Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 07.03.2024 (Textausgabe)

Brandanschlag in Grünheide – Faeser warnt vor wachsender Gefahr von Linksextremisten

Nach dem Brandanschlag auf das Stromnetz in Brandenburg erkennt Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Gefahr von Linksextremisten an. Bei den Ermittlungen will sie Bundesmittel zur Verfügung stellen. Brandenburgs Innenminister spricht von „Ökoterrorismus“.

BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach dem Brandanschlag auf die Tesla-Fabrik in Grünheide vor gewaltbereiten Linksextremen gewarnt. „Insgesamt gilt: Das vom Linksextremismus ausgehende Gefährdungspotential ist nach wie vor hoch“, sagte sie der Rheinischen Post. „Die in den letzten Jahren gestiegene Radikalisierung in Teilen der gewaltbereiten Szene hat sich auf einem hohen Niveau verstetigt. Die Hemmschwellen sind gesunken, politische Gegner, aber auch die Polizei mit großer Brutalität anzugreifen.“

Im aktuellsten Bericht des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2022 wird von rund 36.500 Personen ausgegangen, die dem linksextremen Spektrum zugeordnet werden können. Dabei wird mehr als jeder Vierte als gewaltorientiert eingeschätzt.

Am Dienstag hatten mutmaßliche Linksextremisten im Landkreis Oder-Spree einen Hochspannungsmast in Brand gesetzt. Daraufhin fiel für mehrere Ortschaften und das Tesla-Werk die Stromversorgung aus. Dadurch kam es zu einem Produktionsstillstand, der noch einige Tage anhalten soll. Tesla schätzt den Schaden auf mehrere hundert Millionen Euro. Kurz nach dem Anschlag tauchte auf der linksextremen Internetplattform de.Indymedia ein Selbstbezichtigungsschreiben der Organisation „Vulkangruppe Tesla abschalten“ auf.

Faeser verspricht Hilfe bei Ermittlungen
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) verurteilte den Brandanschlag. Der CDU-Politiker versicherte gegenüber der Bild-Zeitung, es gebe „kein Pardon, das gilt auch für Ökoterrorismus“. Durch den Anschlag seien „bewußt tausende Menschen von der Grundversorgung abgeschnitten“ worden, sagte Stübgen.

Faeser versprach, daß ihr Ministerium für eine Beteiligung an den Ermittlungen bereitstehe. „Die Täter müssen konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Wenn die Sicherheitsbehörden des Bundes die Ermittlungen des Staatsschutzes der brandenburgischen Polizei unterstützen können, stehen sie dazu jederzeit bereit.“ Sie selbst unterhält allerdings auch Kontakte ins Antifa-Milleu. 2022 machte die JUNGE FREIHEIT öffentlich, daß die SPD-Politikerin für eine linksradikale Postille schrieb.

Linke campieren im Wald gegen Tesla-Ausbau
Seit vergangenem Donnerstag halten etwa 100 Linke der Gruppierung „Tesla stoppen“ und „Robin Wood“ ein Waldstück in der Nähe des Tesla-Werks besetzt. Bislang hat die Polizeibehörde den Protest unter Auflagen bis zum 15. März genehmigt. Die beiden Gruppen haben den Anschlag bisher nicht ausdrücklich verurteilt.

Ein Aktivist stellt Baumhäuser in der Nähe der Tesla Gigafactory für Elektroautos in Grünheide bei Berlin, Deutschland, auf, Dienstag, 5. März 2024. Nach einem Stromausfall, der vermutlich durch Brandstiftung verursacht wurde, kam die Produktion im Tesla-Werk für Elektroautos in Deutschland zum Stillstand und die Arbeiter wurden evakuiert. Nach Angaben des brandenburgischen Innenministeriums stehen Unbekannte im Verdacht, eine Hochspannungsleitung an einem Strommast vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben.

Unterdessen wurde bekannt, daß erst am vergangenen Sonntag ein anderer Anschlag auf das Tesla-Werk vereitelt wurde. Unbekannte Täter sollen von dem besetzten Waldstück auf das Werksgelände eingedrungen sein und Weichen manipuliert haben, berichtet die Bild-Zeitung. Jedoch konnte die Sabotage frühzeitig erkannt werden, sodaß kein Zug entgleiste und niemand getötet wurde. (sv)

Quelle: Junge Freiheit

Seit 2019 – In diesem Bundesland explodiert die Zahl der Einbürgerungen

Erstmals liegen für ein Bundesland Einbürgerungszahlen des vergangenen Jahres vor. Sie zeigen einen drastischen Anstieg. Die örtliche AfD ist beunruhigt und stellt Forderungen.
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SCHWERIN. Die Zahl der jährlichen Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Während 2019 lediglich 530 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten, waren es 2023 insgesamt 1.706 Personen, wie eine Auswertung der AfD-Fraktion im Landtag zeigt.

