Erfurt (ADN). Ehemalige DDR-Volkspolizisten bekommen in Thüringen mehr Rente. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts hervor. Danach ist das Verpflegungsgeld, das den DDR-Polizisten gezahlt wurde, als Einkommen zu betrachten. Dies muss nun auch bei der Berechnung der Renten berücksichtigt werden. „Verpflegungsgeld war eine lohnpolitische Maßnahme und diente der Verbesserung der Einkommenssituation des Betroffenen“, argumentiert das Gericht. Nunmehr muss dem Kläger das zwischen 1961 und 1981 erhaltene Verpflegungsgeld bei der Rente angerechnet werden.
Bis Ende 2018 gibt es in Thüringen etwa 3.000 solcher Überprüfungsanträge. Angaben der Landespolizeidirektion zufolge gab es Anfang 2019 rund 50.000 Menschen in Thüringen, die als Versorgungsempfänger aus dem ehemaligen Sonderversorgungssystem der Volkspolizei registriert sind. ++ (hz/mgn/11.06.19 – 160)
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War der Ramelow in der DDR ABV und sorgt vor? Braucht Er Wähler? Baut er an einer privaten Truppe. Denn wer mehr Rente haben will muß sich melden und gibt die Adresse zum Kontakt!