Vertuschter Polizeiskandal verursacht erneut Götterdämmerung in Niedersachsen

Hannover (ADN). Die Manipulationen in der niedersächsischen Polizei und Justiz sind mit den nachträglichen Änderungen von Polizeiberichten im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri vergleichbar. In beiden Fällen werden Vermerke von Polizeibeamten geschönt: Von Beamten des Landeskriminalamtes Berlin. um von eigenen Versäumnissen abzulenken; in Niedersachsen, um den Fehler eines Richters zu verschleiern. Das teilt die Autorin und Bloggerin Bettina Raddatz auf ihrer Homepage mit.

Ihr jüngstes Buch „Hannover Connection 2.0 – Justiz und Verwaltung im Zwielicht“ soll nach dem Willen der Mächtigen im Bundesland Niedersachsen möglichst unbekannt bleiben und verschwiegen werden. Sogar Buchhändler in Hannover scheuen davor zurück, die gründlich recherchierte Materie des Werks über das niedersächsische Politikmilieu zu bewerben und zu verkaufen.  Die Main-Stream-Medien – darunter das in Hannover ansässige Medienunternehmen Madsack mit seinem Redaktionsnetzwerk – lassen keine Silbe über das brisante Buch verlauten. Auch Landesinnenminister Boris Pistorius ist in die Vorgänge verwickelt.

Raddatz, die einst Referatsleiterin in der niedersächsischen Staatskanzlei war und später ein Europäisches Informationszentrum leitete, war zuvor für ihre fünf veröffentlichten Bücher sehr gelobt worden und gern gesehener Gast bei öffentlichen Veranstaltungen gewesen. Jetzt, nach Erscheinen ihres Skandal-Buches wird sie gesellschaftlich gemieden, gemobbt und sogar bedroht. ++ (me/mgn/18.10.17 – 291)

#Anis Amri, #Bettina Raddatz, #Boris Pistorius, #LKA #Berlin, #Mobbing, #Niedersachsen, #Polizei, #Verwaltung

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 25.10.2017

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Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Götterdämmerung in Bayern:

Erst Wolfgang Plan, dann Adrian Ur, Joachimm Herrman auf dem Weg zum Übergott… ob ein Reichsbürger, Rechter, Linker, Asylbewerber, Familienvater, Rentner oder wer auch immer verurteilt wurde, es sollten aber noch immer das Recht, das Verfahrensrecht, die Beweisaufnahme, vor allem aber Tatsachen und Gutachten generell gelten.

In diesem Verfahren des Wolfgang P. fällt auf, daß nichts bekannt wurde zu einem Gutachten bzgl. der „Schießleistungen“ aller Betroffenen, nichts bekannt wurde über „Schußbilder, Projektile“, also z.B. wo hat welches Projektil eingeschlagen, was war das für ein Projektil, Fragen über Fragen, welche der Öffentlichkeit nicht bekannt sind.

Annette
Annette
6 Jahre zuvor
Reply to  Annette

RA Lutz Schaefer:

Ohne mich rühmen zu wollen, ich hatte bereits früher darauf hingewiesen, daß ich der ermittelnden Kripo in einem Selbstmordfall behilflich sein konnte.

Der langjährige Mandant hatte sich ’stereo‘ mit zwei Pistolen am Kopf erschossen mit entgegengesetzter Schußrichtung. Aufzufinden war nur ein Projektil, das am Boden lag (.38 Wadcutter, um genau zu sein). Das zweite Projektil (Kal 9 Para), war wie vom Erdboden verschluckt.

Man suchte und suchte, die Schießwinkelspezialistin vom LKA suchte – nichts zu finden.

Diese Damen und Herren Spezialisten hatten das Axiom übersehen, daß ein klar definierter Schuß in einer klar definierten nicht allzu großen Sattelkammer nicht verlorengeht.

Man ging von der herkömmlichen Vorstellung aus, daß bei waagerecht angesetzter Schußwaffe irgendwo in der Wand gegenüber ein Blutfleck mit möglichen Haaranhaftungen zu finden sein muß.

Logisch, aber da war kein Blutfleck.

Jetzt kommen wieder die lateralen Denker ins Spiel, die sich auch Unmögliches vorstellen können – im Gegensatz offenbar zu den ‚Spezialisten‘ oder noch schlimmer: ‚Experten‘.

Ich hatte als Generalbevollmächtigter Zugang zum Tatort und sah mich dort nachts mit einer Taschenlampe um – schaurig genug! Der arme Teufel hatte sich gleichzeitig erhängt, das Seil war oben abgeschnitten worden, der Knoten am Balken war noch vorhanden.

