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Staatsanwaltschaft Lüneburg – Tod eines Soldaten nicht auf fahrlässige Tötung zurückzuführen

  10. April 2019 Soldaten auf einem Übungsmarsch. (imago stock&people) Der Tod eines Soldaten nach einem Übungsmarsch in Munster vor zwei Jahren ist nicht auf fahrlässige Tötung zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg teilte mit, der Tod des 21-Jährigen sei für dessen … Weiterlesen

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