Abdul Bari Omar, Taliban
Das Auswärtige Amt äußerte sich via X (Twitter):
Wir verurteilen den Auftritt des Taliban -Vertreters Abdul Bari Omar in Köln auf das Schärfste. Zu den uns vorliegenden Personendaten wurde kein Visum durch eine unserer Visastellen erteilt. Wir prüfen in engem Austausch mit den Innenbehörden und Partnern weitere Maßnahmen.
Die Reise wurde uns nicht angekündigt. Wir erkennen die Taliban nicht an. Solange die Taliban in Afghanistan in eklatanter Weise die Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen und Mädchen mit Füßen treten, wird es keine Normalisierung mit dem Taliban-Regime geben.
Quelle: Auswärtiges Amt auf X (Twitter)
Anmerkung der Redaktion: Wer hat ihm denn das Visa erteilt?
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 18.11.2023
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Wie üblich mal wieder keine Ahnung. Schlaft weiter.
Eine Schande dass der Kerl in Deutschland auftreten darf. Schliesst endlich die ganzen Moscheen im Land.
Erbau mal als Christ in einem muslimischen Land eine Kirche …………die treten dir in den Arsch.
Willst Du kein Moslem sein, schlag ich dir die Bibel klein, oder was interpretiere ich aus deinen Sätzen?
Alice Weidel spricht, sie wäre bekennende Lesbe und hätte keine Ambitionen bei einer muslimischen Übernahme Westeuropas mit einem Sack über dem Kopf vom Dach gestoßen zu werden.
Alice, es ist eine Friedensreligion.
Der Bettvorleger und auch noch die moderne Ausführung-angewärmt, kritisiert einen nicht zu kritisierenden! Und denkt darüber nach, darüber nachzudenken! Wir als Bettvorleger sind schließlich auch wer-halten zu Gnaden!
Nach neuestem unüberhörbaren Geflüster brauchte der zur Einreise nicht mit einem Porsche den Zaun vom Flugplatz von innen nach außen durchbrechen. Der lebt in Köln. Gab es doch gestern Razzien auf Moscheen und der wurde nicht gefunden. Die Show geht weiter!
500 (die-5-die Lüge) Wortmordmarken Blinde haben gestöbert. Gegen 1-3 Räääächte setzen DIE auch nur das Minimum aus der Vorschrift um, das sind 3000 verfügbare! Es soll ja nicht gegen Vorschriften und dem Art: 3 GG verstoßen werden!