Europa – Schweden: Dschihad als Aufenthaltstitel – IS-Anhänger freigelassen und vor Abschiebung sicher

 

Schweden: Dschihad als Aufenthaltstitel - IS-Anhänger freigelassen und vor Abschiebung sicher

IS-Scharfschütze beschießt Zivilisten in Rakka (Symbolbild)

#Schweden ließ einen IS-Anhänger frei, weil ihm Terrorpläne nicht nachgewiesen werden konnten. Seine Terrorsympathien schützen ihn sogar vor der Abschiebung. Der schwedische Staat wollte dem Mann die Todesstrafe in Syrien und Saudi-Arabien nicht zumuten.

In der schwedischen Stadt #Malmö ließ ein Gericht einen 30-jähriger Mann syrischer Herkunft frei, obwohl dieser mit dem Islamischen Staat sympathisierte und in dringendem Tatverdacht stand, in Terroraktivitäten involviert zu sein. Die schwedische Sicherheitspolizei #Säpo wollte den Mann des Landes verweisen. Da ihm in Syrien aber die Todesstrafe drohe, entschied ein schwedisches Verwaltungsgericht, ihn nicht zu deportieren.

Der Extremist soll in einen Angriff auf ein schiitisches Kulturgebäude in Malmö verwickelt gewesen sein. Das zuständige Strafgericht entschied sich für einen Freispruch, wies aber auf dessen Sympathien für den IS hin. Am 11. Oktober 2016 waren Molotowcocktails in ein Gebäude geflogen, welches der irakische Kulturverein Aldorr nutzte.

„Krieger des Kalifats“ bekannten sich zu Attentat

Der IS übernahm damals die Verantwortung für den Angriff. Das Magazin der Terrormiliz, Al-Naba, sprach davon, dass „Krieger des Kalifats“ die Tat verübt hätten und diese dem Kampf gegen Ungläubige gedient habe. Der schwedische Terrorismusexperte Magnus Ranstorp wies darauf hin, dass der IS gerne die Verantwortung für jede Tat übernähme, die ihm Aufmerksamkeit verschaffe, und man die Äußerung deshalb mit Vorsicht genießen solle.

Nach seiner Entlassung nahm ihn die Säpo fest, um ihn ausweisen zu lassen. Die Tatsache aber, dass das schwedische Gericht in Malmö den Mann zu einem Befürworter des Islamischen Staat erklärt hatte, schützte den Mann letztendlich vor einer Abschiebung. Weder nach Syrien, noch nach Saudi-Arabien – dorthin hat er ebenfalls Verbindungen -, könne man ihn ausweisen, denn es drohe ihm in beiden Ländern die Todesstrafe. Dies berichteten die schwedischen Nachrichtenportale Sydsvenskan und Hellingborgs Dagblad.

Der Anwalt Lars Edman, der den Mann vor Gericht vertrat, gab an, dass dieser sich nun um Reisepapiere bemühen wolle. Säpo erklärte wiederum, nicht zu einem Einzelfall Stellung beziehen zu können.

#Göteborg als schwedische IS-Hochburg

Mehr als 300 schwedische Kämpfer haben sich in den vergangen Jahren auf den Weg nach Syrien und in den Irak gemacht, um dort im Namen des Islamischen Staats zu kämpfen, zu töten und zu vergewaltigen. Damit liegt Schweden im europäischen Vergleich in den oberen Rängen bezogen auf die Zahl von #Dschihad-Touristen, die sich in IS-Gebiete begeben haben. Besonders die Hafenstadt Göteborg dient als Ort der Radikalisierung.

Nach dem Terrorattentat von Stockholm erklärte #Stefan Löfven, der schwedische Premierminister, die Einwanderungswelle für beendet. Der Attentäter war ein abgewiesener Asylbewerber, der sich durch falsche Identitäten einer Abschiebung entzog. Eine eigene Abteilung gegen die Ghetto-Bildung soll terroraffine Vorstadtstrukturen wie in Göteborg künftig verhindern und damit auch eine Radikalisierung der Jugendlichen.

Quelle: Russia Today (RT) vom 30.05.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
5 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Die Schweden sind noch mehr gehirnamputiert als die Deutschen inzwischen.
Schiebt den Drecksack ab und alles weitere braucht euch nicht zu interessieren.

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

https://www.facebook.com/groups/CarlSaufenberg ist für alle Meinungen offen. Sogenannte Reichsbürger aus Deutschland bitte bei mir melden! Zwangsversteigerungen sind gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 im westlichen Teil meiner besetzten Heimat verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 – sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – sagt es das Bundesverfassungsgericht.

Die Rechtspfleger/innen missachten oft alle Gesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen oder durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren:

Einfach beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ stellen und beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten!

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Schweden – BRAVO!

NUR so kann man die Vernichtung des eigenen Volkes beschleunigen.
Wer uns töten will wird gehegt und gepflegt. Warum bekommt der nicht den Friedensnobelpreis, andere Verbrecher haben den doch bekommen.

Bitte laßt den Verrbrecher in eurem Land eure eigenen Leute töten. Da er ja nicht abgeschoben wird, aus HUMANITÄREN GRÜNDEN, hat er nun die Chance bekommen weiter Straftaten gegen schwedische Menschen und Einrichtungen zu begehen. Hauptsache ist nur das dem ja nichts geschieht.

Wie verblödet sind die Politiker und wie BLIND ist die Justiz und wie DUMM schon das eigene Vokl, welches sich nicht mehr wert oder wehren darf.

Raus mit diesem Dreckspack. Egal in welchem Land von Europa.

Karl in Oslo
6 Jahre zuvor
Reply to  meckerpaul

Ist das in deinem besetzten Deutschland anders? https://www.facebook.com/groups/CarlSaufenberg ist für alle Meinungen offen. Sogenannte Reichsbürger aus Deutschland bitte bei mir melden! Zwangsversteigerungen sind gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 im westlichen Teil meiner besetzten Heimat verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 – sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – sagt es das Bundesverfassungsgericht.

Die Rechtspfleger/innen missachten oft alle Gesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen oder durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren:

Einfach beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ stellen und beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten!