraktiken zu schützen;

v) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister, dem Verkehrsminister, dem Minister für Heimatschutz und dem Administrator der National Aeronautics and Space Administration gegebenenfalls die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und dem Privatsektor der Vereinigten Staaten zu erleichtern, um für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden, die bestehende und sich entwickelnde Nutzungen weltraumgestützter PNT-Dienste erhalten und gleichzeitig die Entwicklung anderer nicht störender Technologien und Dienste ermöglichen, die von der Nutzung des Frequenzspektrums abhängen;

vi) in Zusammenarbeit mit dem Administrator der Nationalen Luftfahrt- und Raumfahrtverwaltung Anforderungen für die Nutzung von GPS und seine Erweiterungen zur Unterstützung ziviler Raumfahrtsysteme zu entwickeln und dem Verkehrsminister zu übermitteln; Und

vii) in Zusammenarbeit mit den Leitern anderer Agenturen gegebenenfalls Leitlinien zur Verbesserung der Cybersicherheit von PNT-Geräten, einschließlich ihrer Fähigkeit, manipulierte oder gefälschte Signale zu erkennen und abzulehnen, zu entwickeln und die verantwortungsvolle Nutzung weltraumgestützter PNT-Dienste und -Fähigkeiten für Anwendungen zu fördern, die die nationale Sicherheit, das Wirtschaftswachstum, die Transportsicherheit und die Sicherheit des Heimatlandes gemäß der Executive Order 13905 unterstützen.

d) Der Verkehrsminister hat

i) die Federführung für die Entwicklung der Anforderungen an zivilrechtliche Anträge aller zivilen Behörden der Vereinigten Staaten tragen;

ii) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister und dem Heimatschutzminister die Leistungsüberwachung der zivilen PNT-Dienste der Vereinigten Staaten sicherzustellen;

iii) im Einklang mit den Leitlinien in Abschnitt 6 dieser Richtlinie und in Abstimmung mit dem Secretary of State die internationale Beteiligung an der Entwicklung von Zivilverkehrsanwendungen mit US-Weltraumdiensten erleichtern;

iv) im Einklang mit dem in Abschnitt 3 dieser Richtlinie enthaltenen Hintergrund und in Abstimmung mit dem Secretary of State und dem Verteidigungsminister sicherzustellen, dass internationale Verkehrsinitiativen den dualen Nutzungscharakter weltraumgestützter PNT-Dienste berücksichtigen, insbesondere Dienste, die offen verfügbar sind und von Gegnern oder Terroristen leicht genutzt werden können, um die Sicherheit der Vereinigten Staaten zu gefährden;

v) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister sicherzustellen, dass Anwendungen im öffentlichen Sicherheitsdienst auf der Grundlage von PNT-Diensten der Vereinigten Staaten die international anerkannten Normen erfüllen oder übertreffen, die zur Erfüllung der Missionsanforderungen erforderlich sind, einschließlich derjenigen, die für Anwendungen im Luftverkehr, auf seedem Raum und für den Landverkehr verwendet werden;

vi) in Zusammenarbeit mit den Leitern anderer Agenturen gegebenenfalls den verantwortungsvollen Einsatz der in Der EO 13905 genannten PNT-Dienste und -Fähigkeiten im Ausland und der enzfremden zivilen PNT-Dienste und -Fähigkeiten für die Verkehrssicherheit zu fördern;

vii) Vertretung der zivilen Stellen bei der Entwicklung, dem Erwerb, der Verwaltung und dem Betrieb von GPS und seinen Erweiterungen;

viii) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister und dem Heimatschutzminister und den Leitern anderer Agenturen gegebenenfalls föderale und kommerzielle Fähigkeiten zur Überwachung, Identifizierung, Lokalisierung und Zuerkennung von Störungen und Manipulationen durch den pNT-Dienst in den Vereinigten Staaten, die sich nachteilig auf die Nutzung von weltraumgestützter PNT für die Verkehrssicherheit, die Sicherheit des Heimatlandes, die zivile, kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke;

ix) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister die früheste operative Verfügbarkeit modernisierter ziviler Signale und Dienste auf GPS und deren Erweiterungen sicherzustellen;

x) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister gegebenenfalls die internationale Anerkennung der Nutzung der militärischen PNT-Dienste von GPS für Operationen im zivilen Luftraum bewerten und gegebenenfalls unterstützen;

xi) die internationale Koordinierung bei der Entwicklung von Überwachungsstandards für weltraumgestützte PNT-Dienste zu erleichtern;

