Staatsanwaltschaft Lüneburg – Tod eines Soldaten nicht auf fahrlässige Tötung zurückzuführen

 

Soldaten mit Rucksäcken beladen auf einem Übungsmarsch. (imago stock&people)
Soldaten auf einem Übungsmarsch. (imago stock&people)

Der Tod eines Soldaten nach einem Übungsmarsch in Munster vor zwei Jahren ist nicht auf fahrlässige Tötung zurückzuführen.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg teilte mit, der Tod des 21-Jährigen sei für dessen Vorgesetzten und eine Ausbilderin nicht vorhersehbar gewesen. Dies hätten die Ermittlungen ergeben. Bei der Ausbilderin liege im Fall eines weiteren kollabierten Soldaten allerdings fahrlässige Körperverletzung vor, da sie den Zusammenbruch des Offiziersanwärters hätte vorhersehen müssen.

Insgesamt vier Soldaten waren im Juli 2017 während eines Marsches bei sommerlichen Temperaturen mit Hitzschlag kollabiert. Der 21-Jährige starb zehn Tage später.

Quelle: Deutschlandfunk vom 10.04.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments