Ur-Absichten des Grundgesetzes differieren erheblich vom heutigen Text

Berlin (ADN). Auf ursprüngliche Absichten und Formulierungen des Grundgesetzes macht die Zeitung „neues deutschland (nd) am Montag aufmerksam. Heute scheint dies kaum möglich, zumal es um gegenwärtig aktuelle Forderungen aus der Bevölkerung geht – beispielsweise das Sozialisieren von Eigentum. „Fast wäre das Grundgesetz vor 70 Jahren mit einer eingeschränkten Eigentumsdefinition in Kraft getreten“, schreibt das Blatt. Denkbar knapp sei vor sieben Jahrzehnten eine Definition von Eigentum im Grundgesetz abgelehnt worden, die Vergesellschaftung leicht gemacht hätte. Enteignungen hätten nach 1945 selbst bürgerliche Politiker gefordert.

„Die Formulierung hatte es in sich und war ohne Vorbild in der deutschen Geschichte. Selbst in den Landesverfassungen von 1946 und 1947, die Sozialisierungen nicht nur ermöglichten, sondern teils sogar geboten, war sie nicht enthalten.“ Der SPD-Politiker Carlo Schmid begründete in der achten Sitzung des Grundsatzausschusses im Oktober 1948 die engere Fassung des Eigentumsbegriffes. Einerseits gehöre das Eigentum zum persönlichen Lebensbereich des Menschen und sei in dieser Eigenschaft „Substrat ethischen Verhaltens“. so Schmid. Andererseits sei Eigentum ein „Faktor der ökonomischen Verfassung eines Landes“. Nur das persönliche Eigentum wollte Schmid unter den Schutz des Grundrechts stellen. Das die wirtschaftliche Verfassung betreffende Eigentum sollte lediglich unter den Schutz des Gesetzgebers gestellt werden. ++ (gg/mgn/27.05.19 – 145)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 27.05.2019


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gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Das GG ist durchlöchert wie ein Schweizer Käse.
Wegen jedem Furz – egal von welcher Partei – muß das GG geändert werden.
Und unsere Verfassungsrichter sagen selbstverstädlich zu jedem Shit JA und Amen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Mit den Unterschriften am 17. 07. 1790 haben alle bestätigt; die BRiD ist wieder auf Besatzerrecht zurückgestuft! Kohl: Friedensvertrag ist keiner gewünscht.
Einigungsvertrag Art. 2.1 und 4.2 sagen das ganz exakt aus! Die Diskussion bringt nichts. DIE verstehen nur was bei Demos Ihnen vorgeworfen wird.
Mit der Greta der Gretas sind DIE einer Meinung, weil es gegen das eigene Volk geht.
Das GG interessiert doch keinen, am wenigsten DIE die es anwenden müssen!
Die Beamtenhaftung ist abgeschafft.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

GG = Provisorium !!!