Sachsen-Anhalt: Körperverletzungen in Gefängnissen – Schlagen, spucken, treten

In den vier Gefängnissen von Sachsen-Anhalt herrscht ein rauer Umgangston: Innerhalb eines Jahres wurden dort 153 Körperverletzungen zur Anzeige gebracht. In den meisten Fällen waren Häftlinge aufeinander losgegangen. Doch auch die Mitarbeiter in den Gefängnissen wurden angegriffen. Jetzt soll die Zahl der Gewalttaten reduziert werden.

Gefängnisdilemma
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

In Sachsen-Anhalts Gefängnissen hat es im Jahr 2015 insgesamt 153 Körperverletzungen gegeben. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Landtag hervor. Demnach gab es in der Jugendanstalt Raßnitz mit 103 Übergriffen von Häftlingen untereinander die meisten zur Anzeige gebrachten Vorfälle.

Wie es aus dem Ministerium weiter heißt, sind auch Justizbeamte nicht vor Angriffen und Bedrohungen durch Häftlinge gefeit. So seien in dem betreffenden Zeitraum landesweit sechs Angriffe und 16 Bedrohungen gegen Beamte bekannt geworden – ausschließlich in den Einrichtungen in Halle und Burg.

Personal zu Anti-Gewalt-Trainern ausgebildet

Eine Zelle des Jugendgefängnisses Raßnitz.
In der Jugendanstalt Raßnitz gab es nach Angaben des Justizministeriums die meisten angezeigten Übergriffe (Archivbild).Bildrechte: dpa

Um die Zahl der Vorfälle zu reduzieren, sind dem Justizministerium zufolge knapp 30 Mitarbeiter zu Anti-Gewalt-Trainern ausgebildet worden. Von Trainings, sinnvollen Freizeitangeboten und Kursen erhoffe man sich, der Gewalt entgegen zu wirken, hieß es weiter. Bei der Umsetzung des geplanten Neu- und Erweiterungsbaus in Halle sollen außerdem die Maßnahmen zur Resozialisierung von Häftlingen verbessert werden. Dort sollen 600 moderne Haftplätze entstehen.

In Sachsen-Anhalt gibt es vier Gefängnisse – in Burg, Halle, Raßnitz und Volkstedt. Im Jahr 2011 hatte es im Land noch sieben Einrichtungen gegeben. Damals gab es laut Ministerium noch 159 angezeigte Körperverletzungen. 2014 waren es demnach 164 zur Anzeige gebrachte Fälle.

Quelle: MDR vom 05.03.2017

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Karlchen
7 Jahre zuvor

Eine Delegation der Arbeitsgemeinschaft staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) hat den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag besucht. Neben den Klagen, die dort gegen illegale Handlungen von sogenannten Beamten und Angestellten der Bundesrepublik nicht Deutschland eingereicht wurden, hat man den Dialog über die bisherigen Aktenzeichen gesucht und den Sachstand abgefragt. Beim Internationalen Strafgerichtshof wird eine Abteilung für die Klagen und Strafanzeigen der Arbeitsgemeinschaft staatlicher Selbstverwaltungen eingerichtet. Dies kündigte der internatonale Strafgerichtshof gegenüber der Delegation der StaSeVe an. Staatliche Selbstverwaltungen stehen exterritorial zur Bundesrepublik in Deutschland nach UN-Resolution 56/83 Artikel 9 dem Volk zur Verfügung!

Sie geniesen die Passivimmunität nach dem Wiener Übereinkommen von 1961. “Behörden” oder Firmen der Bundesrepublik in Deutschland sind nicht für die Selbstverwalter zuständig. Da der § 21 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Bundesrepublik nicht greift und eine Strafverfolgung wegen der Exterritorialität gegenüber der Bundesrepublik auf Deutschem Boden des Staates Deutschland/Deutsches Reich gegeben ist, ist der Internationale Strafgerichtshof originär direkt für staatliche Selbstverwaltungen zuständig.

Die Arbeitsgemeinschaft staatlicher Selbstverwaltungen und ihre Mitglieder haben bereits vier Aktenzeichen des IStGH, in denen die Ermittlungen aufgenommen wurden. Neben der Leiterin der Finanzverwaltung und ihrer Stellvertreterin in Hersbruck bei Nürnberg sind bereits die Bauberufsgenossenschaft, die GEZ und die Mitarbeiter der Finanzagentur in Ansbach sowie die zuständige Amtsrichterin, die dort die Gerichtsvollzieher einteilt, strafrechtlich aktenkundig. Es wurden Ermittlungen wegen Verstosses gegen das Vökerrecht und die Menschenrechte seitens des Strafgerichtshofes aufgenommen. Auch ein Gerichtsvollzieher in Ansbach ist dort bereits strafrechtlich bekannt. Seit letzter Woche ist es auch Aktenkundig in Den Haag, dass die Zollverwaltung in Düsseldorf und die Betriebskrankenkasse in Frankfurt gegen deutsches Staatsrecht und Völkerrecht verstossen haben. Auch diesbezüglich wurden strafrechtliche Ermittlungen unter dem Aktenzeichen OTP-CR-249/11 aufgenommen.

Sollte es bei den Ermittlungen zu strafrechtlichen Verurteilungen kommen, haften die sogenannten Beamten der Bundesrepublik nach § 829 BGB und die Angestellten der Bundesrepublik in Deutschland nach § 823 BGB staatlichen deutschen Rechtes mit ihrem Privatvermögen, da eine Staatshaftung seit 1982 nicht mehr existiert. Da die Bundesrepublik nicht Deutschland, sondern eine Treuhandverwaltung der Alliierten, also eine NGO, ein nichtregistrierter Wirtschaftsverein nach § 54 BGB ist, ist eine Staatshaftung absolut ausgeschlossen. Sachlich ist es traurig, dass die Mitarbeiter dieser NGO Bundesrepublik als Mitarbeiter ungeschult ins finanzielle Verderben geschickt werden. – Eigener Bericht vom 12.12.2011.

https://www.facebook.com/groups/WaffenrechtDeutschland ist offen für alle Meinungen, herzlich willkommen!

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Antigewalttraining. Blöder gehts nicht mehr. Jetzt werden die auch noch gepampert.
Man fasst es nicht.

Wie können sie aufeinander losgehen wenn sie hinter Gitter sind? Lasst jeden einfach in seiner Zelle und keiner geht mehr rein. Essen durch die Luke und basta. Dann ist Ruhe.

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Bitte die Kursgebühren nicht vergessen!

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Sollen die sich doch gegenseitig umbringen, nur nicht eingreifen ! Dann haben wir einige Kriminelle los und müsen die nicht mehr füttern. Kosteneinsparung ist hier angesagt und Entsorgung.