Berliner Polizeischüler verrät Polizeigeheimnis an Kumpel vom Araber-Clan

 

Polizeiakademie Berlin (Bild: PolizeiBerlin, CC BY-SA 4.0, siehe Link)
Polizeiakademie Berlin (Bild: PolizeiBerlinCC BY-SA 4.0, siehe Link)

Berlin – Schlechte Deutschkenntnisse, charakterlich nicht geeignete Polizeianwärter oder mangele Disziplin. So nur eine kleine Auswahl aus der Negativliste der Berliner Polizeischule. Nun sitzt Polizeianwärter Muhammed I. (22) auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Geheimnisverrat.

Wie die Bildzeitung hinter der Bezahlschranke berichtet, soll der 22-jährige Muhammed I. ein Foto aus einer internen Polizeifahndung abfotografiert haben und per Kurznachrichtendienst nicht nur an seine Freundin, sonder auch an jenen weitergeschickt haben, der auf dem Foto abgebildet war: Seinen Kumpel.

 

Nun sitzt der Polizeischüler Muhammed I. auf der Anklagebank des Amtsgerichts Berlin wegen Geheimnisverrats. I. gab freimütig zu, das Foto weitergeleitet zu haben. Seine Begründung macht deutlich, in welchem katastrophalen Zustand sich die Polizeiakademie befindet. Der Angeklagte gab an, dass er nicht gewusst habe, dass das verboten sei.  Da der Computer im Klassenraum gestanden habe, habe er sich öfter ins Poliks-System (Polizeiinternes Kommunikationsystem) reingeklickt. „Und nicht nur ich. Auch andere Schüler“, so Muhammes I. Mit einem Passwort, in dessen Besitz jeder Polizeischüler sei, wäre der Zugang zum System kein Problem gewesen. Die Gegenfrage der Richterin, dass das ja wohl nicht erlaubt sei, entgegnete der Angeklagte: „Offiziell nicht. Aber eine Aufsicht war ja meist nicht da.“ So habe er auch das Foto seines Freundes entdeckt und mit seinem Smartphone abfotografiert und ihm geschickt. „Ich wollte ihn damit ein bisschen ärgern“, so die Rechtfertigung eines angehenden Polizeibeamten.

Betreffender „Kumpel“ sei der Spross der arabischen Großfamilie Remmo, und der wurde wegen eines Tankbetruges verdächtigt, berichtet die Bildzeitung weiter.

Über seine Schweigepflicht sei er nie belehrt worden. Weil er später ins Schuljahr eingestiegen sei, habe er nur eine Kurzversion davon erhalten. Zudem den Hinweis, dass er sich „anstrengen soll und so“. Den Hinweis der vorsitzenden Richterin, dass es der gesunde Menschenverstand einem schon sagen sollte, dass man keine polizeidienstlichen Interna weitergeben dürfe, scheinen beim Angeklagten nicht angekommen zu sein. Muhammed I.s‘ angestrebte Polizeilaufbahn sei somit vorbei, was auch an seinen unzureichenden Noten gelegen habe. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 31.01.2019 


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Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Es darf gelacht werden.

Himmel, wirf Verstand auf unsere Politiker, mehr, noch mehr…

Hiermit spreche ich der BRD Regierung mein Mißtrauen aus.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Jahre zuvor

So kommt es, wenn die Katze auf die Leberwurst aufpassen soll, mit der man Ihr vor der Nase herum wedelt!

Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

So gehts wenn man bestimmte Ausländergruppen in die Polizei aufnimmt.
Dummer gehts nimmer.