Besonders groß war dabei der Sprung von 2021 zum Jahr 2022 – von 850 Einbürgerungen auf 1.670. Das ist ein Anstieg um 96 Prozent. Beinahe ein Drittel aller Einbürgerungen der vergangenen vier Jahre fand damit im Jahr 2023 statt. Insgesamt vergaben die Behörden seit 2019 in 5.266 Fällen einen deutschen Paß. Damit wurden in diesem Zeitraum mehr als 66 Prozent der gestellten Einbürgerungsanträge positiv beschieden.

AfD-Fraktion kritisiert Einbürgerungspolitik
Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jan-Phillip Tadsen, zeigte sich erstaunt über den Anstieg. „Die Zahlen zeigen einen starken Anstieg, zu dem die Frage gehört, welche Auswirkungen die jüngste Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit weiter gesunkenen Hürden noch haben wird.“ Für eine umfassende Bewertung dieser Einbürgerungspraxis brauche es nun transparente Datensätze.

„Es sollte statistisch erhoben werden, welche sozialstaatlichen Leistungen bezogen wurden und wie hoch das zu versteuernde Einkommen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tag der Einbürgerung“, forderte der Innenexperte, der auch stellvertretender Vorsitzender des Landtags-Innenausschusses ist.

„60 Prozent unserer Bürger sprachen sich jüngst gegen die weitere Aufnahme von illegalen Migranten aus. In dieser Gesamtlage die Hürden der Einbürgerung abzusenken, ist ein Angriff auf die Bindungskraft der Nation und trägt massiv zur weiteren Auflösung unserer Schicksalsgemeinschaft“, monierte der AfD-Politiker. Er forderte eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts. (lb/ho)

Quelle: Junge Freiheit

ARD-Moderatorin Anja Koebel kassiert Honorar von der Bundesregierung

Parallel dazu moderierte sie das Kanzler-Gespräch in Dresden und kassierte dafür Honorar.
Der MDR sieht bei dieser möglichen finanziellen Abhängigkeit von der Regierung „keinen Interessenskonflikt“.
Am vergangenen Donnerstag zeigte sich Olaf Scholz in Dresden bürgernah. In einem Bürgergespräch, das laut Angaben seitens der Regierung mit zufällig ausgewählten Gästen stattfand, stellte sich der Bundeskanzler der Kritik der Dresdner Bevölkerung. Moderiert wurde das Bürgergespräch von Anja Koebel, die eigentlich als Journalistin beim MDR arbeitet.

Nun stellt sich die Frage: Kann jemand, der für Regierungs-Veranstaltungen Honorare kassiert, gleichzeitig unabhängiger Journalist sein? Ist die journalistische Neutralität noch gewahrt?

MDR sieht kein Problem, da Koebel „außerhalb ihrer Dienstzeit“ moderierte
NIUS fragte beim MDR nach. Der gebührenfinanzierte Sender sieht in einer möglichen Bezahlung durch die Bundesregierung der Journalistin kein Problem. Koebel habe einen ordentlichen Antrag auf Nebentätigkeit gestellt. „Sie hat diese Tätigkeit außerhalb ihrer Dienstzeit als Privatperson ausgeübt“, teilt ein Sprecher mit. Darüber hinaus schrieb der MDR:

„Die Moderation des Kanzlerdialogs in Dresden stellt aus unserer Sicht unter Berücksichtigung dieser Grundsätze keinen Interessenskonflikt mit ihren Aufgaben beim MDR dar. Die Aufgabe beim Kanzler-Gespräch in Dresden bestand ausschließlich darin, den Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und Olaf Scholz zu moderieren.“

Besonders brisant: Der MDR-Sachsenspiegel berichtete sogar über das Kanzler-Gespräch. Der zuständige Reporter Tobias Wilke erwähnte die Beteiligung seiner Kollegin nicht.

