Bad Freienwalde – Vorwurf Wahlfälschung: AfD schaltet nach Pannen bei Bürgermeisterwahl Staatsanwaltschaft ein

Der AfD-Kandidat unterlag bei der Bürgermeisterwahl in Bad Freienwalde knapp – 160 Stimmen machten den Unterschied. Bei den Briefwahlstimmen gab es jedoch eine massive Panne. Die Partei zweifelt deshalb am Wahlergebnis und hat nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Vorwurf: Wahlfälschung.

Von Redaktion

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) muss sich nun mit den Vorwürfen auseinandersetzen (www.imago-images.de)

Nach Unregelmäßigkeiten bei der Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Bad Freienwalde wurde nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Das geht aus einer Pressemitteilung der AfD Brandenburg vom Donnerstag hervor.

So hat der AfD-Landtagsabgeordnete Lars Günther am Mittwoch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gestellt. Es geht um den Verdacht der Wahlfälschung und des Wahlbetrugs. Außerdem hat Günther, der auch Ortsvorsitzender in Bad Freienwalde ist, die Sicherung aller Wahlunterlagen beantragt.

Bei der Stichwahl für den Posten des Bürgermeisters der Kleinstadt am 19. Oktober hatte der durch die AfD unterstützte Kandidat Frank Vettel knapp mit 48,4 Prozent der Stimmen gegen die CDU-Bewerberin Ulrike Heidemann mit 51,6 Prozent verloren – den Unterschied machten 160 Stimmen aus.

Bei der Wahl zeigte sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen Urnenstimmen und Briefwahlstimmen: Während Vettel bei den Urnengängern mit 54,7 Prozent deutlich vorne lag, konnte Heidemann 64,4 Prozent der Briefwähler auf sich vereinen – das machte am Ende den entscheidenden Unterschied. Die Wahl übertraf dabei die bereits bekannte Diskrepanz bei Brief- und Urnenstimmen – Christdemokraten schneiden traditionell besonders gut bei Briefwählern, die AfD besonders gut bei Urnenwählern ab.

Aufgrund dieser deutlichen Unregelmäßigkeiten hat die Partei bereits Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Auch der Heidemann in der ersten Wahlrunde unterlegene, unabhängige Kandidat Marco Terei hat bereits Einspruch eingelegt, wie der RBB berichtet. Sowohl der Landeswahlleiter als auch Heidemann weisen die Vorwürfe zurück. Auch die Wahlleiterin der Stadt sieht keinerlei Anlass, es habe gar keine Pannen oder Probleme während der Wahl gegeben.

Quelle: Apollo News vom 31.10.2025

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
9 Tage zuvor

###160 Stimmen machten den Unterschied.###
Die 16 steht für „von etwas befreien!“

Ulla
Ulla
9 Tage zuvor

War doch vorhersehbar. Da wurde wie überall beschissen. Die Auszähler bestimmen wer gewonnen hat.

Det
Det
9 Tage zuvor

Eine Wahl wird durch auszählen der Stimmen entschieden,….. wusste schon Stalin.

birgit
birgit
8 Tage zuvor
Reply to  Det

Sogar zum zählen zu blöde❗️Solche Leute braucht das Land.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
8 Tage zuvor
Reply to  Det

Mit dem kleinen Unterschied, dass dich diese Aussage das Leben gekostet hätte. Hier kannst du so ziemlich jeden Unsinn verbreiten… . Das ist doch was.

birgit
birgit
8 Tage zuvor

Droh mir nicht, Du Troll !

birgit
birgit
8 Tage zuvor

mir sollte uns heißen !

Det
Det
8 Tage zuvor

Was Sie als Unsinn bezeichnen sind leider die Fakten!

kairo
kairo
8 Tage zuvor

Und ich dachte immer, diese Weisheit käme vom Genius des Jahrhunderts selbst.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
8 Tage zuvor

Du verbreitest nur Unsinn! Der auch noch mit über 30 Silberlingen bezahlt wird!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
8 Tage zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Bin ich in deinen Augen ein Verräter? So wie Judas mit 30 Silberlingen bezahlt wurde? Oder lebst du, viel besser träumst du von einer Vergangenheit, weil du mit der Gegenwart nicht klar kommst?!
Egal. Ich bevorzuge ein gesetzliches Zahlungsmittel in ausreichender Höhe.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
7 Tage zuvor

Du Troll warst doch bei der Gründungsversammlung des Reichs dabei!
Ich auch! Ich habe das Video! So kräht der Hahn!

Det
Det
7 Tage zuvor

Dumm nur, dass das gegenwärtige eigentliche gesetzliche Zahlungsmittel, die D-Mark, SHAEF-Gesetz Nr. 61, aus dem Umlauf gezogen wurde, bzw. immer noch wird!

Der Euro ist nur ein öffentliches Zahlungsmittel, der keinem Annahmezwang unterliegt!