(xii) das Bewusstsein für die Risiken und potenziellen Vorteile im Zusammenhang mit der Nutzung ausländischer, weltraumgestützter PNT-Dienste zu wahren und

xiii) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister und dem Heimatschutzminister Anforderungen und eine Finanzierungsstrategie zur Umsetzung der Daten- und Signalauthentifizierung von zivilem GPS und weiträumiger Erweiterungen für Zwecke der Heimatsicherheit und der öffentlichen Sicherheit im Einklang mit dem Bundesfunknavigationsplan oder seinem Nachfolgeplan zu entwickeln und zu validieren.

e) Der Secretary of Homeland Security hat

i) dem Verkehrsminister platzbasierte PNT-Anforderungen für Zwecke der Heimatsicherheit zu ermitteln;

ii) in Abstimmung mit dem Verkehrsminister und gegebenenfalls mit den Leitern anderer Agenturen die verantwortungsvolle Nutzung von GPS und anderen PNT-Diensten im Einklang mit Der EO 13905 zu fördern;

iii) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister und dem Verkehrsminister und in Zusammenarbeit mit dem Handelsminister:

(A) sicherzustellen, dass Mechanismen vorhanden sind, um weltraumbasierte PNT-Dienstunterbrechungen und -manipulationen innerhalb der Vereinigten Staaten zu überwachen, zu identifizieren, zu lokalisieren und zuzuweisen, die zu erheblichen Störungen der kritischen Infrastruktur und wissenschaftlicher Zwecke der Vereinigten Staaten führen können; Und

(B) Verfahren zur Meldung der zivilen Sektoren und der Bundes-, Landes-, Kommunal-, Gebiets- und Stammesbehörden entwickeln, wenn weltraumgestützte Dienste Störungen vorweggenommen haben oder als nicht mehr zuverlässig gelten.

iv) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister, dem Handelsminister und dem Verkehrsminister Fähigkeiten, Verfahren und Techniken für zivile Notfallmaßnahmen entwickeln und aufrechterhalten und routinemäßig ausüben, um die Kontinuität der Operationen zu gewährleisten, falls der Zugang zu GPS-Diensten gestört oder manipuliert wird;

v) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister und dem Verkehrsminister gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Leitern anderer Agenturen die Nutzung der vorhandenen und geplanten Fähigkeiten zur Identifizierung, Lokalisierung und Zuordnung von Störungen oder Manipulationen von GPS und seinen Erweiterungen innerhalb der Vereinigten Staaten, die die Innere Sicherheit oder kritische Infrastruktur erheblich beeinträchtigt, zu koordinieren;

vi) dem Exekutivausschuss in Abstimmung mit dem Verkehrsminister Empfehlungen zur Beschaffung auf der Grundlage der Strategie des Verkehrsministeriums und der künftigen Anforderungen zur Umsetzung der Daten- und Signalauthentifizierung vorlegen und diese Strategie widerspiegeln, die mit dem Bundesfunknavigationsplan oder seinem Nachfolgeplan im Einklang steht;

vii) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister, dem Verkehrsminister und dem Direktor des Nationalen Nachrichtendienstes unverzüglich den Verteidigungsminister, den Administrator der Nationalen Fernmelde- und Informationsverwaltung, den Vorsitzenden der Federal Communications Commission, den Direktor des Nationalen Nachrichtendienstes und die Leiter anderer einschlägiger Behörden in Fällen erheblicher inländischer oder internationaler Störungen oder Manipulationen von US-Weltraumdiensten, unverzüglich zu benachrichtigen, um eine angemessene Untersuchung zu ermöglichen. , Benachrichtigung oder Durchsetzungsmaßnahmen.

f) Der Direktor des Nationalen Nachrichtendienstes ermittelt, überwacht und bewertet die Entwicklung ausländischer Bedrohungen für die Nutzung von GPS-PNT-Architekturen und damit zusammenhängenden Diensten und stellt Informationen zur Verfügung, die den Verteidigungsminister bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen unterstützen.

