Estland: Premierministerin Kaja Kallas fordert Zerschlagung Russlands

Kaja Kallas ist die erste weibliche Ministerpräsidentin Estlands

Estnische Premierministerin Kaja Kallas

Die Premierministerin von NATO-Mitglied Estland, Kaja Kallas, fordert (am 18.5.), Russland zu besiegen und die Zerschlagung in vielen kleinen Staaten. Derartige Klagen können als Kriegserklärung gelesen werden. Kallas, WEF Young Global Leader, baut auf den Schutz der USA auf.

Zum Video auf X

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 22.05.2024

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
24 Tage zuvor

Singen kann DIE nicht und dumm wie ein Atlas ist Sie auch! Wurde von Kuchen gesprochen, daß dieser Krümel sich meldet?

Ulrike
Ulrike
23 Tage zuvor

Wieder so eine Trulla die die Weisheit mit dem Löffel gefressen hat. Mann oh Mann hat die Verfolgungswahn? Vasall der USA ???

Hertha Bertschel
Hertha Bertschel
23 Tage zuvor

Typische Schwab Nutte. Dumm faul arrogant. Was fuer einen Seniorenpuff in Palestina.

kairo
kairo
23 Tage zuvor

„Ganz Russland muss badisch werden!“

(Stand zu Beginn des 1. Weltkriegs auf einem Waggon, mit dem Soldaten an die Front transporiert wurden, wahrscheinlich badische Soldaten)

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
23 Tage zuvor
Reply to  kairo

Foto aus der „Gartenlaube“ der Zigarettenschachtel Sammlung?
Russland verändert seine Grenzen in der Ostsee, mal sehen wer da badisch wird?

birgit
birgit
23 Tage zuvor

Was hat die geraucht ❓

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
23 Tage zuvor

Im Netz gefunden Auszug

###Esten in der Waffen-SS: „Struktur
aus Blut“

Estlands SS-Division war nicht direkt am Holocaust beteiligt. Ihre Mitglieder schon.

STOCKHOLM taz | Der 1939 zwischen Deutschland und der Sowjetunion
geschlossenen „Molotow-Ribbentrop-Pakt“ schlug das Baltikum dem
sowjetischen Einzugsbereich zu. 1940 annektierte Stalin Lettland, Litauen und
Estland. Dort ließ er die „Estnische Sozialistische Sowjetrepublik“
proklamieren, die 1941 von deutschen Truppen besetzt und Teil des
„Generalkommissariats Ostland“ wurde. Viele Esten schlossen sich den
deutschen Truppen an, insgesamt etwa 25.000 der SS und rund 75.000 der
Wehrmacht. Andere kämpften in der Roten Armee. Der
Ursprung der im April 1944 aufgestellten estnischen SS-Division – offiziell:
„20. Waffen-Grenadier-Division der SS (estnische Nr. 1)“ – war die im
Oktober 1942 gegründete estnische „SS-Legion“. Die war im Mai 1943
auf über 5.000 Soldaten angewachsen und wurde in „Estnische SS-Freiwilligenbrigade“
umbenannt. Im Januar 1944 bestand sie aus 12.000 Mann, wurde in den Rang einer
Division erhoben und umfasste neben Freiwilligen auch zunehmend estnische
Wehrpflichtige. Im Herbst 1944, kurz bevor die Rote Armee das Land wieder
besetzte, betrug ihre Stärke etwa 15.000 Soldaten.

Der Antrieb, sich SS oder Wehrmacht anzuschließen,
resultierte aus Hass gegen die Russen, die bei der Annektion Estlands teilweise
rücksichtslos und gewaltsam vorgegangen waren und Tausende Esten nach Sibirien
deportiert hatten. Hinzu kam der Wunsch, am Kampf gegen den Kommunismus
teilzunehmen, sowie die Erwartung, unter deutscher Hoheit leichter nationale
Selbständigkeit erringen zu können. Zudem genoss die SS den Ruf einer
militärischen Elite-Truppe. Faktisch wurde die estnische SS-Truppe vor allem beim
Versuch eingesetzt, den Vormarsch der Roten Armee zu stoppen oder zu
verlangsamen. Hitler hatte den Befehl ausgegeben, Estland müsse „bis zum
letzten Mann verteidigt werden“.

Fehlende Aufarbeitung der Verbrechen

In den Holocaust in Estland waren die estnischen
SS-Truppen nicht direkt verwickelt. Dieser war Anfang 1942 im Wesentlichen
abgeschlossen. Auf estnischer Seite in die Schoah aktiv eingebunden waren aber
einheimische Polizei- und Schutztruppen, die dann teilweise pauschal in die
ersten SS-Einheiten übernommen wurden. Organisationen wie das „Simon
Wiesenthal Center“ sprechen davon, dass Estlands SS-Leute zu einer
„Struktur aus Blut und Tod“ gehörten, und werfen dem Land vor, die
Mehrzahl der Holocaust-Täter nie bestraft und unzureichend verfolgt zu haben.
Ähnliche Kritik kam aus den USA.

