Organisierte Kriminalität: Fast 40 Verfahren gegen Clans

Polizeifahrzeuge stehen bei einem Einsatz gegen arabische Großfamilien am 12.04.2016 vor einem Gebäude in Berlin im Bezirk Neukölln (picture alliance / dpa / Gregor Fischer)
SEK-Einsatz in Berlin-Neukölln gegen arabische Familienclans. (picture alliance / dpa / Gregor Fischer)

Im vergangenen Jahr ist laut einem Medienbericht in fast 40 Fällen gegen türkische und arabische Clans ermittelt worden.

Nach Informationen der Funke-Mediengruppe bedeutet dies im Vergleich zum Jahr 2016 eine deutliche Zunahme: Damals habe es im gleichen Zeitraum 25 solcher Verfahren wegen organisierter Kriminalität gegeben, heißt es unter Berufung auf das Bundeskriminalamt. Hervorgehoben werden Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Berlin.

Allein in der Hauptstadt gibt es nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden zwölf kriminelle Familien-Clans mit mehreren hundert Mitgliedern. Bei den meisten Delikten geht es um Drogenhandel, Schutzgelderpressung und illegales Glücksspiel. Bund und Länder planen Brichten zufolge eine engere Zusammenarbeit im Kampf gegen Clan-Kriminalität.

Quelle: Deutschlandfunk vom 05.08.2018

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Annette
Annette
5 Jahre zuvor

5 Euro OwiG mutiert zu einem Geschäftsmodell OHNE Zukunft.

Parkscheibe raus, damit kein Autofahrer benachteiligt wird und parken kann. So war es edel gedacht… Einen feuchten Kehricht mit dem EDELSEIN! Die klammen Kommunen gehen BRUTAL gegen zahlungskräftige „Kunden“ vor. Bis hin zur Beugehaft… Das hört jetzt auf. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit sende ich Ihnen meine Begründung zu, weshalb ich den am 13.02.2018 von Ihnen erhaltenen Bußgeldbescheid zurückweise. Begründung: Ein nichtstaatliches Gebilde, das illegalen Grenzübertritt mit Asyl oder Duldung belohnt, muss Lappalien wie Ordnungswidrigkeiten (hier: Geschwindigkeitsüberschreitung) ebenso dulden. Um Diskriminierung zu vermelden, ist es geradezu dazu verpflichtet. Unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt sowie eine durch falsche Angaben (oder entsorgten Paß) erschlichene Betretungserlaubnis sind Straftaten (AufenthG. §14, §95 Abs 1 Nr. 3). Das Annehmen einer Scheinidentität, das Erschleichen von Sozialleistungen, Prozeßkostenhilfe, Gesundheitsversorgung, Sprachkursen und Wohnraum sind massive Straftaten, denen gegenüber eine Ordnungswidrigkeit nachrangig zu verfolgen ist. Wenn sogar geltendes Recht in erheblichem Maße nicht angewendet wird, wie bei den zahlreichen o. gen. Straftaten, ist eine Ordnungswidrigkeit mit mindestens der gleichen Nachsicht zu behandeln. Straftaten bei illegal Einreisenden nicht zu verfolgen, nur weil bei ihnen nichts zu holen ist, gleichzeitig aber Ordnungswidrigkeiten beim eigenen Bürger zu ahnden, weil man diese im Gegensatz zum illegal Einreisenden finanziell aussaugen kann, stellt eine schwere Diskriminierung rechtschaffender Bürger dar, wie es sich für ein funktionierendes Rechtssystem und für eine dem Souverän verpflichtete Behörde nicht ziemt. Eine Exekutive, die schwere Rechtsbrüche bewusst mißachtet, sich aus Geldgier auf Lappalien stürzt, um u. a. die Konsequenzen aus diesen Rechtsbrüchen zu finanzieren, korrumpiert den Rechtsstaat als wesentliche Säule der liberalen Demokratie und verliert jegliche Legitimation. So lange einem in diesem Nichtstaat für das Falschparken oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung eine härtere Verfolgung droht als für das Drogendealen in deutschen Parks, so lange es Asylbewerbern, darunter auch islamistischen Gefährdern, möglich ist, sich mit bis zu 20 verschiedenen Identitäten frei zu bewegen und Sozialhilfe zu kassieren, so lange man ermitteln kann, dass ich das Auto gefahren habe und nicht mein Vater , während es anscheinend nicht möglich ist, die wahre Identität von zigtausend Menschen zu ermitteln, die sich allesamt als Syrer ausgeben, so lange werde ich diesen systematischen Rechtsbruch nicht mehr mit Bußgeldern finanzieren. Aus o. gen. leicht verständlichen Gründen weise ich die gegen mich erhobene Bußgeldforderung zurück. Das System ist unheilbar krank !