Russland belegt Facebook mit „Google-Steuer“

Russland belegt Facebook mit "Google-Steuer"

Der Social-Media-Riese Facebook wurde in die Liste der IT-Firmen aufgenommen, die in Russland als ausländische Unternehmen Steuern zahlen. Dort werden Firmen gelistet, die ihr Geld mit dem Verkauf von elektronischen Inhalten in Russland verdienen.

Ab dem 25. April wird das in Kalifornien ansässige Unternehmen Facebook verpflichtet, eine 18 Prozent hohe Steuer zu zahlen, die in Russland in diesem Zusammenhang auch als „Google-Steuer“ bezeichneten wird. Das berichtet die Tageszeitung Wedomosti.

Mehr als hundert ausländische Unternehmen wurden bereits in Russland registriert. Dazu gehören Google, Apple, Microsoft, LinkedIn, Netflix, Bloomberg, die Financial Times und der türkische Zahlungsdienstleister Payby.me. Außerdem musste sich auch der britische Fußballverein Chelsea aufgrund des Verkaufs von Video-Content registrieren.

Ungefähr die Hälfte der registrierten Firmen verkaufen Software und Computerspiele, 30 Prozent der Unternehmen verdienen ihr Geld mit der Verteilung von Musik-Content sowie Filmen und Büchern, so ein Beamter, der von Wedomosti zitiert wird.

Etwa 15 Prozent der eingetragenen Unternehmen sind Handelsplattformen und Dienstleistungen im Bereich Online-Buchung, die mit mehreren Suchsystemen zusammenarbeiten.

Die Steuer wurde im letzten Sommer vom russischen Parlament genehmigt und trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Sie wird auf Anbieter von Domain-Namen, Videospiele, Musik, eBooks und andere Waren und Dienstleistungen im Internet erhoben.

Nach Angaben der Regierung ähnelt die neue Steuer der Mehrwertsteuer, die die Europäische Union, Japan und Südkorea Anbietern von Online-Inhalten auferlegen. Der Staatshaushalt soll durch diese Abgabe jährlich um bis zu 10 Milliarden Rubel (fast 174 Millionen US-Dollar) bereichert werden.

Um auf die Steuer zu reagieren erhöhten einige Unternehmen die Preise für ihre Online-Inhalte, um die Abgaben somit auf die russischen Verbraucher zu übertragen. Zum Beispiel erhöhte Google im vergangenen Jahr die Kosten für seine Dienste Google Drive um 18 Prozent.

Der Onlinespiele-Entwickler Wargaming teilte mit, dass seine Spieler wegen der neuen Steuer nicht höher belastet werden.

Quelle: Russia Today (RT) vom 11.04.2017

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Karlchen
6 Jahre zuvor

Eine nicht vorhandene oder fehlerhafte Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, weil Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen und ähnliches zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG)! Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452). Bei einem Verstoß liegt rechtlich nur ein Entwurf (eine Kladde) vor. (Üb 12 vor § 300, BGH NJR 80. 1167, Karlsr. Fam. RZ 99, 452) Es setzt keine Notfrist in Lauf (BGH NJW 95, 933) auch keinerlei andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluss auf Beschwerde. (Karlsr. Fam RZ 99, 452). Eine rechtskonforme Unterschrift besteht aus Titeln, Vor- und Zunamen! In 99 % aller Urteile & Beschlüsse fehlen die! Wir alle können in https://www.facebook.com/groups/PegidaPartei viel ändern. Wann packen wir das an? Herzlich willkommen!