UNO: VOLLVERSCHLEIERUNG IST MENSCHENRECHT – Wie ist das eigentlich mit Miniröcken in Saudi Arabien?

 

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Von EUGEN PRINZ | Die Europäische Union und die UNO haben eines gemeinsam: Sie sind der Beweis für die Richtigkeit des Spruchs „Gut gemeint ist das Gegenteil von gut.“ Bei Ihrer Gründung noch vom Gedanken des Nutzens für die beteiligten Völker geprägt, entwickeln sich beide Institutionen immer mehr zum Schreckgespenst für den anständigen, arbeitsamen Normalbürger.

Fallen die Begriffe „Resettlement“, „Relocation“ und „Global Compact For Migration“, bekommen jene, die ihre Heimat, ihre Sicherheit und ihren Wohlstand lieben, Schweißausbrüche angesichts dessen, was die Giftküche des UNO-Bevölkerungsaustausches für sie bereit hält.

 

Die #UNO ist auch redlich bemüht, alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die einer breit angelegten Flutung Europas mit Migranten aus islamisch geprägten Ländern im Wege stehen würden. Anders ist die Rüge, die der UNO Menschenrechtsausschuss in Genf gegen #Frankreich wegen des dort herrschenden allgemeinen Verbotes des islamischen Gesichts- oder Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit ausgesprochen hat, nicht zu verstehen.

Verbot der #Vollverschleierung verstösst gegen die #Menschenrechte

Hier würde gegen die Menschenrechte verstoßen, urteilte das UN-Gremium. Hintergrund ist die Beschwerde von zwei Nikab-Trägerinnen, die gegen das seit 2010 in Frankreich gültige Gesetz verstoßen hatten und deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.

Ein Verschleierungsverbot gibt es übrigens auch in Belgien, Österreich, Dänemark, Bulgarien und Teilen der Schweiz. Diese Länder können sich also ebenfalls angesprochen fühlen.

In ihrer unendlichen Weisheit kam der UN-Menschenrechtsausschuss zu der Überzeugung, dass so ein Verbot dazu führen könne, dass verschleierte Frauen sich gar nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigten und so an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden.

Daher habe Frankreich das Recht der Frauen, ihre religiösen Überzeugungen mit dem Nikab zu offenbaren, verletzt, meinte der Ausschuss. Argumente wie die innere Sicherheit und die Förderung des Zusammenhalts der Gesellschaft ließen das Gremium nicht gelten.

UNO Rüge für Saudi-Arabien wegen Minirockverbot?

Und nun warten wir gespannt darauf, dass die UNO ihrem Mitgliedsland Saudi Arabien (und allen anderen dieser Sorte) klar macht, dass es ein Recht der Frauen gibt, ihre nicht-religiöse Überzeugung durch das Tragen von Minirock oder Hotpants in der muslimischen Öffentlichkeit zu demonstrieren.

Quelle: pi-news.net vom 25.10.2018

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schmid von Kochel
schmid von Kochel
5 Jahre zuvor

Werden demnächst auch die Gipfelkreuze demontiert?