Verweigerung von Sex-Dschihad: IS-Kämpfer richten 19 Frauen hin

Kämpfer der Terrormiliz (IS) haben 19 Frauen hingerichtet, weil sie sich geweigert hatten, als Sexsklavinnen zu dienen, wie die Zeitung „The Daily Mail“ unter Hinweis auf einen amtlichen Sprecher der irakischen Demokratischen Partei Kurdistans (DPK) mitteilt.

Ihm zufolge wurden die Geiselinnen in der im vorigen Jahr von Islamisten besetzen nordirakischen Stadt Mossul festgehalten. Die Nationalität der Toten wird nicht genannt.

Wie die Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs für sexuelle Gewalt in Konflikten, Zeinab Bangura, am vergangenen Dienstag bestätigte, hat die IS eine Preisliste für gefangengenommene Frauen und Kinder veröffentlicht.

„Mädchen werden als Öl verkauft. Jedes kann von bis sechs Männern verkauft bzw. kauft werden. Manchmal verkaufen IS-Kämpfer die Mädchen für Tausende US-Dollar an ihre Familien.“

Jungen und Mädchen im Alter zwischen einem und neun Jahren kosten ihr zufolge 165 US-Dollar, im Alter zwischen 11 und 16 Jahren 124 US-Dollar.

Im April dieses Jahres hatte Bangura mitgeteilt, dass die Extremisten sexuellen Missbrauch als Terrormittel einsetzen.

Die in Russland verbotene Terrorgruppierung Islamischer Staat hatte im Sommer 2014 große Gebiete im Irak und in Syrien erobert und dort ein so genanntes Kalifat mit eigenen Gesetzen und Machtorganen ausgerufen. Nach verschiedenen Angaben gibt es zwischen 50.000 und 200.000 IS-Kämpfer.

Der Begriff Sex-Dschihad (Dschihad al Nikah) war im Jahre 2013 entstanden. Damals hatte der saudische Prediger Muhammad al-Arifi Sunnitinnen aufgerufen, nach Syrien zu kommen, um „den Aufständischen zu helfen, gegen das Assad-Regime zu kämpfen“, indem sie ihnen sexuelle Dienstleistungen erweisen.

Arifi hatte solchen Musliminnen den Eintritt ins Paradies versprochen. Hunderte Sunnitinnen kommen aus verschiedenen Kontinenten freiwillig zu den IS-Kämpfern. Dabei nehmen Islamisten mehrere Hunderte Christinnen und Jesidinnen in Gefangenschaft und zwingen sie zu Sex mit Extremisten.

Quelle: Sputnik vom 06.08.2015

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