Aussetzung der Schulpflicht in Sachsen: Freistaat wehrt sich vor Gericht

In Sachsen dürfen Eltern entscheiden, ob Kinder die Grundschule besuchen.

Leipzig – Der Freistaat Sachsen geht wie angekündigt gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vor. „Bei uns ist heute eine Beschwerde dagegen eingegangen“, bestätigte am Dienstag ein Sprecher des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Wann darüber entschieden wird, ist noch offen.

Eltern entscheiden über Schulbesuch

Grundschüler in Sachsen müssen vorübergehend nicht zum Unterricht erscheinen. Zwei Tage vor der geplanten Wiedereröffnung von Schulen und Kitas am vergangenen Montag hat das Kultusministerium am Samstag kurzfristig die Schulbesuchspflicht für die Klassen eins bis vier ausgesetzt. Es bestehe zwar weiter eine Schulpflicht, Eltern könnten aber selbst entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen, teilte das Ministerium mit.

Beschluss vom Verwaltungsgericht Leipzig

Mit der überraschenden Entscheidung reagierte die Behörde auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Freitag. Dieses hatte im Eilverfahren zugunsten der Eltern von zwei Kindern entschieden, die sich gegen die Öffnung der Grundschulen ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gewandt hatten.

Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 19.05.2020 


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