Sayn-Wittgenstein: Ausschluss aus der AfD-Fraktion war rechtmäßig – jetzt höchstrichterlich bestätigt

(c) Screenshot YT

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat heute die Klage der Landtagsabgeordneten Doris von Sayn Wittgenstein abgewiesen, mit der sich diese gegen ihren im Dezember 2018 vollzogenen Ausschluss aus der AfD-Landtagsfraktion gewandt hat.  

Gestern hatte Sayn-Wittgenstein dem NDR noch gesagt, „es gebe keinen Passus bei der AfD, wonach sie nur als Mitglied Vorsitzende sein könne“. Auch inhaltlich zeigte sie sich wenig einsichtig: Sie wolle an ihrem Kurs weiter festhalten. Und sich nun an „ordentliche Gerichte“ wenden. Das dürfte nun auch hinfällig sein, da es gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel mehr gibt.

Jörg Nobis, Fraktionsvorsitzender der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erklärt dazu:

Endgültiger Schlusspunkt gesetzt

„Der am 4. Dezember 2018 von der AfD-Landtagfraktion gefasste Beschluss,  Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Fraktion auszuschließen, ist formell und materiell rechtmäßig. Wir begrüßen, dass das Landesverfassungsgericht dies in seinem heutigen Urteil eindeutig festgestellt hat – zum einen, weil es Rechtsklarheit schafft, zum anderen weil es gleichzeitig einen Schlusspunkt setzt. Denn gegen diese Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel.

Sayn-Wittgenstein soll nun Konsequenzen ziehen

Doris von Sayn-Wittgenstein, die gestern vom Bundesschiedsgericht bereits aus der AfD ausgeschlossen wurde, sollte jetzt die einzig richtige Konsequenz aus beiden Entscheidungen ziehen und ihr Landtagsmandat an die AfD zurückgeben.

Alles andere würde bedeuten, dass sie das, was sie anderen gerne vorwirft, zuallererst selber betreibt: an Posten zu kleben – ganz nach dem Motto: die schärfsten Kritiker der Elche, sind meistens selber welche.“

Quelle: philosophia-perennis.com vom 29.08.2019 


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Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Hat jemand von dem Gericht was anderes erwartet ?

gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Verfassungsrichter….werden doch von den regierenden Parteien Vorgeschlagen…oder ???