Das Management von Anja Koebel teilte auf NIUS-Nachfrage lediglich mit, dass man sich zu „vertraglichen Themen nicht in der Öffentlichkeit“ äußern werde. Über die Höhe des Honorars wollte die Bundesregierung ebenfalls keine Auskunft geben. Ein Sprecher teilt NIUS mit: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir mit Blick auf das durch Art. 12 und 14 GG geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnis keine weitere Angaben zum Honorar machen können.“

Quelle: nius.de

Der Bleiberechts-Trick: So macht die Ampel aus ILLEGALEN Migranten plötzlich LEGALE

Nancy Faeser (SPD) nannte das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ einen „Neustart in der Migrationspolitik“.

Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer sinkt. Der Grund dafür ist simpel: Über das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wandelt die Bundesregierung illegale in legale Migration um. Rund 60.000 Anträge waren bereits erfolgreich. Auch Straftäter und arbeitslose Personen können so in Deutschland bleiben.

Schon im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin war abzusehen, dass sich an der derzeitigen Migrationspolitik nur wenig ändern wird. Vollmundige Versprechen, endlich mehr abzuschieben und die illegale Migration zu begrenzen, finden realpolitisch kaum Anwendung – das hatten schon die Migrationsgipfel der Vergangenheit gezeigt.

„Neustart in der Migrationspolitik“
2023 kamen fast eine halbe Million Menschen über das Asylticket oder den Familiennachzug ins Land. Ein Ende dieser Masseneinwanderung ist kaum in Sicht. Zudem führt die Bundesregierung das Versprechen „illegale Migration“ einzudämmen, selbst ad absurdum. Denn durch das „Chancen-Aufenthaltsrecht“, das Ende 2022 im Bundestag beschlossen wurde, wandelt sie illegale Migration ganz einfach in legale Migration um. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach damals von einem „Neustart in der Migrationspolitik“.

Straftäter sind ausgeschlossen – zumindest auf dem Papier
Anfang Januar 2023 war das Gesetz in Kraft getreten. Demnach können ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erlangen, wenn sie die folgenden Punkte erfüllen: Sie müssen im Besitz einer Duldung sein, mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Auch Straftäter sind ausgeschlossen – zumindest schwere.

Tatsächlich können sich Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten zu Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen nach dem allgemeinen Strafrecht oder bis zu 90 Tagessätzen nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz verurteilt wurden, weiterhin bewerben. Auch Jugendstraftäter können ein „Chancen-Aufenthaltsrecht“ erhalten. Vereine wie Pro Asyl machen aktiv darauf aufmerksam. So wird also die illegale Präsenz in Deutschland legalisiert. Denn die zuvor zugesprochene Duldung ist anders als das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ kein gültiger Aufenthaltstitel. Sie lässt lediglich die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen.

Für das Chancen-Aufenthaltsrecht selbst ist weder ein Pass nötig noch eine vollständig geklärte Identität. „Das Chancen-Aufenthaltsrecht dient gerade dazu, diese fehlenden Anforderungen nachzuholen und die Voraussetzungen während der 18-monatigen Geltungsdauer des Titels zu erreichen“, schreibt die Bundesregierung.

Dazu hat der Titel noch weitere Vorteile: Automatisch rutschen arbeitslose Migranten ins Bürgergeld und erhalten so mehr Geld, als ihnen vorher über das Asylbewerberleistungsgesetz zustand. Gleichzeitig bekommen auch alle Familienmitglieder, die in derselben Wohnung wohnen, eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn diese weniger als fünf Jahre in Deutschland leben.

Integrationsbeauftragte will „Brücke in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis“ bauen
Schon während der Bearbeitungszeit des Antrags sind die Ausländerbehörden angewiesen, keine Abschiebung zu veranlassen. Wer sich also bewirbt, ist vorerst sicher, in Deutschland bleiben zu können. Wegen Überlastung der Ämter dauert der Prozess zur Anerkennung bekanntlich länger.

Nach den 18 Monaten des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ sollen dann die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt möglichst erfüllt sein. Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan (SPD) spricht davon, eine „Brücke in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bauen“. Um anschließend ein Bleiberecht zu erhalten, muss eine „eigenständige überwiegende Lebensunterhaltssicherung“ nachgewiesen werden, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A2 und „der Nachweis der Identität“.

Aufschlussreich: Wie viele Chancen-Aufenthaltserlaubnisse stellten die Behörden aus?
Das Interessante ist nun: Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage von NIUS mitteilt. Demnach sank die Zahl von 304.308 Personen, von denen 248.145 Migranten eine Duldung hatten, auf 242.642 Ausreisepflichtige, davon 193.972 mit einer Duldung. Das ergibt eine Differenz von rund 62.000 Personen. Wie viele Chancen-Aufenthaltserlaubnisse stellten die bundesdeutschen Behörden im vergangenen Jahr aus? Rund 60.000 – also fast genau die Differenz in der Zahl der Ausreisepflichtigen.

