Prüfung des öffentlichen Vereinsrechts

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrates zu, das „öffentliche Vereinsrecht (Vereinsgesetz, Durchführungsverordnung) im Hinblick auf weitere Bedürfnisse der Praxis zu prüfen und gegebenenfalls zügig fortzuentwickeln“. Dies geht aus der als Unterrichtung (18/9947) vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesrats-Stellungnahme zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes (18/9758) hervor.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 591 vom 14.10.2016

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments