Mutmaßlicher Gründer des Polizeihilfswerkes vor Gericht

Der Mann hatte sich bisher dem Verfahren durch Flucht entzogen. Jetzt ist er in Haft.

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Meißen. Am 15. März findet ab 9 Uhr beim Amtsgericht Meißen im Gebäude Neumarkt 19, Sitzungssaal 1, das Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Gründer des sogenannten „Deutschen Polizeihilfswerks (DPHW)“ statt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor, teilte das Amtsgericht Meißen am Freitag mit. Der Mann soll mit anderen einen Gerichtsvollzieher in Bärwalde bedroht, verletzt und festgenommen haben.

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Der Angeklagte sollte bereits am 15. Dezember vorigen Jahres vor Gericht erscheinen. Er hatte sich dem Verfahren durch Flucht entzogen, wurde per Haftbefehl gesucht und konnte schließlich im Februar in Dresden festgenommen und inhaftiert werden. Zunächst sitzt er dort eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Geldbuße ab.

Ein weiteres Verfahren im DPHW-Prozess gegen einen 74-jährigen mutmaßlichen Mittäter ist für den heutigen Montag um 14 Uhr ebenfalls am Amtsgericht Meißen angesetzt. Dieser Angeklagte war krankheitsbedingt zu seiner Verhandlung nicht erschienen. Seine Anwältin teilte mit, dass er am Sonntag vor der Verhandlung plötzlich extrem hohen Blutdruck gehabt habe und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Er habe große Angst, ins Gefängnis zu müssen, so die Verteidigerin. Der Mann wurde bereits wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Richter bot der Anwältin einen Deal an. Bei einem vollumfänglichen Geständnis werde er eine Gesamtstrafe von nicht mehr als zwei Jahren auf Bewährung verhängen. Es wäre das erste Geständnis und die erste Bewährungsstrafe. Alle bisherigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Alle haben Berufung eingelegt. (SZ/jm)

Quelle: Sächsische Zeitung vom 07.03.2016

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