Nach der Unabhängigkeit Estlands 1991 wurden die
Ex-SS-Soldaten als Kämpfer gegen die Sowjets und für die Freiheit
rehabilitiert. Estlands verstorbener Ex-Staatspräsident Lennart Meri, der auch
auf Treffen deutscher Vertriebenenverbände auftrat, warf Deutschland 1996 vor,
eine „Canossa-Republik“ zu sein, die nur Reue angesichts der
deutschen Geschichte zeige, aber selbst erlittenes Unrecht nicht zu
thematisieren wage. Und ein ehemaliger belgischer SS-Mann erklärte beim
letztjährigen SS-Divisions-Treffen in Sinimäe: „Solche Feiern wie hier,
das gibt es in Europa sonst nirgends mehr.“ ###

Im Netz gefunden Auszug Ende

Im Netz gefunden Auszug

###Justiz und Behörden verhöhnen die Opfer der Shoah:
Deutsche Rentenzahlungen an SS-Veteranen in Lettland

Der Beschluss des Bundessozialgerichtes in Kassel vom Freitag den 18.12.98, der den lettischen SS-Veteranen eine Rente zusichert, ist der vorläufige Höhepunkt einer Kette von Ungeheuerlichkeiten.

Die Bundesregierung in Bonn weigerte sich jahrzehntelang, Renten an Opfer der Shoah in Osteuropa zu bezahlen. Erst im Vorjahr wurde mit der Jewish Claims Conference ein Kompromiss zur Rentenzahlung an Überlebende erzielt. Die nunmehrige Entscheidung, Freiwilligen der Waffen-SS aus Lettland Renten
auszuzahlen, würde bedeuten, sie offiziell zum Bestandteil der deutschen
Erinnerung erster Güte zu erklären. Die wenigen Überlebenden der Mordaktionen
des Arajs Kommando und der Polizeibatallione im Baltikum (welche in die im Jahre 1943 gebildeten SS-Einheiten integriert wurden), als Fußnote der Geschichte weiterhin darben müssen.

Mehr als 94% der 70.000 Juden in Lettland wurden durch die Nazis und ihre Helfer ermordet. Aus ganz Europa wurden Juden nach Lettland gebracht und dort ermordet. Ähnlich
war es in Litauen, von 220.000 Juden am Anfang des Krieges wurden mehr als 93%
ermordet. Sowohl in Litauen, wie auch in Lettland, geschah dies oft bevor die Deutschen überhaupt eintrafen.

Unser
Appell an Roman Herzog: Setzen Sie diesem unendlichen Skandal ein Ende!!! Keine
Rente aus Deutschland für die Schergen der Nazis und ihren Mitläufern!!!

Die „Humanitären Gesten“, die Deutschland bisher setzte, hatten mit den
Opfern der Shoah nichts zu tun. Im Gegenteil: Ein Heim in Litauen wird in hoher Wahrscheinlichkeit eher den Tätern zugute kommen, die nunmehr „Helden im Kampf gegen das Sowjetsystem“  werden (laut Diktion der gültigen Rechtsprechung in Litauen).

“Es besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung aufzugeben“
Das Bundessozialgericht hat ein Stuttgarter Urteil aufgehoben und SS-Männern aus Lettland grundsätzlich eine Rente zugebilligt

Das Bundessozialgericht hat lettischen Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS grundsätzlich Anspruch auf eine Kriegsopferrente zugebilligt. Ein entgegengesetztes Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde
kassiert.

Von Stefan Geiger

Noch
immer werden Opfer des Nazi-Terrors schäbig behandelt, noch immer müssen
beispielsweise ehemalige Zwangsarbeiter aus Osteuropa auf eine ohnehin nur symbolische Entschädigung warten. Derweil haben Osteuropäer, die damals mit denDeutschen gemeinsame Sache machten, beispielsweise als Angehörige der einstigen
Waffen-SS, gute Chancen, von der Bundesrepublik noch eine Rente zu bekommen.
Nach der jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichts sogar mehr denn je.

