Medien: „Der allerschlimmste Anruf“: Trump zofft sich mit Australiens Premier

US-Präsident Donald Trump

© REUTERS/ Jonathan Ernst

US-Präsident Donald Trump hat das jüngste Telefonat mit Australiens Premier Malcolm Turnbull als das „schlimmste von allen“ mit Staatschefs geführten Ferngesprächen bezeichnet. Dies berichtet die Zeitung „The Washington Post“ unter Berufung auf Mitarbeiter der US-Regierung.

Es hätte eigentlich eines der angenehmsten Telefonate für Trump werden müssen. Denn Australien war und bleibt einer der treuesten US-Verbündeten. Dem Blatt zufolge wurde das auf eine Stunde angesetzte Gespräch mit Turnbull jedoch nach 25 Minuten abrupt abgebrochen.

„Das ist bei weitem der schlimmste Anruf von allen“, soll Trump zu Turnbull gesagt haben.

Nach Angaben der Zeitung ist Trump wütend geworden, nachdem  Turnbull wissen wollte, ob sich die USA an die Abmachung halten würden, die eine vertragliche Bindung aus der Zeit Barack Obamas meint, Flüchtlinge aus einem Lager Australiens in Papua Neuguinea aufzunehmen. „Das ist der schlechteste Deal aller Zeiten“, soll Trump dazu gesagt haben.

Er würde „politisch gekillt“ werden, so der neue Chef des Weißen Hauses angeblich weiter. Australien versuche wohl, die „nächsten Boston-Attentäter“ zu exportieren, habe Trump aufgebracht geäußert.

Später bezeichnete Trump das Abkommen mit Australien einen „dummen Deal“, den er prüfen werde. „Glaubt man das denn? Die Obama-Regierung hat zugestimmt, Tausende illegale Immigranten aufzunehmen. Warum?“, schrieb Trump auf Twitter.

​Das Weiße Haus wollte den Bericht der „Washington Post“ bislang nicht kommentieren. Turnbull sagte seinerseits bei einer Pressekonferenz in Australien am Donnerstag, dass solche Gespräche stets „offen, ehrlich und vertraulich“ geführt würden. „Wenn sie Berichte darüber gesehen haben, will ich dazu nichts ergänzen“, schloss der australische Premier.

Quelle: Sputnik vom 02.02.2017

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Karl D.
7 Jahre zuvor

Ist der Neue in den USA an die Verträge des Alten gebunden oder nicht? Warum wird der Vertrag hier nicht veröffentlicht mit deutscher Übersetzung?

Richter und andere weigern sich oft, ihre Urteile oder Beschlüsse persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig: Die Grundlagen stehen in § 126 BGB. Den Medien habe ich entnommen, dass ein Urteil vom Bundesgerichtshof wegen fehlender Richterschrift als ungültig erkannt an das verantwortliche Gericht zurück verwiesen wurde!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift: (Vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Das bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtskräftig ist! Unterschriften unter Urteilen wie “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel oder auf richterliche Anordnung sind in Rechtsstaaten rechtsunwirksam, weil Müller auch der Hausmeister als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen wird, wer das Urteil tatsächlich erlassen hat!

Solche Urteilsentwürfe oder Scheinurteile werden von unwissenden Polizisten und Gerichtsvollziehern vollstreckt und das, obwohl für Richter die Schriftformerfordernisse in verschärfter Form gelten: Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben; im Zivilrecht gilt § 315 ZPO.

Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Druckt diesen Text aus und drückt ihn der Person in die Hand, die zum Beispiel pfänden will.

In https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland sollten wir uns zensurfrei austauschen: Die Verantwortlichen wie “Richter” und “Staatsanwälte” der BRD leisten auf Haftbefehlen, Urteilen usw. keine Unterschrift. Diese Damen und Herren werden in Druckschrift mit Familiennamen genannt und Justizangestellte mißbraucht, um Beglaubigungen vorzunehmen. Derartige Urteile und Schriften an Sicherheit@Genial.ms schicken!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Auch so ein Ei das Obimbo noch schnell ins Nest gelegt hat.