Bundesverfassungsgericht: Gewerkschaften nur mit ausreichender Mitgliederzahl tariffähig

 

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag (19.06.2012) das Urteil über Rechte des Bundestags bei Entscheidungen über den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Laut dem Urteil hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den permanenten Euro- Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Es ging um eine Klage der Bundestagsfraktion der Grünen. Sie bemängelten, dass die Bundesregierung das Parlament in zwei Fällen nicht frühzeitig und umfassend über bevorstehende Maßnahmen informiert habe. Foto: Uli Deck dpa/lsw | Verwendung weltweit (dpa)
Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die NAG keinen Erfolg. (dpa)

Gewerkschaften sind nur mit einer ausreichenden Anzahl an Mitgliedern tariffähig.

Das Bundesverfassungsgericht nahm deshalb die Verfassungsbeschwerde der „Neuen Assekuranz Gewerkschaft“ NAG nicht zur Entscheidung an. Die 2010 gegründete NAG vertritt Beschäftigte der Versicherungsbranche. Über die Anzahl ihrer Mitglieder machte sie bislang keine Angaben. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte im April 2015 festgestellt, dass die „Neue Assekuranz Gewerkschaft“ keine tariffähige Gewerkschaft sei. Das Arbeitsgericht begründete dies damit, dass die Organisation nicht mächtig genug sei, Tarifforderungen durchzusetzen. Die Verfassungsrichter schlossen sich dieser Argumentation jetzt an.

(AZ: 1 BvR 1/16).

Quelle: Deutschlandfunk vom 23.11.2019 


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ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Wer ist noch so blöd und ist in einer Gewerkschaft? Die Beiträge sind unverschämt. Da können sie die oberen Bosse die tollsten Gehälter bezahlen. Die bezahlt dann der normale Arbeiter.