Die Kasseler Richter haben jetzt entschieden: Wer als Angehöriger der Waffen-SS im Kriegseinsatz verletzt worden ist, muß nach dem Bundesversorgungsgesetz eine Entschädigung erhalten wie jeder Soldat der Wehrmacht auch. Das gelte gerade auch für Letten, die sich damals freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hatten. Nur
bei ausländischen Verbänden, die auf deutscher Seite gekämpft, aber “andere,
selbständige Ziele“ verfolgt hätten, gelte etwas anderes. Das
Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte das in den Jahren 1996 und 1997
noch anders gesehen. Offenkundig unter dem Eindruck der damals entbrannten
öffentlichen Diskussion über die so unterschiedliche Behandlung von Opfern und
Tätern hatten die Stuttgarter Richter zwei Letten eine Kriegsopferrente
verweigert. Dabei sind die Stuttgarter, wie jetzt auch die Kasseler Richter,
mit keinem Wort auf die verwerfliche Rolle der Waffen-SS eingegangen. Sie
versuchten vielmehr, den Rentenanspruch mit einer sehr formalen Argumentation
abzuweisen. Die SS-Truppen, so die Stuttgarter damals, seien kein Teil der
Wehrmacht gewesen. Für einen “militärähnlichen Dienst für eine (andere)
deutsche Organisation“ gebe es aber nach dem Bundesversorgungsgesetz keine
Entschädigung. So glaubten sie, die Zahlungen an SS-Angehörige begrenzen zu
können, ohne allzutief in eine inhaltliche Diskussion einsteigen zu müssen.

Der 9. Senat
des Bundessozialgerichts folgte dieser Argumentation jetzt nicht. Das oberste Sozialgericht verweist darauf, daß der Gesetzgeber seit Anfang 1998 sogar ausdrücklich die Angehörigen der Waffen-SS in den Kreis der
Versorgungsempfänger einbezogen hat, die früher dort vorsichtshalber nicht namentlich aufgeführt waren. Vollzogen wurde diese Änderung ausgerechnet bei dem Versuch, dem einen oder anderen Übeltäter die Rente nachträglich streichen
zu können. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn dem einzelnen die Beteiligung
an Verbrechen gegen die Menschlichkeit nachgewiesen werden kann – auch bei
Angehörigen der Waffen-SS. Daß Mitglieder der Waffen-SS Anspruch auf eine Rente
haben, ist ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gewesen. Und: “Es
besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung aufzugeben“, heißt es jetzt trotzig
und ostentativ in der Urteilsbegründung des Kasseler Gerichts, das um die
politischen Folgen seiner Entscheidung sehr wohl weiß.

In einer
Presseerklärung des Stuttgarter Anwaltsbüros Schnabel und Heinz, das Kläger aus
Lettland vertreten hat, steht denn auch: “Darüber hinaus dürfte das Urteil in seinem sachlichen
Gehalt auch zu einer erheblichen Versachlichung der Diskussion über die Rolle
der Waffen-SS…beitragen
.“

Die Gerichte hätten übrigens nicht zwingend so grundsätzlich über die Anträge der Kläger aus Lettland entscheiden müssen. In der ersten Instanz war einer der Kläger
beispielsweise schon mit der Begründung abgelehnt worden, es sei keineswegs
nachgewiesen, daß die Gesundheitsschädigungen, insbesondere eine erst
Jahrzehnte später aufgetretene Epilepsie, überhaupt Folgen von
Kriegsverletzungen seien. Die übergeordneten Instanzen wollten aber erkennbar
ausgerechnet an diesem Beispiel zwei – einander nun widersprechende –
Grundsatzentscheidungen fällen.

Was die aus
der Ferne klagenden, lettischen SS-Männer damals genau gemacht haben, spielte
in allen drei Instanzen übrigens keine Rolle; ihre persönliche Lebensgeschichte
ist den anderen Verfahrensbeteiligten unbekannt. Die Fälle sind jetzt an das
Stuttgarter Landessozialgericht zurückverwiesen worden. Es geht dabei nicht um
weltbewegende Summen, um eine Rente von wenigen hundert Mark im Monat, was sich
aber rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung Anfang der neunziger
Jahre auch jeweils zu einem Betrag von mehreren 10.000 Mark summieren würde. Das ist in Lettland viel Geld. Und es
ist weit mehr, als irgendein Zwangsarbeiter, sofern er denn vor seinem Tod
überhaupt noch eine Entschädigung erhält, je erhoffen dürfte.

Formaljuristisch
mag man so argumentieren wie das Bundessozialgericht, und man kann auch darauf
verweisen, daß die Leistungen im Sozialrecht nach formalen Kriterien ohne
moralische Wertung zu gewähren sind. Bemerkenswert ist aber schon, welcher
Menschen sich die deutsche Justiz nachhaltig und effektiv annimmt und welche
Menschen sie zur selben Zeit – bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht –
abweist oder aber auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet. Die neue Diskussion
um eine Entschädigung der Zwangsarbeiter jedenfalls ist erst angestoßen worden,
nachdem die von der deutschen Justiz bitter enttäuschten Kläger begonnen haben,
ihr Recht anderswo zu suchen. Die Justiz kann, wenn sie denn will, durchaus über
den Einzelfall hinaus etwas bewirken.###

Im Netz gefunden Auszug Ende