UNO-Menschenrechtsrat – USA boykottieren Israel-Debatte

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf am 13. September 2016. (dpa / Salvatore di Nolfi)
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf (dpa / Salvatore di Nolfi)

Die USA haben eine Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats boykottiert, weil das Gremium die Situation in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten erörtern wollte.

Dies zeige die schon länger bestehenden Vorurteile des Rates gegen Israel, teilte das US-Außenministerium zur Begründung für das Fernbleiben in Genf mit. Die amerikanische UNO-Botschafterin Haley kritisierte, dass Israel damit völlig überzogen ins Visier genommen werde, während der Rat nicht über die Lage in Ländern wie Syrien, Iran oder Nordkorea berate. US-Präsident Trump hatte dem israelischen Premierminister Netanjahu zuletzt Unterstützung zugesichert.

Quelle: Deutschlandfunk vom 21.03.2017

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Karlchen
7 Jahre zuvor

Erklärung der Menschenrechte Resolution 217 Artikel 2:

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Artikel 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und Rufes ausgesetzt werden.

Artikel 20: Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.

Artikel 25: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

Artikel 28: Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Aus Artikel 2 geht hervor, dass Jeder diese Rechte besitzt. Aus keinem einzigen dieser Artikel geht hervor, dass man in der „Bundesrepublik Deutschland“ wohnen muss, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können.

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