- OLG München verurteilt Heilpraktikerin zu Schmerzensgeldzahlung an kleinen Sohn. (imago images / agefotostock)
Eine Heilpraktikerin muss nach dem Krebstod einer Patientin 30.000 Euro Schmerzensgeld an deren Sohn zahlen.
Das hat das Oberlandesgericht München in einem Grundsatzurteil entschieden. Neben dem Schmerzensgeld wurde sie unter anderem zur Zahlung von Schadenersatz für entgangenen Kindesunterhalt verurteilt. Die an Gebärmutterhalskrebs erkrankte Frau hatte – trotz guter Behandlungschancen – eine Strahlen- und Chemotherapie abgebrochen und sich stattdessen auf Präparate aus Schlangengift verlassen, die sie von ihrer Heilpraktikerin bekam. Die Richter befanden, sie hätte ihrer Patienten raten müssen, die Chemotherapie wieder aufzunehmen. Der Vater des kleinen Jungen hatte für das Kind ursprünglich 170.000 Euro von der Heilpraktikerin seiner verstorbenen Partnerin verlangt. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.
Quelle: Deutschlandfunk vom 26.03.2021
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Wieder von unten nach oben lesen. Im letzten Satz wurde der Rechtsweg versperrt. Das gibt es nicht!!! 170 000, die 17 das „Q“ Nächste Satz verweist auf die Pharmaka. Welche jegliche Alternativmedizin verbietet und nur für eine bestimmte Menschengruppe erlaubt. Die Heilpraktikerin wurde reingelegt!!! Ihr wurde angeboten höre auf, oder wir vernichten Dich.
Als Heilpraktiker versucht man sich auch nicht am Krebs. Wenn man nicht die Hintergründe kennt, aus welchen Zusammenhängen die Wucherung entstanden ist!
Krebs entsteht durch Gameten ! Diese kann man mit Frequenz vernichten.
Upps, was kommt denn dann für eine Summe gegen das verantwortungslose China zusammen? Die Geburtsstätte eines „5 Kontinente Virus?“
Wer ist so doof und hört auf so eine Quacksalberin ?
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!HUT AB “ KLEINER GRAUER “ !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
sie sind nich mehr zu toppen !
weiter so !
bei ARD wäre das der goldene Aluhut
sehender