Explosive Enthüllung: Reiten uns die Deutschen in einen dritten Weltkrieg? – Vorschau Weltwoche

WELTWOCHE Daily + „Tatort"-Gehirnwäsche + EU ist US-Vasall + Elton Musk ...

Roger Köppel, Journalist, Chefredakteur Weltwoche

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 02.03.2024

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Ulrike
Ulrike
1 Monat zuvor

Bei unserer Regierung würde mich das nicht wundern. Die sind so doof und lassen sich von den USA vor den Karen spannen.
Denen gehört dieses Video im Bundestag vorgespielt. Evtl. wachen die Schlafmützen dann auf.

birgit
birgit
1 Monat zuvor
Reply to  Ulrike

Die wachen nicht auf weil sie es nicht wollen. Haben nur ein Ziel, ihr parasitäres Dasein fortführen wie gehabt. Es gibt nur eine Heilmethode ❗️

Det
Det
1 Monat zuvor
Reply to  Ulrike

Es ist nicht unsere Regierung; sie gehört mit zur USA Inc. Das „Inc.“ wird immer nur weggelassen, um zu verschleiern, dass es sich um eine inkorporierte Firma handelt und die BRiD -Regierung gehört mit dazu!
Wir sind quasi ein US amerikanischer Bundesstaat und kein „Vereintes Deutschland“, wie es nach dem 2+4 Vertrag hätte eingerichtet werden sollen und alle Verantwortlichen dafür wissen das!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor

Besteht die BRiDä-ä-ä-ü-ü-kack-kack nur aus tausenden gut und mit moderner Elektronik eingerichteten Nachrichten Büros mit hochdeutsch sprechenden Stasi Zombis? So viele Sender kann es doch nicht
geben?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor

Im Netz gefunden Auszug

RECHTSANWALT MARTIN KOHLMANN FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
BRAUHAUSSTRASSE 6 | 09111 CHEMNITZ
RUFNUMMER: 03 71 / 56 04 59 6
FAX: 03 71 / 35 56 71 84
KOHLMANN.MARTIN@GMX.NET
GERICHTSPOSTFACH 44
AMTSGERICHT CHEMNITZ
http://WWW.MARTINKOHLMANN.DE
BANKVERBINDUNG: RECHTSANWALT MARTIN KOHLMANN
STEUERNUMMER: 215/ 240/ 09096
IBAN: DE37 8705 0000 0710 0807 86 | BIC: CHEKDE81XXX | SPARKASSE CHEMNITZ
Chemnitz, 03.03.2024
Mein Zeichen:
Ihr Zeichen: noch nicht bekannt
Strafanzeige wegen einer möglichen Straftat nach § 13 des
Völkerstrafgesetzbuches („Verbrechen der Aggression“)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, die rechtlichen Interessen der Partei FREIE SACHSEN
(Brauhausstraße
6, 09111 Chemnitz) zu vertreten. Entsprechende Vollmacht ergibt sich aus der
Satzung, ich
bin Vorsitzender der Partei.
Ich erstatte hiermit im Namen meiner Mandantin Strafanzeige wegen des Verdachts
einer
Straftat nach § 13 Völkerstrafgesetzbuch.
Begründung:
Am 19. Februar 2024 fand eine Telefonkonferenz mehrerer hochrangiger Mitglieder
der
Bundeswehr statt, u.a. mit Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz und
Luftwaffengeneral
Frank Gräfe. Thematisch bezog sich dieses Gespräch auf die mögliche Lieferung
sogenannter Taurus-Marschflugkörper an die Ukraine und den Einsatz derselben.
Das
Gespräch wurde offenbar durch den russischen Geheimdienst aufgezeichnet, in der
Folge in der russischen Öffentlichkeit verbreitet und erfährt mittlerweile auch
in
Deutschland ein großes Medienecho. (siehe z.B. hier:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ukraine-krieg-abgehoertes-
MARTIN KOHLMANN | BRAUHAUSSTRASSE 6 | 09111 CHEMNITZ
Der Generalbundesanwalt
76135 Karlsruhe
per beA

2
RECHTSANWALT MARTIN KOHLMANN
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
gespraech-der-bundeswehr-alarmiert-kanzler-scholz/100019894.html)
In diesem Gespräch sprechen die beteiligten Soldaten etwa 4 Minuten lang über
konkrete Vorbereitungen für einen Angriff auf die Krim-Brücke. Dabei sind die
Vorbereitungen der beteiligten Bundeswehr-Mitglieder offenbar schon in einem
fortgeschrittenen Stadium, es wird konkret über die Umsetzbarkeit gesprochen
und
offenbar nur noch auf die politische Freigabe für diesen Schritt gewartet.
Deutschland ist im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine (zumindest nach
Auffassung
der Bundesregierung) keine Kriegspartei. Ein Angriff auf die Krim-Brücke, der
unter
deutscher Beteiligung erfolgt (selbst dann, wenn die Marschflugkörper zwar
durch
ukrainische Soldaten abgeschossen würden, jedoch die Vorbereitung maßgeblich
durch
die Bundeswehr erfolgt), stellt den Beginn eines Angriffskrieges gegen Russland
dar. Und
möglicherweise den Auftakt zu einem 3. Weltkrieg.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1Völkerstrafgesetzbuch macht sich strafbar, wer „einen
Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1
plant,
vorbereitet oder einleitet“. Dass die Vorbereitungshandlungen erfolgt sind,
ergibt sich aus
den entsprechenden Presseberichten. § 13 Abs. 2 Satz schränkt ein, dass die
Straftat nach
§ 13 Abs. 2 Satz 1 nur dann strafbar sei, wenn dieser Angriffskrieg entweder
bereits
begonnen hätte (das ist offensichtlich noch nicht erfolgt, die Krim-Brücke
steht noch) oder
durch die Vorbereitung „die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen
Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird“. Aus
hiesiger
Sicht liegt diese Bedingung vor: Zwar mag die Bundesrepublik Deutschland es
hinnehmen,
wenn ihre wichtigste Energieversorgungsleitung von einem fremden (mutmaßlich
verbündeten) Staat gesprengt wird und keinerlei Gegenmaßnahmen ergreifen, es
ist aber
nicht davon auszugehen, dass die russische Regierung solche konkreten, gegen
Sie
gerichteten Kriegsvorbereitungen ohne Reaktion hinnehmen wird. Die Möglichkeit,
dass
eine militärische Angriffshandlung auf die Bundesrepublik Deutschland
provoziert wird, ist
somit real und gegeben, auf eine Umsetzung, sprich einen konkret aus der
Handlung
heraus provozierten Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland, kommt es in §
13
Völkerstrafgesetzbuch eben nicht an. Aus hiesiger Sicht liegt daher ein
Anfangsverdacht

3
RECHTSANWALT MARTIN KOHLMANN
FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
einer entsprechenden Straftat vor.
Bitte informieren Sie mich über den weiteren Verlauf der Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kohlmann
Rechtsanwalt

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