15 Jahre und schon über 130 Straftaten: Anklage gegen Geraer Messer-Syrer erhoben

(Symbolbild:SpeedKingz/shutterstock)

Gera – Bei all dem Pandemie-Stress der letzten Wochen sollte doch auch eine gelegentliche Auffrischung des öffentlichen Bewusstseins nicht vergessen werden für all jene unendlichen Bereicherungen, die uns die letzte vor der Corona-Krise von Angela Merkel angeblich so bravourös gemeisterte Krise bescherte: Welche verkommenen Subjekte im Zuge der Flüchtlingskrise unter den sogenannten Schutzsuchenden ins Land gespült wurden, davon zeugt der Messer-Angriff von Gera Anfang des Jahres mit zwei Schwerverletzten.

Die Staatsanwaltschaft der thüringischen Stadt hat nun Anklage gegen die drei syrischen Täter, typische „junge Männer“ erhoben. Wie „Focus“ berichtet, ist der mutmaßliche Haupttäter gerade einmal einmal 15 Jahre alt – und hat ein beachtliches Vorstrafenregister sowie eine Ermittlungsakte, die ganze Regalmeter füllen dürfte: Schlappe 130 Straftaten, ein Jahr in U-Haft und schließlich 2019 die Verurteilung zu einer langjährigen Gefängnisstrafe zieren seine bisherige Biographie.

Doch die verhängte Haftstrafe musste Mohammed D. nie absitzen. Deshalb konnte er sein Unwesen weitertreiben – und griff dann mit zwei Mittätern, dem Iraner Ramin N. (19) sowie dem Afghanen  Ali Sina M. (21), zwei Deutsche in der Geraer City an und verletzte sie durch etliche Messerstiche schwer Die Opfer, ein 28-jähriger Entwicklungsingenieur aus Gera und sein 34-jähriger Freund, der als Dozent an einer Fachhochschule arbeitet, erlitten erhebliche Kopf- und Gesichtsverletzungen und mussten notoperiert werden.

Die Anklage gegen den Wiederholungstäter lautet auf versuchten Totschlag, gegen die beiden anderen auf gefährliche Körperverletzung.  Selbst dies war umstritten, denn zur Empörung der Angehörigen der Opfer wollten die Geraer Staatsanwälte trotz der eindeutigen Tötungsabsicht und enormen Brutalität auch gegen den 15jährigen Messer-Teenie nur wegen „gefährlicher Körperverletzung“ vorgehen. Damit wäre der Fall vor dem Amtsgericht gelandet; mit der Höhereinstufung ist nun das Landgericht zuständig.

Kuscheljustiz ist bereits am Werk

Die Kuscheljustiz wird jedoch Mittel und Wege finden, die als „Flüchtlinge“ firmierenden Täter aus dem gröbsten herauszupauken – und während sich diese über den deutschen Staat schlapplachen, gemeinsam mit verständigen Sozialarbeitern, Asylaktivisten oder Psychologen eine günstige Sozialprognose erstellen. Nicht zu vergessen auch Ärzte, die mit dienlichen Gutachten ihren Beitrag leisten – und so, ganz wichtig im Umgang mit den angeblich schutzbedürftigen lupenreinen Merkelgästen in diesem Land, die allfälligen „mildernden Umstände“ zusammenzutragen, auf dass das Theater immer so weitergehen möge.

Haupttäter Mohammed D. gilt als „schwer traumatisiert“ gilt infolge des „syrischen Bombenkriegs“, was auch schon bei seinen früheren Straftaten stets „berücksichtigt“ wurde. Die tragischen Erlebnisse rechtfertigen dann nicht nur den Geraer Messerangriff (den die Opfer als glatten Mordversuch erlebten), sondern auch seine früheren Heldentaten; in seiner Akte sind laut „Focus“ unter anderem registriert: Vorsätzliche Körperverletzung (5 Fälle), versuchte schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahl (jeweils 2 Fälle), Sachbeschädigung, Leistungserschleichung, Drogenerwerb (23 Fälle), Drogenbesitz und Drogenhandel (jeweils 6 Fälle) sowie Hausfriedensbruch in 89 Fällen. (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 24.05.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Schiebt diesen Drecksack schnellstens ab. Wir brauchen nicht die Verbrecher aus dem Ausland. Warum sollen wir den füttern.??

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Ich brauche keine weiteren belege, daß unser nichtstaatliches System einen Systemfehler hat.

Fröhliche Jagd auf BIO-Deutsche bei OwiG und GEZ

Voll bescheuert… man hat es doch mit intelligenten Menschen zu tun, oder sind die alle systemblind? (Ja…)