Erben wird zum Massenphänomen

Berlin (ADN). Vererben wird in Deutschland zu einer Massenerscheinung. Das ergibt sich aus einer einzigartigen Studie, die die Berliner Quirin-Privatbank arrangiert  und am Mittwoch in Berlin präsentiert hat. Zusammen mit dem internationalen Marktforschungsinstitut YouGov Deutschland wurden im April 2017 7.432 Online-Interviews geführt, deren Ergebnisse von der Quirin-Bank als repräsentativ für alle 16 Bundesländer bezeichnet werden. Einige Resultatate: In Bayern wird am häufigsten geerbt, in Hessen gibt es die meisten Großerben. Immobilien-Nachlässe nehmen zu und sind bald in jedem zweiten Erbe enthalten. Fast die Hälfte der Deutschen fühlt sich nicht ausreichend zum Thema informiert.

Prognostiziert wird, dass jede fünfte Erbschaft in Deutschland künftig über einer Viertelmillion Euro liegen wird. Regionale Spitzenreiter beim Erben sind die Bayern (38 Prozent), Schlusslichter die Hamburger und die Bewohner von Mecklenburg-Vorpommern (31 Prozent). 


In der Pressemitteilung der Bank heißt es wörtlich: „Jeder zweite Erwachsene in Deutschland hat vor, etwas zu vererben. Am häufigsten in Baden-Württemberg (55 %), am seltensten in Sachsen (40 %). Nur jeder achte Deutsche findet es dabei wichtig, die Verteilung einer Erbschaft zuvor mit allen Beteiligten zu besprechen. Die exakt gleichmäßige Verteilung unter den Erben hält die Hälfte der Deutschen für gerecht. Jeder fünfte findet es aber auch gerecht, wenn Menschen, die es nötig haben, mehr bekommen als andere oder sogar alles.“ ++ (ve/mgn/07.06.17 – 159)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 07.06.2017

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Karl der Deutsche
6 Jahre zuvor

In der Schweiz und Norwegen gibt es Menschen. Deren Würde ist unantastbar. https://web.facebook.com/groups/Deutschlandgold kann mit dir und anderen viele Fragen klären: Hoheitliche, souveräne Staaten sind auf der Erde schon seit langem nicht existent. Es besteht ein System von Gesellschaften, die das bestehende Konzern- bzw. Handelsrecht verwalten. Am Beginn meiner Suche hatte ich einen Denkfehler begangen, als ich dachte, dass allein das Handelsrecht die Welt regiert. Nein, das stimmt ganz und gar nicht:

Treuhandgesellschaften sind die Basis des gesamten öffentlichen Rechts. Überlest das bitte nicht! Unsere vorrangige Aufmerksamkeit gehört dem Weg, wie wir als aller erstes die öffentliche Person loswerden und erst danach sind wir privat und unterliegen privatem UCC-Handelsrecht. Lasst uns also bitte von Anfang an diese beiden hauptsächlichen Bereiche a) das öffentliche und b) das private Recht unterscheiden. Das Trust- und Stiftungsrecht bedient als öffentliches Recht den öffentlichen Bereich. Das alleinig verwendete Privatrecht ist das Handelsrecht des Uniform Commercial Code, also der private Bereich.

Beides ist, wie bereits dargestellt, aus dem kanonischen Kirchenrecht entstanden. Der Hauptgrund, warum wir allesamt mit unserem „alle Behörden sind Firmen und bei Dun & Bradstreet gelistet“ keine echten Erfolge verzeichnen konnten, liegt wohl darin, dass wir das Stiftungs- und Trustrecht überhaupt nicht in Betracht gezogen haben, wenigstens ich nicht. Es ist mir nicht aufgefallen. Aber wir sind allesamt Beschäftigte der BRD bzw. Employees der US-Incorporated. Wir haben einen Personalausweis. Wir haben eine Sozialversicherungsnummer. Wir haben eine Steuer-ID. Wir haben einen Wohnsitz. Wir sind öffentliche Beschäftigte. Wir sind Publicofficer. Wir sind nicht privat!

Wir sind Treuhänder des einen Trusts, wir sind Begünstigte des anderen Trusts und als solche genießen wir Privilegien, weil wir öffentliche Beschäftigte sind. Für jemanden, der Privilegien, Nutzen und Vorteile aus einem solchen Trusts zieht, gilt: Er muss im Tausch dafür alle Rechte aufgeben.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Jetzt sterben die Alten die viel erwirtschaftet haben so langsam alle und die Nachfahren erben nun mal. Schon schaut der Staat schon wieder gierig was er holen kann. Eine Schweinerei ist die Erbschaftssteuer.

Wieso kriegt das was der Staat der überhaupt nichts zum Erbe beigetragen hat?
Also meine Eltern hinterhalb von 8 Wochen beide starben war sofort nach der Beerdigung ein Schreiben da wo wir auflisten sollten was für Wertsachen vorhanden sind. Die wollten sogar wissen was für Geschirr und Haushaltsgegenstände vorhanden sind. Ich war sprachlos.Diese dreckigen gierigen Aasgeier.

Bei mir haben die nichts geholt !!!!

Karl aus Deutschland in Oslo

Insolvenzordnung (InsO) der BRD § 89 Vollstreckungsverbot:
Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder andere Bezüge sind unzulässig! Jetzt bitte gleich https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ansehen. In https://www.youtube.com/watch?v=9pJpCT3V17Q spricht ein Schweizer!

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Karl, Du gehst am Thema vorbei. Du gehst uns einfach nur noch auf die Nerven !