Vorlage des Kanzleramts-Bericht: Geschäfte sollen bis 10. Januar schließen

Stuttgart: Ein Polizeiauto fährt durch die leere Innenstadt. (Sebastian Gollnow/dpa)
Stuttgart: Ein Polizeiauto fährt durch die leere Innenstadt. (Sebastian Gollnow/dpa)

Wegen der anhaltend hohen Corona-Neuinfektionen könnte das öffentliche Leben in Deutschland ab der kommenden Woche weitgehend heruntergefahren werden. Das Kanzleramt geht mit dem Vorschlag in die Bund-Länder-Beratungen, weite Teile des Einzelhandels ab Mittwoch bis zum 10. Januar zu schließen – und auch die geplanten Regeln für Weihnachten und Silvester werden deutlich.

Grundsätzlich soll für private Treffen weiter eine Obergrenze von fünf Menschen aus zwei Haushalten gelten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für Weihnachten könnte es Ausnahmen geben.

Die Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel mit den 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sollte am Vormittag beginnen, wann die Ergebnisse bekannt gegeben werden, steht noch nicht fest.

Ausnahmen für bestimmte Geschäfte

Ausnahmen sind demnach vorgesehen für den Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und den Großhandel.

Dagegen sollen Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen werden. Einschränkungen gibt es aber auch beispielsweise für Supermärkte. Der Verkauf von Produkten, die keine Lebensmittel und nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen seien, könne eingeschränkt werden, heißt es. Ausgeweitet werden dürfe der Verkauf keinesfalls.

Weitere finanzielle Hilfen geplant

Der Bund will dem Entwurf zufolge „betroffene Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen“. Dafür wolle man eine verbesserte Überbrückungshilfe III bereitstellen, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Der monatliche Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro soll helfen, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Zudem sind steuermindernde Maßnahmen geplant, etwa durch Abschreibungen für bereits bestellte Waren. Einen Ersatz für ausgefallene Umsätze, wie von Branchenvertretern gefordert, soll es für den Einzelhandel aber nicht geben.

Arbeit und Schulunterricht „wann immer möglich“ von zu Hause

Ebenfalls vom 16. Dezember bis 10. Januar sieht der Entwurf deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas vor. „Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.“ Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können. Auch für Kindertagesstätten soll gelten, dass Kinder möglichst zu Hause betreut werden sollen. Die Einzelheiten müssen die Länder regeln. Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise schon erklärt, die „Betreuungsgarantie“ gelte und die Einrichtungen würden (außerhalb bereits geplanter Ferienzeiten) nicht geschlossen.

Arbeitgeber werden aufgefordert, ihre Beschäftigten möglichst von zu Hause aus arbeiten zu lassen.

Ausnahmen zu Weihnachten, Singen im Gottesdienst untersagt

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Papier vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen „Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis“ zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen demnach sowohl Ehegatten und Lebenspartner als auch direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Diese könnten insgesamt dann auch aus mehr als zwei Hausständen kommen.

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften seien unter Einhaltung der mittlerweile üblichen Regeln erlaubt: Der Mindestabstand von 1,50 Metern müsse gewahrt werden, eine Maskenpflicht gelte auch am Platz, Gesang ist untersagt. Bei größeren Zusammenkünften soll eine Anmeldung nötig sein.

Versammlungsverbot an Silvester

Am Silvestertag und am Neujahrstag soll ein bundesweites „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt werden, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf „publikumsträchtigen Plätzen“ sowie generell ein Verbot für den Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester eingeführt werden. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum soll im gesamten Zeitraum bis 10. Januar untersagt und Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden.

Zahlen sind weiterhin hoch

Hintergrund sind die weiter sehr hohen Infektionszahlen: Das Robert Koch-Institut meldete am Sonntag 20.200 Neuinfektionen. Das sind 2.433 mehr als vor einer Woche. Es starben weitere 321 Menschen an oder mit dem Virus. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg laut RKI-Angaben weiter auf 169,1 und entfernt sich damit immer mehr vom Zielwert 50, den Bund und Länder anstreben. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner sich in Deutschland innerhalb von sieben Tagen neu anstecken.

Quelle: Deutschlandfunk vom 13.12.2020

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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Die bringen es tatsächlich fertig unser Land vollends zu ruinieren.
Nur werden wie immer die kleinen Leute die Zeche zahlen.