Schweizer Verein: Die Mobilfunkgrenzwerte sind gesundheitsschädlich!



uw. Bereits am 15.6.12 reichte der damalige Nationalrat Ruedi Noser FDP, ein Postulat ein, das die Anlagegrenzwerte von Mobilfunkantennen in der Schweiz abschaffen und dafür den Grenzwert der ICNIRP* e.V. einführen soll. Dieser eingetragene Verein hat sich zum Ziel gesetzt einen „industriefreundlichen“** Grenzwert zu entwerfen. Die Mobilfunkindustrie akzeptiert nämlich nur Schäden durch Funkstrahlung, die auf der Erwärmung von Gewebe basieren. Alle anderen, nicht durch Erwärmung verursachten Schäden durch Mobilfunkstrahlung wie z.B. Blutbildveränderungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Krebs, werden dabei nicht berücksichtigt. Vergleichbar ist dies, wenn jemand anhand eines Thermometers versucht, die Radioaktivität neben einem Atomkraftwerk oder einem Castor-Behälter zu messen. So nach dem Motto: „Wir haben keine Temperaturerhöhung, also ist die Atomkraft sicher.“ Denn der Mensch wird durch die Funkstrahlung nicht warm, sondern krank! Dient das Strahlenschutzgesetz der Industrie oder dem Schutz der Bevölkerung? [1]

Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht:

„Die elektromagnetischen Strahlen sind eine stille Gefahr, weil sie nicht lärmen, nicht sichtbar sind, nicht riechen, schmecken oder schmerzen. Ihre Gefährlichkeit wird unterschätzt.“ 

*International Commission on Non-Ionizing Radiation

**Das bedeutet in der Praxis, einen Grenzwert, der den Profit steigert, ungeachtet der Schäden an Mensch und Umwelt

[1] http://ul-we.de/warum-werden-die-deutschen-grenzwerte-von-internationalen-wissenschaftler-als-ungeeignet-eingestuft/

Quelle: Stimme und Gegenstimme Nr. 27/2016

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