g) Der Verwalter der National Aeronautics and Space Administration hat

i) in Zusammenarbeit mit dem Handelsminister technische Anforderungen für die Nutzung von GPS und seine Erweiterungen zur Unterstützung ziviler und kommerzieller Raumfahrtsysteme zu entwickeln und dem Verkehrsminister zu übermitteln;

ii) in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsminister, dem Handelsminister und dem Verkehrsminister Anforderungen für die GPS-Unterstützung von Weltraumoperationen und Wissenschaft in höheren Umlaufbahnen innerhalb des SSV und darüber hinaus im Cislunar-Raum zu entwickeln; Und

iii) in Zusammenarbeit mit dem Außenminister, dem Verteidigungsminister, dem Handelsminister und dem Heimatschutzminister such- und rettungs- und Notruf- und Standortfunktionen und -programme, die als sekundäre Nutzlast auf GPS-Satelliten fungieren, zu unterstützen und zu modernisieren.

S. 8. Benachrichtigung über schädliche Störungen oder Manipulationen. Agenturen, die inländische oder internationale Berichte über schädliche Störungen oder Manipulationen von US-Weltraumdiensten aufdecken oder erhalten, übermitteln dem Heimatschutzminister, dem Verteidigungsminister, dem Verkehrsminister und dem Direktor des Nationalen Nachrichtendienstes rechtzeitig Berichte. Nach Benachrichtigung:

a) Der Handelsminister und gegebenenfalls der Vorsitzende der Eidgenössischen Kommunikationskommission in Zusammenarbeit mit den Leitern anderer Agenturen treffen geeignete und rechtlich zulässige Maßnahmen, die erforderlich sind, um schädliche Störungen oder Manipulationen von US-Weltraum-PNT-Diensten innerhalb der Vereinigten Staaten zu mildern.

b) Der Secretary of State unterrichtet oder koordiniert gegebenenfalls die Notifizierung ausländischer Regierungen und internationaler Organisationen im Falle einer schädlichen Störung oder Manipulation von PNT-Diensten im Weltraum der Vereinigten Staaten, die durch ausländische Regierungs- oder Handelstätigkeiten verursacht werden.

c) Der Heimatschutzminister unterrichtet gegebenenfalls die zivilrechtlichen Sektoren und die Regierungsbehörden der Vereinigten Staaten über die Störung.

Abs. 9. Allgemeine Bestimmungen. a) Diese Richtlinie darf nicht als beeinträchtigend oder anderweitig geeignet ausgelegt werden,

i) die einer Exekutivabteilung oder Agentur oder deren Leitergesetzlich erteilte Vollmacht; Oder

ii) die Aufgaben des Direktors des Amtes für Verwaltung und Haushalt in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Legislativvorschläge.

b) Diese Richtlinie wird im Einklang mit dem anwendbaren Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.

c) Diese Richtlinie ist nicht dazu bestimmt, ein materielles oder verfahrensrechtliches Recht oder einen Vorteil zu schaffen, der von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Dienststellen, Agenturen oder Einrichtungen, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter oder eine andere Person gesetzlich oder in Gerechtigkeit durchsetzbar ist.

DONALD J. TRUMP

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.01.2021

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 


 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Wenn das mal keine Verdummung ist! Habe fünf Minuten gelesen, da steht nichts von Bedeutung! Wissen von 1980 etwa! GPS gab es schon 1970! Nicht so genau wie heute, aber es gab es! Wir sind bei der NVA einmal bei der Ari eingewiesen worden, warum weiß bis heute keiner, da kam die Positionsbestimmung durch Satelliten mit durch… Als vor Somalia die Jagd auf die Piraten begann, haben die arroganten Amis durch die Russen erfahren dass die Signale von Satelliten gefälscht waren! Im Memorandum steht nur dummes überholtes Zeug! Ich hatte einen Spion bei der NVA Luftwaffe, der sagte: Wir bekommen das Wetter nur vom Ami Satelliten, der Russe hat seine nicht im Betrieb! Denken wir an den Vorfall US Raketenzerstörer? im Schwarzen Meer lahmgelegt! Peilung in den nächsten Hafen erfolgte über den Daumen und der Sonne. 27 Mitglieder kündigten sofort ihren Dienst, wegen Sinnlosigkeit des Kanonenfutters!