Verwaltungsgericht Zürich: In der Schweiz geborener Täter wird ausgewiesen

12. Juli 2016 16:10; Akt: 12.07.2016 16:11Print

Immer wieder wurde er straffällig, sämtliche Chancen nutzte er nicht: Nun muss ein 28-jähriger Nigerianer die Schweiz verlassen – obwohl er das Land nicht kennt.

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Das Zürcher Verwaltungsgericht weist einen 28-Jährigen aus. (Bild: Google)

Er war noch nie in Nigeria und er kann kaum Englisch – dennoch soll sich ein 28-Jähriger dort eine neue Existenz aufbauen: Das sei für den in der Schweiz geborenen Mann zwar hart, er sei aber selber schuld, hält das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich sinngemäss fest. Denn er habe zu oft delinquiert. Zuletzt wurde der 28-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Bei einer Rangelei hatte er ein Messer gezückt und mehrmals auf seinen Kontrahenten eingestochen.

Bereits vorher stand der Mann, der in der Schweiz geboren wurde, aber die nigerianisches Staatsbürgerschaft besitzt, mehrmals in Kontakt mit der Justiz. Die Jugendanwaltschaft belegte ihn mit fünf Erziehungsverfügungen. Es folgten Verurteilungen – unter anderem – wegen Sachbeschädigung, Tätlichkeit, Drohung und sexueller Nötigung.

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«Durchwegs negativ aufgefallen»

Das Migrationsamt des Kantons Zürich ordnete im vergangenen Jahr an, dass der Mann nach der Verbüssung seiner mehrjährigen Strafe das schweizerische Staatsgebiet unverzüglich zu verlassen habe. Das Verwaltungsgericht bestätigt nun diesen Entzug der Niederlassungsbewilligung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Seit seinem 14. Lebensjahr sei der Mann «durchwegs negativ aufgefallen», heisst es im Urteil, welches das Gericht am Dienstag im Internet veröffentlichte. Für das Gericht ist klar: «Von einer erfolgreichen sozialen Integration kann bereits aufgrund der Straftaten und der dabei an den Tag gelegten ausgeprägten sozialen Gefährlichkeit – grundloses Provozieren, Anpinkeln und gewalttätiges Angreifen von ihm unbekannten Personen – keine Rede sein.»

Neue Sprache zu lernen ist zumutbar

Als Ausländer der zweiten Generation sei dem Mann «eine gewisse Verwurzelung in der Schweiz nicht abzusprechen», hält das Verwaltungsgericht fest. Und es verweist auch darauf, dass der 28-Jährige noch nie in seinem Heimatland gewesen war, nur wenig Englisch und überhaupt keine indigene Sprache spricht sowie gesundheitsbedingt nicht mehr in seiner gelernten Tätigkeit arbeiten kann.

Die Richter halten aber das Erlernen einer neuen Sprache mit Blick auf das junge Alter des Mannes für zumutbar. Sie halten es auch für zumutbar, dass er sich ein neues Beziehungsnetz sowie eine neue Existenz aufbauen muss. Denn von Freunden werde der Mann als lebensfreudig, freundlich und humorvoll beschrieben, hält das Gericht fest. Und durch seine offene Art habe er im Gefängnis schnell Anschluss innerhalb der Insassengemeinschaft gefunden. «Es sollte ihm daher nicht allzu schwer fallen neue Leute kennenzulernen.»

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Sicherheitspolizeiliche Interessen

Zusammengefasst meint das Gericht, dass zwar die privaten Interessen des 28-Jährigen an einem Verbleib in der Schweiz gross seien und ihn die Wegweisung sehr hart treffen werde.

Doch die sicherheitspolizeilichen Interessen würden überwiegen: Der nigerianische Staatsbürger habe «sämtliche ihm bisher gebotenen Chancen nicht zu nutzen vermocht».

Quelle: 20min.ch vom 12.07.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Also gehts doch dass man auch hier geborene ausweisen kann. Die Schweiz zeigt euch wie es geht. Nachmachen erlaubt.