#Schwarzarbeiter genießen trotz ihres Verstoßes gegen das Steuer- und Sozialrecht den Schutz der #gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Fall eines Arbeitsunfalls hätten Beschäftigte Anspruch auf Leistungen, sagte #Eberhard Ziegler vom #Dachverband der Unfallkassen dem Deutschlandfunk. Zudem müssten Privathaushalte, die Schwarzarbeiter beschäftigen, kaum mit Konsequenzen rechnen. Nach der gültigen Gesetzeslage drohe ihnen zwar ein Bußgeld, in der Regel würden aber nur die nicht gezahlten Beiträge nachgefordert.
Die Minijobzentrale verlangt eine Änderung der Regelung. Pressesprecher Buschfort erklärte, das Schlupfloch müsse dringend beseitigt werden. Seinen Schätzungen zufolge entgehen den Unfallkassen dadurch jährlich 285 Millionen Euro an Beiträgen.
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