Prozess-Start am Landesgericht – Massenvergewaltigung in Wien: „Opfer selbst schuld“ – Prozess gegen neun Iraker

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Prozess gegen neun Iraker wegen Gruppenvergewaltigung in Wien (Foto: Sabine Hertel)

Am Dienstag startete der Prozess gegen jene neun Iraker, die eine Lehrerin zu Silvester 2015/16 gemeinsam in einem Zimmer beim Praterstern vergewaltigt haben sollen. Einige der Angeklagten bekannten sich über ihre Dolmetscher und Anwälte „nicht schuldig“. Das Ganze sei eine „bsoffene Gschicht“ gewesen, war im Gerichtssaal zu hören. Auch das abstruse und verächtliche Argument, das Opfer hätte die Vergewaltigungen selbst gewollt, musste sich die Opfer-Anwältin (die Lehrerin war nicht anwesend) gefallen lassen.

Die neun Angeklagten erschienen am Dienstag Vormittag mit ihren Anwälten. Zu Beginn wurden Personenfeststellungen aller Anwesenden durchgeführt – der bestellte Dolmetscher hatten viel zu tun, um die Identitäten zu übersetzen.

Die Frage, ob die Angeklagten sich schuldig fühlten – DNA- und Spermaspuren hatten sechs der Männer nach dem brutalen Akt überführt – verneinten manche der mutmaßlichen Täter. Manche der Anwälte trugen das Argument vor, dass ihre Mandanten zu dem Zeitpunkt der Tat betrunken gewesen sein sollen. Sogar das zynische Argument, dass das Opfer die sexuellen Handlungen gewollt hätte  – und daher „selbst schuld“ an dem brutalen Vorfall gewesen sein soll, hieß es.

Festgestellt wurde vor Gericht, dass die Angeklagten auf verworrene Weise miteinander verwandt sind. Teilweise gehören sie jedoch verschiedenen Stämmen an, die im Irak miteinander verfeindet sind, was zu unterschiedlichen Darstellungsweisen der Angeklagten führte, sie belasteten sich gegenseitig.

Ab Mittag wurden die Beschuldigten einzeln ins Verhör genommen, am Dienstag war der Hauptangeklagte an der Reihe, der sich „schuldig“ bekennt.

Der Prozess, der auf vier Tage anberaumt ist, ist für Dienstag um kurz nach 14 Uhr beendet worden.

Quelle: m.heute.at vom 21.02.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Das ganze Dreckspack in den Irak zurück und dort in den Knast. Nicht bei uns durchfüttern.

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor

Wer betrunken mit dem Auto gefahren ist, dem sagt jeder Richter in der Urteilsbegründung: „Der Angeklagte hat sich selbst und freiwillig in die Lage versetzt und war desentsprechend zu verurteilen wegen Trunkenheitsfahrt.“

Warum sollte das bei Straftaten durch Ausländer anders sein? Aber auch dies ist Fakt:

Da es in Deutschland keinen Staat gibt, gibt es auch keine Urkunde. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt, was Amtsmißbrauch des Ausstellers wäre. Noch ein Fakt: Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die sogenannten Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Somit begeht jeder Amtsanmaßung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt Ungültigkeit. Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind nichtig. Nichtige Verwaltungsakte oder Gerichtsentscheidungen entfalten keine Wirkung!

Das heißt, man muss auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei einem Gerichtsurteil ist der Richter der Willensbekundende, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter.

Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt. Was aber tun gegen das Unrecht?

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht angewendet werden. (1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des BVerfGE zwingend zitiert sein (siehe 55, 100 bzw. 1BvR 668/04).

Alle Behörden haben sich an die Urteile des BVerfG zu halten. Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht. Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt. Das ist als Täuschung im Rechtsverkehr strafbar.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit.

Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind – ausgewiesen durch die Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer, welche Firmen nur auf eigenen Antrag erhalten – können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen darf? Kann das Ihr Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung!

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar. Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind (Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen, sondern von Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein, erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen bestritten. Wer ist warum anderer Ansicht?

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Ab an den Pranger mit diesem Dreckspack. Ein Ritter hätte sein Schwert gezogen.
Das ist der Dank für Asylgewährung.

Heidi
Heidi
7 Jahre zuvor

Ich wundere mich nicht, dass viele Frauen eine Vergewaltigung nicht anzeigen, denn vor Gericht werden sie von den Anwälten dieses Abschaums noch einmal verbal vergewaltigt. Am Ende stehen dann die Vergewaltiger als die armen Opfer da und der Richter hebt den Zeigefinger und sagt: „du,du, das tut man aber nicht“, bevor sie wieder auf die Menschheit und hier vor Allem die Frauen, losgelassen werden. Es ist eine Schande, wie unser Justizsystem die Frauen verhöhnt. Es fehlt nur noch, das ihnen zur Last gelegt wird, die empfohlene Armlänge Abstand nicht eingehalten zu haben. Zitat „Sogar das zynische Argument, dass das Opfer die sexuellen Handlungen gewollt hätte – und daher „selbst schuld“ an dem brutalen Vorfall gewesen sein soll, hieß es“. Dieser Anwalt, der das gesagt hat, sollte gleich mit denen hinter Gitter oder abgeschoben werden. Das letztere wäre mir sympathischer.