Libanonbesuch:  Le Pen sagt nein zum Kopftuch

Le Pens geplatzter Besuch beim Großmufti des Libanon: Nein zum Kopftuch Foto: picture alliance/abaca

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BEIRUT. Die französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen (Front National) hat sich geweigert, bei einem Treffen mit dem Großmufti des Libanon einen Schleier zu tragen. Die Begegnung mit dem höchsten sunnitischen Würdenträger des Landes, Sheikh Abdel-Latif Derian, stand für Dienstag morgen in Beirut auf dem Programm. Ein Kopftuch, das ihr ein Mitarbeiter des Scheichs reichte, lehnte sie ab.

Die Front-National-Chefin berief sich laut einem Bericht der staatlichen libanesischen Nachrichtenagentur NNA darauf, sie habe 2015 bei einem Treffen mit dem Imam der Kairoer Al-Azhar-Moschee, Ahmed al-Tayeb, ebenfalls keine Kopfbedeckung getragen. Nachdem das Büro des Scheichs auf das Tragen des Hidschab bestand, ging sie zurück zu ihrem Auto und sagte das Treffen ab. „Sie können dem Großmufti meinen Respekt übermitteln, aber verhüllen werde ich mich nicht“, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters die 48 jährige.

Mufti beklagt „unangemessenes Verhalten“ Le Pens

In einer Stellungnahme teilte das Büro des Mufti mit, der Scheich bedauere Le Pens „unangemessenes Verhalten“. Le Pen befindet sich derzeit auf Besuch in dem konfessionell gespaltenen Land. Am Montag traf sie bereits mit dem christlichen Staatspräsidenten Michel Aoun und dem sunnitischen Ministerpräsidenten Saad Hariri zusammen. Dabei kündigte sie an, nach einem möglichen Sieg bei der Präsidentschaftswahl wieder Beziehungen zum syrischen Präsidenten Baschar al-Assad aufzunehmen. Nur dieser könne eine Machtübernahme des Islamischen Staates in Syrien verhindern.

Derweil konnte Le Pen laut einer neuen Umfrage ihren Vorsprung auf ihre Konkurrenten für die erste Runde der Präsidentschaftswahl am 23. April weiter ausbauen. Le Pen käme auf 27 Prozent der Stimmen. Der Sozialist Emmanuel Macron und der gegen Korruptionsvorwürfe kämpfende Konservative François Fillon würden jeweils 20 Prozent auf sich vereinigen können.

In der zweiten Runde würde Le Pen demnach aber Macron mit 42 zu 58 Prozent und Fillon mit 44 zu 56 Prozent unterliegen. Gegenüber Macron ist dies jedoch eine Verbesserung im Vergleich zur Vorwoche, als sie auf 36 bis 37 Prozent und Macron auf 63 bis 64 Prozent gekommen wäre. (tb)

Quelle: Junge Freiheit vom 21.02.2017

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Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Da es in Deutschland keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunde. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt, was Amtsmißbrauch des Ausstellers wäre. Noch ein Fakt: Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die sogenannten Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Somit begeht jeder Amtsanmaßung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt Ungültigkeit. Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind nichtig. Nichtige Verwaltungsakte oder Gerichtsentscheidungen entfalten keine Wirkung!

Das heißt, man muss auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter.

Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt. Was aber tun gegen das Unrecht?

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).

Alle Behörden haben sich an die Urteile des BVerfG zu halten. Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht. Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Das ist als Täuschung im Rechtsverkehr strafbar.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit.

Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind – ausgewiesen durch die Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer, welche Firmen nur auf eigenen Antrag erhalten – können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen darf? Kann das Ihr Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung!

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar. Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind (Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen, sondern von Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein, erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Hoch lebe Marine, die hat es dem Kameltreiber aber richtig gegeben. Soweit kommt es noch, daß uns diese „Männlichkeit“ vorschreibt wie wir uns zu kleiden haben. So ein arroganter Affe, also neeee.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
7 Jahre zuvor

Vielleicht hat dieser Harems Besitzer zu bestimmen was eine Frau aus Europa auf den Kopf zu tragen hat.
Wenn seine Harems Damen das Haus betreten ist das erste was sie absetzen; das Kopftuch!
So sehen Lektionen für Männer von „Welt“ aus!