„Flüchtlingsurteil“ – Wieder ein Freispruch für einen Messerstecher?

 

Symbolfoto: Collage
Symbolfoto: Collage

Dieses Urteil wird mit Sicherheit die Runde machen und vielleicht sogar andere Messerstecher aufmuntern, denn anscheinend reicht in solchen Fällen wohl die eigene Aussage, um die Richter „milde“ zu stimmen. Die „Bild“ vermeldet, dass  die Jugendstrafkammer Münster heute den 18-jährigen Seyed M. vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen hat.

Am 21. Mai 2018 soll Opfer José M. den Afghanen um 3 Uhr früh in den Stadtpark bestellt haben, um sich mit ihm zu prügeln. Es ging angeblich um ein Mädchen. Der Täter sollte wohl von ihr ablassen, so zumindest der Wunsch des Opfers.

 

Doch der Täter kam zur Schlägerei mit einem Messer, was das Opfer anscheinend nicht geahnt hatte. Bei der Schlägerei soll der Afghane José M. eine Flasche auf dem Kopf zerschlagen, danach sechsmal auf ihn eingestochen haben.

Angeblich aus Notwehr. Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät. Die Klinge hatte sein Herz durchbohrt. Das Messer warf der Täter laut Bild anschließend in einen Fluss. Klingt ziemlich eiskalt und so bleibt auch die Frage, warum der Richter hier eine Notwehr gesehen hat, wenn der Täter ein Messer bei sich hatte, das Opfer aber anscheinend nicht?

Quelle: journalistenwatch.com vom 21.01.2019


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Genau solche verdammten Richter gehören nach Workuta.

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Wenn der mit Messer zum Treff geht hat er keine guten Absichten !
Deshalb kann ich das Urteil nicht nachvollziehen.