Fazit: Nicht eine dramatisch gestiegene Zahl von Abschiebungen ist der Grund für das Sinken der Zahlen, sondern die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Aus einem illegalen Aufenthalt der Migranten ist die Vorstufe einer Legalisierung entstanden.

Die Regelung für das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ gilt vorläufig bis Januar 2026. Dann kann sie von der Bundesregierung verlängert werden – oder von einer neuen Bundesregierung aufgehoben werden.

Quelle: nius.de

Auch AfD-Mitglieder dürfen Waffen besitzen: Thüringer Oberverwaltungsgericht tritt Behördenwillkür entgegen

Erfurt. Partiell funktioniert der Rechtsstaat in Deutschland noch. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat jetzt den Entzug des Waffenscheins eines AfD-Mitglieds kassiert. Zwar hatte bereits 2023 das Verwaltungsgericht Gera dem Mann rechtgegeben, doch dagegen legte das Thüringer Innenministerium Beschwerde ein – erfolglos, wie sich jetzt zeigte.

Zwar schlossen sich die Richter der Einschätzung an, der AfD-Landesverband vertrete inhaltliche Positionen, „die der Verfassung entgegenstehen“. Der Entzug der Waffenerlaubnis durch die Behörden lasse sich damit aber nicht begründen. Insbesondere habe es die Waffenbehörde versäumt, „notwendige Feststellungen zu einer kämpferisch-aggressiven Haltung des Landesverbands der AfD zu treffen“. Diese sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aber erforderlich.

Auch habe die Behörde nicht geprüft, ob das betroffene AfD-Mitglied sich „unmißverständlich und beharrlich“ von „hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei“ distanziert habe.

Bei der AfD sieht man sich durch den Richterspruch bestätigt. Co-Landeschef Stefan Möller erklärte in einer Stellungnahme, das OVG habe de facto „nun zusätzlich den Nachweis einer kämpferisch-aggressiven Grundhaltung gegen die Verfassung“ als Voraussetzung für den Entzug einer Waffenbesitzkarte festgezurrt. (rk)

Quelle: zuerst.de

Striktere Regeln für Digitalplattformen seit heute in Kraft
In der EU greifen seit heute striktere Regeln für große Onlineplattformen, die einen Machtmissbrauch verhindern sollen. Die EU-Kommission machte bisher 22 Dienste von sechs Unternehmen als „Gatekeeper“ aus, für die die neuen Vorgaben gelten.

Betroffen sind wenig überraschend die amerikanischen Tech-Giganten: Apple, Amazon, Microsoft, die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta. Auch die Video-App TikTok ist betroffen.

Zu den Vorgaben gehört unter anderem, dass die „Gatekeeper“ eigene Dienste nicht gegenüber Angeboten von Konkurrenten bevorzugen dürfen. In der Websuche von Google werden deshalb Informationen aus spezialisierten Suchmaschinen anderer Firmen nun ausführlicher dargestellt. Auch ist untersagt, Daten aus verschiedenen Diensten ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zu verknüpfen.

Apple lässt erstmals zu, dass auf dem iPhone Apps von anderen Marktplätzen als dem hauseigenen Download-Store geladen werden können. Beim Facebook-Konzern schufen die Chat-Dienste WhatsApp und Messenger Voraussetzungen für die Integration konkurrierender Messaging-Dienste. Doch Rivalen wie Signal und Threema zeigen wenig Interesse daran und verweisen auf ihre eigenen Datenschutzstandards.

Bei Verstößen drohen hohe Strafen
Bei Verstößen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht eine Zerschlagung im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

Eine spannende Frage ist, ob die EU-Kommission die Umsetzung der DMA-Vorgaben bei Apple akzeptieren wird. Einige Unternehmen wie Spotify und der „Fortnite“-Entwickler Epic werfen dem iPhone-Konzern vor, die Konditionen beim Laden von Apps aus anderen Stores so gestaltet zu haben, dass das für viele Entwickler nicht tragbar sei – und sie lieber im bisherigen Modell bleiben würden.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte bisher nur, dass die Kommission die Umsetzung der DMA-Vorgaben mit Priorität prüfen werde. Dem Finanzdienst Bloomberg sagte sie zugleich, die DMA-Lösungen großer Tech-Konzerne sollten nicht „unattraktiv“ für deren Kunden und Nutzer sein.

Quelle: ORF

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 07.03.2024

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