Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“

Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Januar 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den 28-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Wajid S. erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Taliban“ beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Darüber hinaus ist er wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen angeklagt (§§ 211, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die radikal-religiöse Vereinigung „Taliban“ verfolgt das Ziel, die in Afghanistan stationierten ausländischen Streitkräfte zu vertreiben, die gegenwärtige afghanische Regierung zu stürzen und einen auf der Scharia basierenden islamischen Staat zu errichten. Dieses Ziel versuchen die „Taliban“ im offenen Bodenkampf zu erreichen. Sie sind aber auch für Selbstmordattentate, Minen- und Bombenanschläge, Entführungen, Geiselnahmen und gezielte Tötungen verantwortlich. Von ihren terroristischen Aktivitäten ist auch die Zivilbevölkerung betroffen.

Besatzungsrecht-Amazon

Der Angeschuldigte schloss sich spätestens im Jahr 2009 in Afghanistan den „Taliban“ an. Um für Kampfeinsätze vorbereitet zu sein, erhielt er gleich zu Beginn ein Schnellfeuergewehr „Kalaschnikow“ samt zugehöriger Munition. In der Folge kümmerte sich der Angeschuldigte um die Versorgung seiner Einheit mit Lebensmitteln und Munition und begleitete sie zu militärischen Operationen. Zumindest in den Jahren 2014 und 2015 nahm der Angeschuldigte auch selbst an zwei Kampfhandlungen in der Provinz Kapisa teil. Gemeinsam mit seiner Gruppe griff er jeweils afghanische Polizeikräfte an. Hierbei gaben seine Mitkämpfer und er zahlreiche Schüsse auf die Polizisten ab. Ob es hierbei zu Verletzen oder Toten unter den Angegriffenen kam, ist nicht bekannt.

Der Angeschuldigte wurde am 27. Oktober 2016 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 53 vom 27. Oktober 2016).

Quelle: generalbundesanwalt.de vom 01.02.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Dem passiert eh nichts weil ein verschwurbelter Richter ihn als psysisch labil bewertet.
Dann darf der Gute wieder auf unseren Strassen unterwegs sein. Wetten ???