Das Verwaltungsgericht Köln hat Eilanträge der drei großen Netzbetreiber gegen die Rahmenbedingungen für die Versteigerung der 5G-Mobilfunk-Frequenzen abgelehnt.
Man sehe keine Eilbedürftigkeit, entschied das Gericht. Damit kann die Auktion wie geplant am kommenden Dienstag beginnen. Über Klagen der Netzbetreiber dürfte damit erst lange nach der Versteigerung entschieden werden.
Die Eilanträge kamen von den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Telefónica und Vodafone, die die staatlichen Vergaberegeln für rechtswidrig halten. Die Unternehmen kritisieren unter anderem, dass sie ihre Netze unter bestimmten Bedingungen für kleinere Betreiber öffnen müssen. Auch diese hatten – allerdings aus anderen Motiven – Eilanträge gestellt, die ebenfalls zurückgewiesen wurden.
Das 5G-Netz ermöglicht hohe Übertragungsgeschwindigkeiten und ist vor allem für die Industrie wichtig.
Quelle: Deutschlandfunk vom 15.03.2019
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