Prozess in Berlin: Reichsbürger vor Gericht – Polizeipräsident sollte 511 Milliarden Dollar zahlen

 

Klaus L. steht wegen gewerbsmäßiger Erpressung und versuchter Nötigung vor Gericht
Klaus L. steht wegen gewerbsmäßiger Erpressung und versuchter Nötigung vor Gericht Foto: Olaf Wagner

Weil er Millionen vom Berliner Justiz-Senator forderte, steht ein sogenannter Reichsbürger vor Gericht. Im Frühjahr 2017 drohte er laut Anklage, maltesische Mahnbescheide vollstrecken zu lassen. Er scheiterte kläglich.

Amtsgericht Tiergarten. Strafsache 246b Ls 6/18.  Angeklagt: Klaus L. (54) aus Zehlendorf. Ihm werden gewerbsmäßige Erpressung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Die Schreiben gingen 2017 bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ein.

Er forderte Millionen

Mal wurden zwei Millionen US-Dollar gefordert „innerhalb von 72 Stunden als Bankscheck“, mal zehn Millionen, mal 248 Millionen. Andere Schreiben gingen an Hauptzollämter. Von einem Präsidenten der Generalzolldirektion sollen sogar 340 Millionen US-Dollar gefordert worden sein.

Höhepunkt: Laut Anklage wurde am 1. August 2017 dem Polizeipräsidenten in Berlin bei einer imaginären „Fristüberschreitung“ ein „Anrecht auf Etablierung eines kommerziellen Pfandrechts in Höhe von 511.000.000.000 US-Dollar“ in Aussicht gestellt.

Nach einem Unfall festgenommen

Klaus L. sitzt hinter Gittern. Am 8. März 2019 erging Haftbefehl, weil er nicht zum Prozess kam. Am 3. Juni 2019 wurde er auf der Autobahn bei Bonn nach einem Unfall festgenommen.

Er ist gelernter Mechaniker, war zuletzt Speditionsfahrer. „Ich habe kein einziges dieser Schreiben geschrieben“, behauptet er. „Das ist zwar meine Unterschrift, aber alles gefälscht. Das war Irina.“ Die Frau habe er 2014 bei einem Reichsbürger-„Lehrgang für Souveräne“ kennengelernt. Richter: „Danach verabschiedeten Sie sich aus der geltenden Rechtsordnung?“ Keine Antwort.

Schuld auf „zukünftige Ex“ geschoben

Nur: „Irina schrieb Briefe, ich ging arbeiten. Sie ist meine zukünftige Ex.“ Richter: „Wussten Sie, was in den Briefen steht?“ Angeklagter: „Sie war der Kopf, sie hat sich das alles ausgedacht.“ Richter: „Ist das Ihre Unterschrift?“ Angeklagter: „Ja. Nein. Vielleicht. Ich kam nach Hause, wollte meine Ruhe. Sie machte die Post.“

Richter: „Haben Sie die Geldforderungen gesehen?“ Angeklagter: „Ab und zu, aber ich habe mich nicht darum gekümmert. Das war ein Fehler. Ich konnte mich bei Irina nicht durchsetzen. Ich hatte Angst, sie beendet die Beziehung. Sonst ist sie Hausfrau. Ihre Eltern hatten eine Baufirma.“

„Irina“ ist verschwunden

Das Verfahren gegen die Frau ist abgetrennt zur gesonderten Verhandlung. Im Moment weiß keiner, wo sie ist. Auch der ehemalige Vermieter des Paares in Bochum wurde mit ungerechtfertigten Forderungen überzogen.

„Sie ließen sechs Milliarden US-Dollar in ein US-Register eintragen“, so Markus F. (59) als Zeuge. Gedroht wurde mit Vollstreckung durch Anwälte in Malta. Mittlerweile wurde dieser kriminellen Masche ein Riegel vorgeschoben. Der Prozess gegen Klaus L. geht am 29. Juli weiter.

Quelle: B.Z. vom 10.07.2019 


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Annette
Annette
4 Jahre zuvor

…und wann geben die nichtstaatlichen Behörden deren NICHTSTAATLICHKEIT zu?

Was ist daran so schwer zu verstehen, daß der Bund als Rechtsnachfolger des Vereinigten Wirtschaftsgebietes eine non governmental organization ist und kein Staat sein kann?

Es geht wohl um Geld? Der erste hohe Bürokrat, der das zugibt, wird zur WARNUNG entlassen?

Es gibt nur einen Weg und der ist geradeaus.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Da muß irgendwo etwas wahres daran sein. Die RechtsbeugermaXXXa kann nicht gegen eine Fiktion prozessieren. Ist da etwas offenkundig?
Wenn Er seins Forderung nicht begrüdet hat, wie…Vermutlich(:-))

JURISTISCHER TRICKBETRUG
TÄUSCHUNG im RECHTSVERKEHR
FORMAUURISTISCHER PLÜNDERUNG
VERLETZUNG der PRIVATSPHÄRE
UNVERLETZLICHKEIT der WOHNUNG
VERSTOSS gegen ARTIKEL 13 GG
VERLETZUNG DES KÖRPERS
Personenstandsfälschung
Falschbeurkundung
Unwirksame Inlandszustellung
Verrichtungsgehilfe
Schäden gem. §-6- Handelsvertrag (1) §-4-
Formmangels §§ 125 und 126 BGB
Rechtswidriger Versuch der Anwendung aufgehobener Grundrechtsnormen, hier
Zivilprozessordnung (ZPO)
Amtsanmaßung § 132 und 132a StGB
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
Diebstahl § 242 StGB
Betrug § 263 StGB
Nötigung § 240 und 241 StGB
Erpressung § 253 StGB
Hochverrat gegen Bund oder ein Land §§ 81 und 82 StGB
Verstoß (Kriegsverbrechen nach Artikel 46 und 47) gegen das ,,Abkommen
betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S.
107) Haager Landkriegsordnung (HLKO)
DIN 5007-2
Handel mit kopierten Wertpapieren.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Nach diesem Artikel ist zu vermuten, da waren Stümper am werkeln.
Wenn man die Maximen des Handels nicht verstanden hat, sollte man die Finger von Akzeptanz und Pfandrecht lassen.
Alle korrekt ausgeführten Prozesse, nach UCC, werden in Rechtskraft erwachsen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit !

Alexander Berg
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Nee, weil das vom Menschen geschaffene Recht an sich eine Luftnummer ist…

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Alexander Berg

Dieses Recht wurde vom Vatikan geschaffen. Demzufolge nicht von Menschen.
Da REPTOS generell nur mit diesem Recht arbeiten, wird es auch nicht abgeschafft.
Ansonsten wäre ihr zusammengeklauter Reichtum
pfutsch ! und die doppelte Buchhaltung der Firmen würde nicht mehr funktionieren.
Studiere UCC 1-308 !

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