Was machte der Herr Anwalt, also der ich? Er leuchtete den Knoten rings um den Balken mit der Taschenlampe ab und machte dort eine Entdeckung….

Vorauszuschicken ist, daß dieser natürlich unzuverlässige Anwalt an Waffen und deren Wirkung interessiert war und in privater Forschung Schußbilder aller Art studiert hatte und daher bestens wußte, was ein Ein- und was ein Ausschuß bei verschiedenen Materialien war.

Aber das führt zu weit, es gibt da noch ganz andere Erkenntnisse, allerdings offenbar nicht für ‚Experten’…Weiter geht’s mit den Ermittlungen…

Im Balken neben dem Knoten zeigte sich ein winzig kleiner schwarzer Fleck. Für einen echten ‚Experten‘ war sofort klar, daß es sich um einen Einschuß handelte, der gut zu einem Vollmantelgeschoß Kaliber 9 mm Para paßte.

Es handelte sich um einen Doppelbalken, zwischen denen sich eine Aufsplitterung zeigte. Damit war für diesen ‚Waffennarren‘ alles klar: Das hoch-rasante 9mm Parageschoß war mitten im Kopf des Opfers durch das andere Geschoß abgelenkt worden – und zwar kerzengerade nach oben, war in den ersten Balken eingedrungen, hatte diesen verlassen, dabei Splitter erzeugt und in den Nachbarbalken eingedrungen.

Dem zuständigen Herrn Kommissar wurde sofort die Lösung seines Falles bekanntgegeben, er erschien ebenfalls sofort mit Kettensäge und Mordkoffer und brachte fast den Bau zum Einsturz, weil der zweite Balken auf Meterlänge sichergestellt wurde für die Überprüfung der Theorie des Herrn Anwalts.

Es zeigten sich rund um das kleine schwarze Loch Blutstaub und eingezogene Haare, die erst erkennbar waren, als man sich per Leiter an diese Stelle begab.

Später wurde erwartungsgemäß bestätigt, daß sich im zweiten Balken das vermißte Vollmantelgeschoß befand, das jedoch wegen Deformierung nicht weiter untersucht wurde. Der Fall war damit gelöst, allerdings nicht durch die offiziellen ‚Experten‘.

Was soll das alles? Nicht mehr und nicht weniger, als daß ich den Fall ‚Georgensgemünd‘ weder technisch noch rechtlich für aufgeklärt halte, und ich mir gewünscht hätte, dort als Co-Anwalt mitzuwirken.

Ich will jetzt hier nicht alle Fragen aufwerfen, die aus meiner Sicht hätten gestellt werden müssen, dies möchte ich einem meiner nächsten Beiträge vorbehalten.

Aber daß ‚Georgensgemünd‘ restlos aufgeklärt ist, halte ich für ausgeschlossen, insbesondere, wenn ‚Schießwinkel-Spezialisten‘ oder ähnliche ‚Fachleute‘ am Werk waren, die sich einbilden, etwas von Ballistik zu verstehen.

Das ist das eine, bestürzend ist allerdings die Aussage des Gerichtssprechers, der die Erkenntnis auf Mord wegen „Heimtücke“ dahingehend erklärte, daß die Tat „in einem Moment passierte, als sich der Polizeibeamte keines Angriffs bewusst war“,

das zieht mir, gelinde gesagt, die „Schuhe aus“!

Seit wann befindet sich ein SEK-Beamter, speziell angefordert zum Themenbereich „Waffensicherstellung“, dies im Morgengrauen und wohlweislich in Vollausrüstung nicht im bewussten Zustand einer drohenden Gefahr/Angriffs?!!

Man hat keine Worte mehr, ansonsten übergebe ich hier an die Kollegin in Nürnberg, die genau das in Worte fasste, was dort geschehen ist, nachzusehen und anzuhören bei brd-schwindel.org:

„Reichsbürger muss wegen Polizistenmord lebenslang in Haft“,

richtig, dieses Urteil konnte gar nicht anders gefällt werden, da Wolfgang P. bereits im Vorfeld der Täter war (s. Medienberichte), unzählige Behörden ihren Waffenscheinentzug mit der Tat des Wolfgang P. begründeten, obwohl noch nicht einmal eine Anklage vorlag, geschweige denn eine rechtskräftige Verurteilung!

Justitia, wir rufen dich an, erhöre uns! Lebst du noch…?