01.06.2017 • 08:23 Uhr
Quelle: Reuters
Wladimir Putin nach dem Treffen mit dem französischen Präsidenten Macron im Schloss Versailles
#Russlands Präsident #Wladimir Putin gab während seines Besuchs in #Frankreich am 29. Mai dem französischen Blatt #Le Figaro ein #Interview, in dem er nicht nur über französisch-russische Beziehungen sondern eine Reihe politischer Themen spricht, darunter die Zukunft Syriens, NATO-Osterweiterung, die Gerüchte über russische Hacker und weitere international relevante Fragen. RT Deutsch veröffentlicht das ganze Gespräch.
Quelle: Russia Today (RT) vom 01.06.2017
alles-auf-einen-klick.eu
Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.
Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.
(Klick aufs Bild und es geht los)
[…] Zum Artikel […]
Ach ja, der Zarewitsch ! Ich bin überwältigt und begeistert, vorallem von seiner geschmackvollen Kleidung ! Herzlichen Dank, Wladimir Wladimirowitsch.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Aktenzeichen 8 C 28.05: Ein Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht kann sich auch aus einem bisher nicht bekannten SMAD-Befehl ergeben, wenn er einschließlich der Freigabelisten echt und dadurch in der Rechtswirklichkeit erkennbar geworden ist, dass er den Bereich der befehlsgebenden Stelle verlassen hat. Urteil im Gesamttext:
Im Urteil geht es um eine Enteignungsmaßnahme, die in einem Wiederaufnahmeprozess mit zwei bisher unbekannten SMAD-Gesetzen begründet wurde. Das Verwaltungsgericht hatte das Verfahren verworfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dann die korrekte Rechtslage nach Völkerrecht aufgegriffen und entschieden. Nach Artikel 2 Abs. 1 Überleitungsvertrag gilt Besatzungsrecht in vollem Umfang! Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 vom 10.10.46) vom 03.04.2016
https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland zeigt die Wahrheit, bitte besuchen! Wer ist anderer Meinung?
Karl, es gibt diese SMAD-Befehle !
Super H. Putin und elegant. Da könnte sich mancher eine Scheibe abschneiden.
Macrönchen kann ihm nicht das Wasser reichen.
Ulrike, der Zarewitsch ist immer elegant, manchmal auch sportlich. Vorallem wenn die Regierungsmannschaft gegen die Mannschaft des FSB Eishockey spielt.
Aber schau doch mal auf seine Farbwahl ! Klingelts ???
Klaro Birgit. Der weiss was er tut.
Insolvenzordnung (InsO) der BRD § 89 Vollstreckungsverbot:
(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.
(2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist. http://www.eurohunde.de zeigt mehr!