Bundesgericht in der Schweiz entscheidet gegen Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen

Bundesgericht in der Schweiz entscheidet gegen Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen

St. Margrethen (Ikna/Swiss info) – Das Bundesgericht in der Schweiz hat eine Beschwerde der Schulgemeinde St. Margrethen im Kanton St. Gallen im Zusammenhang mit ihrem Kopftuchverbot abgewiesen.

Das Bundesgericht hält ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für nicht gerechtfertigt.  In der öffentlichen Sitzung vom Freitag hat sich das Bundesgericht nun erstmals zur Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für Schülerinnen geäußert. Vier der fünf Richter der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung stellten sich auf den Standpunkt, dass die von der Schulgemeinde St. Margrethen vorgebrachten Argumente nicht überzeugten. Das Kopftuchverbot könne im konkreten Fall weder mit der Schuldisziplin noch mit dem Religionsfrieden noch mit der Gleichberechtigung von Mädchen und Knaben gerechtfertigt werden. Das  2001 geborenes und aus Bosnien stammendes Mädchen darf laut dem Urteil des Bundesgerichtes somit während des Unterrichts  Kopftuch tragen.

Rund 500.000 Muslime  leben in der Schweiz, die insgesamt acht  Millionen Einwohner hat.

Kopp Verlag


Quelle: Iran German Radio (IRIB) vom 13.12.2015

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Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Da sieht man wieder am besten wen die Justiz hofiert. Solche Richter gehören auf den Mond geschossen. Nur noch gegen das eigene Volk arbeiten.