25. Juli 2022
Das Gesundheitsamt wandte sich bereits im Juni an Dr. med. Markus Motschmann, Chefarzt einer Klinik für Augenheilkunde im Landkreis Börde. Der Grund: Ein drohendes Betretungs- oder Tätigkeitsverbot wegen fehlenden Impfnachweises. Motschmann publizierte am 17. Juli auf Facebook seine Erwiderung an das Amt. Darin sprach er die negativen Konsequenzen des Impfzwangs für Personal und Patienten an und warnte vor einem Ende der Versorgung.
So teilte er mit, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter in seiner Augenabteilung nicht geimpft sei oder es ablehne, sich weitere experimentelle mRNA-Präparate verabreichen zu lassen. Mit mehr als 7.000 operativen Eingriffen im Jahr stellt man in der Klinik Motschmann zufolge nicht nur die klinische augenärztliche Versorgung im Landkreis sicher, sondern auch die von Patienten aus benachbarten Regionen. Käme es nun zu einer Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, ist für den Mediziner die Konsequenz klar: Die Versorgung könnte nicht mehr aufrechterhalten werden.
Auch die gesundheitlichen Konsequenzen der Impfungen spricht er an: So mahnt er, dass seit Beginn der Impfkampagne der Krankenstand unter geimpften (“gespikten”) Mitarbeitern in der Abteilung etwa fünfmal höher sei als bei jenen, die die Impfung abgelehnt haben. Dass die Covid-Schüsse bereits initial mit hohen Zahlen von Krankmeldungen einhergingen, hat bereits eine Studie nachgewiesen. Potenzielle Folgeschäden, etwa durch ein beeinträchtigtes Immunsystem, waren dort allerdings noch nicht erfasst.
Das Schlusswort des Mediziners fällt in seinem Schreiben durchaus versöhnlich aus:
“Es ist bisher genug Schaden angerichtet worden. Meine Empfehlung lautet daher: Lassen Sie uns zusammen an einem Strang ziehen! Ihr administrativer und unser medizinischer Auftrag ist derselbe: Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in unserer Region!”
Ob das zuständige Gesundheitsamt sich auf diesen gemeinsamen Auftrag besinnen wird, wird sich zeigen. In den sozialen Netzen erntet der Arzt für sein Vorgehen und seine offenen Worte viel Zuspruch.
Quelle: report24.news vom 25.07.2022
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Seltsam dass fast nur geimpfte krank werden. Müsste einigen zu denken geben. Aber leider ist bei den meistern statt Gehirn nur Stroh drin. Und die Augen sehen nur Geldscheine.
Auch bei uns sind die mir bekannten dreifach Geimpften alle bis auf eine Ausnahme bereits zweimal an Cov „erkrankt“.
Wo ist die Aufklärung über die tatsächlichen Rechtszustand?
„Dem Infektionsschutzgesetz und allen darauf fußenden Verwaltungsakten, wie Beschlüssen, Verordnungen, Anordnungen, fehlen vollumfänglich die gesetzlichen Grundlagen, da sie unter Umgehung und Missachtung des Parlamentsvorbehalts zustande kamen. Sie sind daher von Grund auf (ex tunc) nichtig, was nochmals durch RA Gall vor dem Gesundheitsausschuss zum Thema Erweiterung des InfSchG um §28a am 11.11.2020 in einer Anhörung des Bundestages bestätigt wurde.“ Zitat aus einem Brief an die Stadt Fulda
Ergebnis:
der Verwaltungsakt (Ordnungswidrigkeit) wurde eingestellt.
In der BRiD kann von Kabarett zu Kabinett nicht unterschieden wer
„Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht schützt.“