St. Margrethen (Ikna/Swiss info) – Das Bundesgericht in der Schweiz hat eine Beschwerde der Schulgemeinde St. Margrethen im Kanton St. Gallen im Zusammenhang mit ihrem Kopftuchverbot abgewiesen.
Das Bundesgericht hält ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für nicht gerechtfertigt. In der öffentlichen Sitzung vom Freitag hat sich das Bundesgericht nun erstmals zur Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für Schülerinnen geäußert. Vier der fünf Richter der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung stellten sich auf den Standpunkt, dass die von der Schulgemeinde St. Margrethen vorgebrachten Argumente nicht überzeugten. Das Kopftuchverbot könne im konkreten Fall weder mit der Schuldisziplin noch mit dem Religionsfrieden noch mit der Gleichberechtigung von Mädchen und Knaben gerechtfertigt werden. Das 2001 geborenes und aus Bosnien stammendes Mädchen darf laut dem Urteil des Bundesgerichtes somit während des Unterrichts Kopftuch tragen.
Rund 500.000 Muslime leben in der Schweiz, die insgesamt acht Millionen Einwohner hat.
Quelle: Iran German Radio (IRIB) vom 13.12.2015
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Da sieht man wieder am besten wen die Justiz hofiert. Solche Richter gehören auf den Mond geschossen. Nur noch gegen das eigene Volk arbeiten.